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Veröffentlichung der Human Rights Report Card 2018

Der aktuelle Status Quo der Menschenrechte in Südafrika

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Am 19. März 2019 stellte das Centre for Constitutional Rights (CFCR) in Zusam-menarbeit mit der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) erstmalig einer interessierten Öffentlichkeit den jährlich erscheinenden Report „Human Rights Report Card“ für das Jahr 2018 im Protea Hotel Fire&Ice in Kapstadt vor. Die bereits seit zehn Jahren existierende Reportreihe fokussiert sich auf die Umsetzung der in der südafrikanischen Verfassung verankerten Grundrechte.


Die Human Rights Report Card 2018 symbolisiert das 10-jährige Jubiläum der Veröffentlichung, welche die Verwirklichung von Menschenrechten in Südafrika im vorherigen Jahr evaluiert und bewertet. Dabei werden die in der südafrikanischen Verfassung verankerten Menschenrechte, angefangen bei der Gleichstellung aller Menschen unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Religion oder sexueller Orientierung bis hin zum Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit untersucht. Jeder Bereich wird auf einer Skala von A bis E bewertet, wobei A für "ausgezeichnet" und E für "schlecht" steht. Der Bewertungs- und Einstufungsprozess basiert vorwiegend auf Gerichtsentscheidungen sowie auf der Analyse von Institutionen wie Freedom House, den Vereinten Nationen und Statistics South Africa. Die Human Rights Report Card dient dabei nicht nur als Überblick über die Erfüllung der Menschenrechte im Jahr der Bewertung, sondern demonstriert über die Jahre hinweg auch Trends und dient darüber hinaus als Grundlage zur Identifikation potentieller zukünftiger Menschenrechtsverletzungen.

Nach der Begrüßung durch Christine Botha, geschäftsführende Direktorin des CFCR, sowie Henning Suhr, Landesbeauftragter der KAS Südafrika, der auf die Untrennbarkeit von Demokratie und Förderung der Men-schenrechte hinwies, wurden einige Ergebnisse der Human Rights Report Card 2018 vorgestellt.

Wichtigste Ergebnisse  der Human Rights Report Card 2018

Botha hob zunächst wichtige Entwicklungen hervor, welche die Menschenrechtssituation Südafrikas im Jahr 2018 prägten. So beispielsweise die Bestrebungen der Regierung, Korruptionsskandale aufzuklären sowie die Glaubwürdigkeit öffentlicher Institu-tionen wiederherzustellen. Hierbei gab es laut Botha positive Entwicklungen, wie die Einrichtung zahlreicher Untersuchungs-kommissionen. Allerdings wies Botha auch auf das langsame Tempo der strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilung hin.

Anschließend stellte Botha die Ergebnisse bezüglich des Rechts auf Gleichstellung vor. Die Klassifizierung mit einem „E“, welches das schlechtmöglichste Ergebnis darstellt, ist mit Blick auf Südafrikas Ranking als eines der ungleichsten Länder weltweit, wenig verwunderlich. Die Bewertung des Rechts auf Gleichstellung hat sich zudem im Ver-gleich von 2017 und 2018 nicht verändert. Das Recht auf Gleichstellung wurde in verschiedene Abschnitte aufgegliedert, wie z.B. die Gleichstellung der Geschlechter oder die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Darüber hinaus erläuterte Botha das Recht auf Eigentum, welches gegenüber dem Vorjahr aufgrund politischer Unsicherheiten im Hinblick auf eine mögliche Verfassungsänderung hin zu Enteignungen ohne Entschädigung, herabgestuft wurde.

Rebecca Sibanda, Projektbeauftragte beim CFCR, präsentierte die Ergebnisse zu Meinungsfreiheit, dem Recht auf Staatsbürgerschaft und den Zugang zur Judikative. Alle drei Rechte wurden mit einem "B" bewertet, welches als ein recht gutes Ergebnis interpretiert werden kann. Die Entwicklung der Meinungsfreiheit und des Zugangs zur Judikative ist im Vergleich zum Vorjahr jedoch negativ. Sibanda erläuterte außerdem die Herausforderungen für Asylbewerber und Menschen ohne südafrikanische Staatsbürgerschaft, die aufgrund der südafrikanischen Gesetzgebung oft staatenlos werden würden.

Menschenrechte müssen im Alltag der Bevölkerung „erlebbar“ sein

Neben der Präsentation der Ergebnisse der Human Rights Report Card berichteten drei Referenten über ihre tägliche Arbeitserfahrung mit der Umsetzung verschiedener Menschenrechte in Südafrika.

Ghalib Galant, stellvertretender Nationaler Koordinator für die Right 2 Know Campaign (R2K), wies darauf hin, dass es nicht ausreiche, Menschenrechte ausschließlich als niedergeschriebene Regeln zu betrachten. Weiterhin genüge es nicht aus, spezielle Institutionen und Gerichte damit zu beauftragen, diese Rechte durchzusetzen. Um Men-schenrechte tatsächlich durchzusetzen, bedürfe es der gemeinsamen Anstrengung der gesamten Gesellschaft. Ziel muss es sein,  Menschenrechte für alle Bevölkerungsgruppen im Alltag „erlebbar“ zu machen. Nach Ansicht  Galant‘s ist dies nach 25 Jahren Demokratie in Südafrika nicht in allen Bereichen der Fall.

Jay Kruuse, Direktor des Public Service Accountability Monitor (PSAM), hob die Wichtigkeit der Stärkung von Partizipationsmechanismen hervor. Protest dürfe nicht als der einzige Weg des bürgerschaftlichen Engagements angesehen werden. Die Bürger Südafrikas wollen Konsequenzen für den Missbrauch von Regierungsgeldern, Korruption und Missstände in der Verwaltung sehen. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen Südafrikas, ist der Zugang zu In-formationen aus Sicht von Kruuse entscheidend. Darüber hinaus sei jedoch auch die Verständlichkeit von Informationen für ein breiteres Publikum der Schlüssel zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit.

Fiona van Kerwel, Projektmanagerin von Words Open Worlds (WOW) an der Universität Stellenbosch, sprach über die wichtige Rolle von Sprach- und Kulturrechten in Südafrika. Aus mehreren Gründen sprach sie sich für die Umsetzung der Mehrsprachigkeit im Land aus. Da Sprache das Medium sei, um Schul- und Berufsabschlüsse zu erlangen, solle die Regierung ihre Bemühungen zur Durchsetzung der Mehrsprachigkeit verstärken. Van Kerwel betonte, dass eine Änderung der Sprachpolitik nicht nur positive Auswirkungen auf die kulturelle Identität der jeweiligen Gemeinschaft hat, sondern darüber hinaus langfristig ihrem sozioökonomischen Status zugutekommt, da es für Schüler aus diesen Gemeinschaften einfacher wäre, dem Unterricht in ihrer Muttersprache zu folgen.

Die Teilnehmer der Veranstaltung hatten im Anschluss die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
 

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Christina Teichmann

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