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Einen Konsens und eine geeinte Linie gegenüber den Taliban innerhalb Afghanistans diversen politischen Elite zu finden, ist eine der größten Herausforderungen im Friedensprozess mit den Taliban. Im Doha-Abkommen vom Februar 2020 zwischen USA und Taliban haben sich beide Seiten in ihren Kernforderungen einigen können. Nun muss der bilaterale Friedensprozess zwischen USA und Taliban in einen innerafghanischen Prozess überführt werden.
Abraham Lincoln (Rede des US-Präsidenten vom Juni 1858 im US-Bürgerkrieg): “A house divided against itself, cannot stand.”
Seit zwanzig Jahren war ein Friedensabkommen mit den Taliban noch nie so greifbar nah. Ein Friedensabkommen führt jedoch nicht notwendigerweise zu einem nachhaltigen Ende der Gewalt. Weltweit sind seit den 1980er Jahren etwa Zweidrittel aller gewaltsamen Konflikte mit einem Friedensabkommen beendet worden. Fast die Hälfte der beigelegten Konflikte sind innerhalb von fünf bis zehn Jahren wieder ausgebrochen. In Afghanistan war es nicht anders. Fünf Jahre nach dem Petersberger Bonn-Abkommen von 2001 sind der Kampf und die Gewalt in Afghanistan wieder aufgeflammt und seitdem auf einem stetig steigenden Niveau. 2019 hat Afghanistan Syrien wieder als Land mit der höchsten Gewaltrate abgelöst.
Heute gilt es, mögliche Fehler des Bonner Friedensprozesses zu vermeiden und nach einer dauerhaften Friedensordnung zu streben.
Die Studie zu den Friedensvisionen der afghanischen politischen Elite ist folgenden Fragen nachgegangen:
Verfassungsänderung und politisches System
Republik vs. Emirat
präsidentielles vs. parlamentarisches System, Dezentralisierung
Prozess der Machtverteilung und Übergangsordnung nach einem Friedensabkommen
Interim-Regierung? Wahlen?
Das "Inklusions-Dilemma"
Frage der Repräsentation der ethnisch-konfessionellen Gruppen, von Frauen, der jungen Generation, Opferfamilien, Vertriebenen
Formen der Übergangsjustiz und der Vertrauensbildung
Amnestie? Restorative Gerechtigkeit?
Rolle der internationalen und regionalen Akteure im Friedensprozess
u.a. USA, EU/Europa, Pakistan, Iran, Russland