Fachkonferenz
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Die Verfassungsreformprozesse innerhalb der Mitgliedstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) stellen die jeweiligen politischen Entscheidungsträger vor große Herausforderungen. Gleichzeitig bieten sie jedoch auch neue Chancen für die Verfestigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Ostafrika sowie für den regionalen Integrationsprozess im Rahmen der EAC.
Im Mittelpunkt der Konferenz steht die Frage, wie die aktuellen oder gerade abgeschlossenen Verfassungsreformprozesse in den Mitgliedsstaaten der ostafrikanischen Gemeinschaft (Kenia, Tansania, Uganda, Ruanda und Burundi) den regionalen Integrationsprozess fördern können, oder welche Widersprüche zwischen nationalen Verfassungen und dem EAC-Vertrag evtl. noch aufzulösen sind. Hochrangige Experten aus verschiedenen EAC-Mitgliedsstaaten werden dazu die nationalen Verfassungsreformprozesse analysieren und diese in den supranationalen Kontext des EAC-Vertrages einordnen. Die Analysen und Empfehlungen der Konferenzteilnehmer werden am Ende in Form einer Publikation zusammengefasst, die politischen Entscheidungsträgern als wissenschaftliche Grundlage ihrer Arbeit in diesem Bereich dienen soll.
Die Konferenz richtet sich vor allem an politsche Entscheidungsträger, Juristen, Akademiker, Studierende der Universität Dar es Salaam und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisation. Eine Teilnahme ist nur mit vorheriger Anmeldung unter