Veranstaltungsberichte
Die Veranstaltung wurde mit einer Rede des Präsidenten des thailändischen Verfassungsgerichtes, Herr Nurak Marpraneet, und mit einleitenden Worten des Repräsentanten von KAS-Thailand, Herr Michael Winzer, eröffnet. Anschliessend referierte Prof. jur. Jörg Menzel, Deutsch-Türkische Universität Istanbul, über “The Electoral System in German Constitution: Principle and Practice”. Der darauf folgende Vortrag von Prof. Dr. Banjerd Singkaneti – Generalsekretär des Büros des Verfassungsgerichtes - informierte das Publikum über “The Constitution and the Political Reform”. Am Ende hatten alle Seminarteilnehmer die Möglichkeit in einer Plenumsdiskussion weitere Fragen an Prof. Menzel und Prof. Singkaneti zu stellen sowie eigene Standpunkte in die Debatte einfliessen zu lassen.
Die Veranstaltung drehte sich hauptsächlich um das deutsche Wahlsystem. Mit dem Hintergrund der derzeitigen Arbeit an einer neuen Verfassung wurden einige Elemente des deutschen Systems besprochen. Die Unterteilung in 299 Wahlkreise ist ein anderer elementarer Bestandteil des deutschen Wahlrechtes. Dieses System beruht auf einer langen Tradition des Föderalismus in Deutschland, welche so in Thailand nicht zu finden ist. Deshalb gilt es in diesem Fall abzuwägen zwischen den Vorteilen und dem strukturellen Aufwand solcher Wahlkreise in Thailand.
Eine andere Frage betraf die Kompetenzen des Verfassungsgerichtes. Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland zählt zu seinen Aufgaben unter Anderem die Wahrung der Grundrechte in der Gesellschaft, die Überprüfung der Verfassungsmässigkeit und den Schutz von Minderheiten im Bundestag. Zur verfassungsrechtlichen Beratung bei Gesetzesentwürfen ist das Gericht allerdings nicht befugt – eine Ausnahme stellen nur die EU-Gesetze dar.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes ist die Anhörung von individuellen Verfassungsklagen. Obwohl die meisten Klagen in kleinen Gruppen verhandelt werden können und keine Versammlung aller Richter erfodern nehmen die Beurteilungen viel Zeit in Anspruch. Der Aufwand lohnt sich jedoch: Nicht nur, dass manche Beschwerden von nationalem Interesse sind, die Möglichkeit für Bürger sich direkt an die höchste Instanz zu wenden unterstützt den öffentlichen Diskurs und verhilft dem Gericht zu einem volksnahen, respektierten Status. Doch das Recht zur individuellen Beschwerde hält Prof. Singkaneti erst für sinnvoll, wenn das thailändische Verfassungsgericht eine von jedem akzeptierte Autorität geworden ist.
Sobald es um den Kompetenzbereich des Verfassungsgerichtes geht, taucht auch die Frage nach einer Grenze zwischen Politik und Recht auf, schliesslich ist das Gericht per definitionem eine juristische Instanz und sollte nicht in politische Prozesse verwickelt sein. Allerdings gilt zu beachten, dass viele Gerichtsbeschlüsse auch politische Auswirkungen haben und sich deshalb eine Begrenzung des gerichtlichen Einflusses auf Politik nicht realisieren liesse. Stattdessen sollten Politiker bewusst Richter auswählen, welche gemeinhin als respektiert und kompetent gelten, um so einem politisch voreingenommenen Gericht Vorbeuge zu leisten.
Nicht nur die Wahl der Verfassungsrichter, auch die Zusammensetzung des Auswahlkommittees spielt eine grosse Rolle, um das Vertrauen in ein neutrales Gericht zu stärken. Das Kommittee sollte deshalb aus verantwortungsbewussten und fähigen Politikern bestehen.
Im deutschen Verfassungsgericht sitzen 16 Richter, aufgeteilt auf zwei unabhängige Kammern. Um zu einem Beschluss zu kommen braucht es also in einer Kammer eine Mehrheit von mindestens fünf Richtern. In Thailand ist es Tradition Räte stets mit einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern zu besetzen. Beide Wege – ob acht oder neun Richter - sind möglich, solange der Wille unter ihnen besteht, zu einer Einigung zu gelangen.
Die grosse Publikum zeigte ein reges Interesse an der Thematik und ermöglichte es den Rednern kontrovers und konstruktiv zu debattieren. Bei einem gemeinsamen Mittagessen hatten alle Teilnehmer die Chance Diskussionen weiterzuführen und privat Fragen zu stellen. Am Ende des Seminars war jeder zufrieden mit den Resultaten der Veranstaltung.