Veranstaltungsberichte
Am 04. Mai luden das Politische Bildungsforum der Konrad-Adenauer-Stiftung Erfurt und das Grenzlandmuseum Eichsfeld zu einem Vortrag über die historischen und aktuellen Herausforderungen des demokratischen Rechtsstaates ein. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden des Fördervereins Grenzlandmuseum Eichsfeld, Horst Dornieden, und den KAS-Tagungsleiter Rolf Justi, erfolgte eine kurze Einführung in die Thematik durch Mira Keune, Geschäftsführerin des Grenzlandmuseums, ehe an die beiden Referenten Dr.
Hans Peter Mensing und Rick Wendler, wissenschaftlicher Assistent an der Friedrich-Schiller Universität Jena, übergeben wurde.
Konrad Adenauer und die historischen Herausforderungen des demokratischen Rechtsstaates
Mensing erklärte in seinem Vortrag zunächst, dass Adenauer vor allem aufgrund seiner Bekanntheit und seinen Erfahrungen als Präsident des Preußischen Staatsrates und seiner guten Beziehungen zu wichtigen Personen auch anderer Parteien, wie Max Brauer (Erster Bürgermeister in Hamburg 1946-1953 u. 1957-1960) und Ernst Reuter (Regierender Bürgermeister in West-Berlin (12.1948-09.1953) und Mitglied des Parlamentarischen Rates), zum Präsidenten des Parlamentarischen Rates gewählt wurde. Besonders wichtig war natürlich auch die Tatsache, dass er aus der Nazizeit unbelastet hervorging. Dies war ein wesentlicher Grund, warum die amerikanische Besatzungsmacht, insbesondere
Oberstleutnant John K. Patterson, Adenauers Ambitionen förderte Präsident des Parlamentarischen Rats zu werden.
Gleichzeitig führte Mensing jedoch an, dass Adenauer nicht unbedingt großen Einfluss auf die Formulierungen des Grundgesetztes im Detail genommen habe. Hier seien vielmehr Carlo Schmid und Theodor Heuss zu nennen. Allerdings habe Adenauer es verstanden, auftretende Probleme zu lösen, indem er kraft seiner aus Lebens- und politischer Erfahrung gewonnenen Kompetenz Konsequenzen einzelner Formulierungen aufzeigen und damit zur Erarbeitung sinnvoller Lösungen und Formulierungen beitragen konnte. So sei es u.a. sein Verdienst gewesen, in klarer Abkehr von dem Kanzlerwahlverfahren in der Weimarer Republik, das
„konstruktive Misstrauensvotum“, das heißt die Abwahl des Kanzlers beziehungsweise der Kanzlerin nur durch Neuwahl eines Nachfolgers in das Grundgesetz aufzunehmen.
Aktuelle Herausforderungen für den Rechtsstaat
Wendler führte in seinem Vortrag zunächst an, dass die Komplexität der heutigen Welt es nicht zulasse, für jede erdenkliche Situation Regeln festzulegen. Er plädierte daher für das Recht als Abstraktum, das heißt ein Recht im Sinne eines allgemeinen Rahmens innerhalb dessen sich die vielfältigen Formen menschlichen Lebens entfalten können.
Er führte außerdem an, dass die Verfassung in ihrer lebendigen und partizipativen Auslegung als Identitätsgrundlage im Sinne eines „Verfassungspatriotismus“, ein von Dolf Sternberger entwickelter Begriff, dienen könne. Dolf Sternberger geht davon aus, dass das Grundgesetz es als lebendige und partizipative Verfassung vermag, eine gemeinsame Identität zu stiften - unabhängig von Ethnie und Nationalität.
Schließlich ging Wendler noch auf die aktuellen Herausforderungen des Populismus und des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes ein. Bezüglich des Populismus betonte er, dass der Wettbewerb um Wählerstimmen Teil des demokratischen Prozesses sei, aber gleichzeitig demokratische Herrschaft auch begrenzt werden müsse durch Gewaltenteilung und Gesetzesbindung staatlicher Gewalt. Im Kontext der Meinungsfreiheit im Internet hielt er es für fragwürdig, hohe Bußgelder ohne vorherige justitielle Kontrolle zu verhängen. Wendler hält dies letztlich für einen Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz „in dubio pro libertate“.