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Übersicht: Die Diskussion zu den Benes-Dekreten

Weiterführende Literatur zu der aktuellen Diskussion

Im Zuge der Verhandlungsgespräche über den EU-Beitritt Tschechiens kam im Februar 2002 eine hitzige Diskussion über die Benes-Dekrete auf. Schon früher wurde vereinzelt die Rücknahme der diskriminierenden Verordnungen gefordert. Aber erst mit der Forderung von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel erlangte die Diskussion eine stärkere Brisanz.

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Was aber sind genau die Inhalte der Benes-Dekrete?

Hier finden sich die Erlasse und Gesetze sowie weitere Erläuterungen. mehr

Zum historischen Verhältnis von Tschechen und Deutschen download

Die Vertreibung war lange geplant

Die Benes-Dekrete stellen den EU-Beitritt Tschechiens infrage. Doch bis heute wird das Unrecht an den Sudetendeutschen verharmlost („Die Welt am Sonntag“ vom 14.04.2002)

Politische Kurzberichte aus Tschechien zu dem Thema.

  • Kontroverse über die Benes-Dekrete mehr
  • Debatte um die Benes-Dekrete weitet sich aus mehr
  • Zur Debatte um die Benes-Dekrete mehr
  • Reaktionen der tschechischen Medien über die 53. Sudetendeutschen Tage mehr

  • Besuch des österreichische Bundeskanzler in Prag mehr

  • Gespräch am Rande eines internationalen Wirtschaftsforums in München zwischen Staatspräsident Václav Klaus und der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber mehr

  • Die Benes-Dekrete und die Slowakei mehr

  • Die Vertreibung war lange geplant

    („Die Welt am Sonntag“ vom 14.04.2002)

  • Streit über den Status der ungarischen Minderheit in der Slowakei eskaliert mehr

Eine Umfrage vom 25. März - 02. April 2002 wurde bei 1072 Personen über 15 Jahre durchgeführt.

  • Im Spiegel der tschechischen öffentlichen Meinung mehr

Die Dekrete sind bis heute gültig und vom tschechischen Verfassungsgericht immer wieder bestätigt worden. Der von tschechischer Seite geäußerte Verdacht, mit der Aufhebung der Dekrete sollte nur die Rückgabe des Eigentums an die Sudetendeutschen ermöglicht werden, ist von Europapolitikern mehrfach entkräftet worden. Es gehe allein darum, vor dem Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union die tschechische Rechtsordnung und Rechtspraxis auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz zu überprüfen.

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