Veranstaltungsberichte
Im vierten Kapitel der ugandischen Verfassung ist die Gleichberechtigung der Geschlechter als fundamentales Menschenrecht fixiert und stellt damit die Grundlage zur Förderung von Frauen in gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Bereichen dar. In jedem Distrikt in Uganda wird eine Frauenvertreterin gewählt, und 30% der lokalen Regierungsräte müssen Frauen sein. Insgesamt 40 dieser gewählten Frauen sollten deshalb durch den Workshop auf ihre Rolle vorbereitet werden, um die Meinungen und Interessen von Frauen angemessen vertreten zu können.
Details über den Inhalt des Workshops finden Sie hier (auf Englisch): http://www.kas.de/uganda/en/publications/45257/