Veranstaltungsberichte
Der Zugang zu Informationen ist nicht nur in der Ugandischen Verfassung durch Art. 41 verankert, sondern wird auch von zahlreiche internationale Verträgen anerkannt. Um sich ihrer Pflichten und Verantwortung bewusst zu werden und der Bevölkerung einen schnellen Zugang zu Informationen zu ermöglichen, profitieren in erster Linie lokale Regierungskräfte stark von dieser Art Training.
Durch den Ausbau von Radio und Printmedien, sowie dem Ministerium für Information, Kommunikation und Technologie hat die Regierung bereits deutliche Maßnahmen ergriffen, um der ugandischen Bevölkerung den Zugang zu Informationen zu erleichtern. Dennoch mangelt es oft an Transparenz, Gesetze werden missachtet und wichtige Akteure liefern oft nur beschränkt Informationen an die Öffentlichkeit.
Das Format des Trainings ermöglichte einen offenen Austausch an Argumenten über Herausforderungen und neuen Ideen zur Verbesserung des Informationszugangs.
Ein vollständiger Veranstaltungsbericht ist auf Englisch verfügbar.