Das Urteil gegen die Partei und Marine Le Pen
Neben den diversen Geld- und Haftstrafen für die verschiedenen aktuellen und ehemaligen Parteimitglieder von RN kommt es insbesondere für die Fraktionsvorsitzende Marine Le Pen zu einer sofortigen Vollstreckung des Urteils.
Geld- und Haftstrafen
Das Rassemblement National wurde als Partei zu einer Geldstrafe von € 2 Millionen verurteilt. Die weiteren Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen sechs Monaten auf Bewährung und Gefängnis verurteilt, die je nach Fall mit Geldstrafen und Nichtwählbarkeit, manchmal auf Bewährung, einhergehen. Ein Angeklagter wurde freigesprochen. Marine Le Pen selbst wurde zu vier Jahren Haft, davon zwei Jahre ohne Bewährung (mit elektronischer Fußfessel), und zu fünf Jahren Nichtwählbarkeit mit sofortiger Vollstreckung verurteilt. Darüber hinaus erhält Le Pen eine Geldstrafe in Höhe von € 100.000.
Die sofortige Vollstreckung gegen Marine Le Pen
Im Fokus der derzeitigen Debatten, die sich inzwischen weit über den juristischen Rahmen hinaus in die politische Sphäre verlagert haben, steht die sofortige Vollstreckung des Urteils. Diese sieht im Falle Le Pens vor, dass die Verurteilung der Nichtwählbarkeit sofort vollstreckt wird, ohne hier das Ergebnis einer möglichen Berufung abzuwarten.
Die Verurteilung mit sofortiger Vollstreckung hat auch den unmittelbaren Verlust eines Mandats zur Folge, bevor eine Berufung eingelegt werden kann. Davon ausgenommen sind allerdings Parlamentarier. Diese verlieren ihr Abgeordnetenmandat erst, wenn der Verfassungsrat die Strafe nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel, also nach einer Berufung, verhängt. Marine Le Pen verliert also mit der Verurteilung sofort ihr Mandat als Mitglied des Département-Rates von Pas-de-Calais wohingegen sie ihr Abgeordnetenmandat in der französischen Nationalversammlung behält.
Der Verlust des passiven Wahlrechts (Nichtwählbarkeit Marine Le Pens) im Falle einer Verurteilung begründet sich auf dem Gesetz vom 9. Dezember 2016 über die Transparenz, die Korruptionsbekämpfung und die Modernisierung des Wirtschaftslebens, die bezüglich der sofortigen Vollstreckung konkrete Anweisungen gibt. Als Randnotiz ist zu vermerken, dass Marine Le Pen sich noch vor einigen Jahren dafür einsetzte, mit aller Härte gegen verurteilte Mandatsträger vorzugehen. „Wann werden wir die lebenslange Unwählbarkeit für all diejenigen einführen, die wegen Taten verurteilt wurden, die sie im Zusammenhang mit ihrem Mandat begangen haben?“, so Marine Le Pen 2013 auf dem Sender Public Sénat.
Das Gesetz vom 9. Dezember 2016 ändert Artikel L 432-17 des Strafgesetzbuchs und sieht zusätzliche Strafen für Straftaten vor, die in die Kategorie der Verletzung der Pflicht zur Integrität durch Personen, die Träger öffentlicher Gewalt sind, fallen. Insbesondere ist eine obligatorische Verhängung der Zusatzstrafe der Unwählbarkeit einer Person, die nicht alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, um gewählt zu werden, vorgesehen. Das Gericht kann jedoch in einer besonders begründeten Entscheidung unter Berücksichtigung der Umstände der Straftat und der Persönlichkeit des Täters beschließen, von der Verhängung dieser Strafe abzusehen.
De fait ist die sofortige Vollstreckung der Unwählbarkeit also kein Sonderfall, sondern gängige Vorgehensweise, anders als es derzeit in den erhitzten Debatten in Frankreich dargestellt wird. Das Gericht begründete seine Urteilssprechung dann auch damit, dass bei Marine Le Pen keine Einsichtigkeit bezüglich der Straftat erkennbar sei und dementsprechend eine Kandidatur bei den Präsidentschaftswahlen 2027 nicht wünschenswert sei.
Konsequenzen und Reaktionen auf das Urteil
Die fünfjährige Strafe der Unwählbarkeit mit sofortiger Vollstreckung führt dazu, dass Marine Le Pen für den festgelegten Zeitraum nicht mehr bei künftigen Wahlen auf lokaler oder nationaler Ebene kandidieren darf. Le Pen kann damit Stand heute nicht bei den Präsidentschaftswahlen im Frühjahr 2027 antreten, es sei denn ihre Berufung ist erfolgreich.
Opferdiskurs und Infragestellung der Demokratie
Die Partei und die Fraktionsvorsitzende von RN haben sich direkt nach der Urteilssprechung in eine Opferrolle begeben, die bewusst und konfrontativ die Rechtsstaatlichkeit des französischen Staates hinterfragt. In einem Live-Fernsehinterview auf TF1 am Tag der Urteilssprechung sprach Marine Le Pen von einer „politischen Entscheidung“ und betonte, dass „[…] die Rechtsstaatlichkeit […] durch die getroffene Entscheidung vollständig verletzt [wurde]“. Sie erklärte dazu: „In Frankreich, dem Land der Menschenrechte, haben Richter Praktiken eingeführt, von denen man glaubte, sie seien autoritären Regimen vorbehalten“. Sie ging dabei auch die Präsidentin der Geschworenen an und warf dieser einen persönlichen, politisch motivierten Kampf vor.
Bereits am Dienstag, dem 1. April, hat Marine Le Pen Berufung eingelegt und das Pariser Berufungsgericht kündigte noch am selben Abend in einer offiziellen Mitteilung eine „Entscheidung im Sommer 2026“ über die eingelegte Berufung an. Marine Le Pen bezeichnete dies als „sehr gute Nachricht“. Diese Frist ist für einen Fall wie diesen äußerst schnell. Normalerweise vergehen zwischen erster und zweiter Instanz zwei Jahre. Die Präsidentin des Nationalen Rates der Anwaltskammern, Julie Couturier, bezeichnete die Entscheidung als ungewöhnlich. Der ehemalige Premierminister Gabriel Attal stellte sogar die Sonderbehandlung von Marine Le Pen im Gerichtskalender in Frage. Attal wörtlich: „[…] Ich wüsste nicht, wie ich einer Familie, die beispielsweise Opfer eines Angriffs von Straftätern geworden ist, erklären sollte, dass ihr Fall später behandelt wird, weil der von Frau Le Pen zuerst dran ist“. Tatsache ist, dass durch das Vorziehen des Berufungsverfahrens eine Entscheidung noch vor den Präsidentschaftswahlen im Frühjahr 2027 fallen könnte. Im Falle eines für Marine Le Pen positiven Urteils könnte sie dann – entgegen aller heutigen Annahmen – doch noch als Kandidatin bei den Präsidentschaftswahlen antreten.
Die Tonalität der Kommentare von RN-Parteivertretern direkt nach der Urteilssprechung lastet schwer auf der sowieso bereits stark angespannten politischen Lage in Frankreich. Der Vorsitzende des Rassemblement National, Jordan Bardella, erklärte noch am Abend der Verurteilung: „Heute wird nicht nur Marine Le Pen zu Unrecht verurteilt: Die französische Demokratie wird hingerichtet.“
Auch der Chef der rechtsextremen Partei Reconquête!, Eric Zemmour, sagte am selben Abend auf X, dass „es nicht Sache der Richter ist, zu entscheiden, für wen das Volk stimmen soll“. Der ehemalige Präsidentschaftskandidat fügte hinzu, dass Marine Le Pen trotz der „Meinungsverschiedenheiten“ zwischen ihm und ihr „legitimiert ist, vor dem Volk zu kandidieren“. „Ich bedauere, dass die Politiker der Justiz von sich aus diese exorbitante Macht gegeben haben“, sagte er.
Mit dieser Lesart entfacht das rechtspopulistische Lager eine politische Debatte, die durchaus auch im bürgerlich-konservativen und linkspopulistischen Lager auf Nährboden stößt.
Der Fraktionschef der Partei Les Républicains und potenzielle Präsidentschaftskandidat für 2027, Laurent Wauquiez, sagte, es sei ungesund für eine Demokratie, wenn eine Abgeordnete durch ein Gericht daran gehindert werde zu kandidieren: „Diese Entscheidung wird für das Funktionieren unserer Demokratie ein schweres Gewicht haben und das ist sicherlich nicht der Weg, den man hätte einschlagen sollen.“
Noch deutlicher wurde der Europaabgeordnete der Partei Les Républicains François-Xavier Bellamy, der auf X betonte, das Datum des 31. März 2025 werde für die französische Demokratie ein sehr dunkler Tag bleiben.
Die linkspopulistische Partei La France Insoumise teilte mit, sie nehme das Urteil gegen Marine Le Pen zur Kenntnis. Ihr nationaler Koordinator, Manuel Bompard, kritisiert auf X die sofortige Vollstreckung: „Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis, auch wenn wir grundsätzlich nicht akzeptieren, dass ein Bürger keine Berufung einlegen kann.“
Ob das frühere Berufungsverfahren das politische Klima in Frankreich nun beruhigen wird, bleibt abzuwarten.
Auch über Frankreichs Grenzen hinaus sorgte die Verurteilung Le Pens für Reaktionen. Wenig verwunderlich positionierte sich der Kreml hinter der rechtspopulistischen Partei und betonte, dass das Urteil gegen die „Normen der Demokratie“ verstoßen würde. Viktor Orbán wählte bewusst den Slogan „Je suis Marine“, in Anlehnung an die zivilgesellschaftliche Solidaritätsbekundung „Je suis Charlie“ nach den Terroranschlägen in Frankreich 2015.
Die Urteilsverkündigung blieb auch in den USA nicht unkommentiert. Der Sohn des US-Präsidenten, Donald Trump Jr., reagierte auf X und sah im Urteil eine Bestätigung der Einschätzung Vances, dass die Demokratie in Europa in Gefahr sei. Elon Musk ging weiter und analysierte: „Wenn die radikale Linke es über Wahlen nicht schafft, missbraucht sie das Justizsystem, um ihre Gegner ins Gefängnis zu werfen.“
Diese Reaktionen aus dem Ausland sind wenig überraschend, erstaunlich ist jedoch, für wie viele Politiker, die sich zu Wort meldeten, nicht der Respekt vor der Gewaltenteilung eine Rolle spielte, sondern die Umfragewerte einer Politikerin, die trotz ihrer Popularität nun, aller Voraussicht nach, nicht mehr kandidieren darf. Das hinterließ bei der Lektüre mancher Kommentare den Eindruck, dass juristische Urteile davon abhängig gemacht werden sollten, wo jemand in den Umfragen steht.
Französische Wählerinnen und Wähler reagieren vorerst entspannt
Laut einer aktuellen Umfrage der Tageszeitung Le Figaro 1 glaubt eine Mehrheit der Franzosen (61 %) und der Sympathisanten des Rassemblement National (57 %), dass diese Gerichtsentscheidung auf politischer Ebene kein Nachteil für die Partei darstellt, da der derzeitige Parteivorsitzende und mögliche Ersatzkandidat für die Präsidentschaftswahlen 2027, Jordan Bardella, in der Öffentlichkeit genauso beliebt ist wie die dreifache Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen. Für 22 % der Befragten und 25 % der RN-Sympathisanten ist dieses Szenario sogar „ein Trumpf für den RN“, da es der Partei ermöglichen würde, endgültig mit dem Kapitel der Le Pen-Dynastie abzuschließen. Während das Urteil zu einer Schockwelle auf politischer Ebene geführt hat, scheinen Wählerinnen und Wähler eher weniger schockiert zu sein. 65 % der Franzosen gaben an, dass sie „nicht schockiert“ über die Entscheidung der Justiz gegen Marine Le Pen sind. Eine knappe Mehrheit (54 %) der Befragten ist sogar der Ansicht, dass sie „wie jeder andere Bürger behandelt“ wurde und dass diese Entscheidung „beweist, dass unsere Demokratie gut funktioniert“. Wenig überraschend sind mehr als acht von zehn RN-Wählern gegenteiliger Meinung.
Ausblick
Nichtsdestoweniger hat die Urteilssprechung direkte Auswirkungen auf die Partei Rassemblement National sowie das gesamte politische Klima in Frankreich.
Der Kandidat des Rassemblement National
Das Rassemblement National muss sich nun schnell eine Strategie in Hinblick auf die Präsidentschaftswahlen 2027 überlegen, zumal sich die anderen Parteien bereits warmlaufen. Die Tatsache, dass die Partei offiziell nun nach außen spiegeln muss, dass sie von einer Freisprechung Marine Le Pens ausgeht, erschwert die Entwicklung dieser Strategie. Nicht vergessen werden darf auch, dass weitere politische Schwergewichte der Partei politisch beschädigt sind, darunter die beiden Abgeordneten Julien Odoul und Timothéee Houssin, die beiden Europaabgeordneten Nicolas Bay und Catherine Griset sowie der Bürgermeister von Perpignan und ehemalige Lebensgefährte von Marine Le Pen, Louis Aliot.
In dem TF1-Interview vom 31. März bezeichnete Marine Le Pen den Parteivorsitzenden Jordan Bardella erneut als gute Option, die nun jedoch gegebenenfalls früher als erwartet als Plan B zum Einsatz kommen muss.
In Umfragen schneidet Bardella gut ab. In einer Anfang März 2025 veröffentlichten Ifop-Fiducial-Studie 2 prognostizierten 60 % der Franzosen, dass Bardella in zwei Jahren für das Amt des Staatspräsidenten kandidieren wird. 43 % würden sich dies sogar „wünschen“, wohingegen Le Pen hier nur 42 % Zuspruch erhielt. Auch in der Partei selbst steht Bardella laut einer Studie vom November 2024 (Odoxa-Umfrage 3) auf Platz eins der beliebtesten Persönlichkeiten des Rassemblement National: 59 % der RN-Sympathisanten bevorzugen Jordan Bardella gegenüber Le Pen (37 %). Angesprochen auf diese positiven Werte hatte Bardella zuletzt immer wieder betont, dass er Marine Le Pen diese Popularität verdankt. Er begründete dies insbesondere auch mit der „Einheit“, die er im Duo mit Marine Le Pen bilden würde.
Aber auch Bardella selbst steht im Visier der Justiz. Ende März 2025 wurde auch gegen ihn eine Klage eingereicht. Eine Anti-Korruptionsorganisation wirft Bardella vor, eine Scheinbeschäftigung als Assistent im Europäischen Parlament gehabt zu haben, in der gleichen Affäre, in der Marine Le Pen jetzt verurteilt wurde. Außerdem wurde Anzeige wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder, Hehlerei, Fälschung und Betrug erstattet.
Die Auswirkungen auf das politische Klima
Noch nicht einschätzbar ist, wie weit die Partei nun den Opferdiskurs treiben wird, um weiter Wählerinnen und Wähler an sich zu binden und welche Auswirkungen dies auf das politische Klima in Frankreich hat.
So ist auffällig, dass die Partei die Verurteilung bereits jetzt als politischen Racheakt der Macronisten inszeniert und so für die Bürgerinnen und Bürger die Erzählung „der Mächtigen von oben“ untermauert. Dies ist für die französische Demokratie auch in Hinblick auf die aktiv betriebene Infragestellung der Gewaltenteilung brandgefährlich.
Das Rassemblement National hat bereits zu einem Protest gegen die Gerichtsentscheidung aufgerufen. Sehr schnell veröffentlichte die Partei eine Online-Petition zur Solidaritätsbekundung mit Marine Le Pen und am Wochenende vom 5. April werden seitens der Partei erste Protestmärsche erwartet.
In Frankreich ist es aber nicht das erste Mal, dass der politische Werdegang einer prominenten Persönlichkeit – unabhängig der politischen Couleur – von einer Gerichtsentscheidung durchkreuzt wird. Alain Juppé 2004 in der Affäre um Scheinbeschäftigungen im Pariser Rathaus und François Fillon 2017 in der Affäre um die Scheinbeschäftigung seiner Frau Penelope, in der die Nationale Finanzstaatsanwaltschaft lediglich Ermittlungen aufgenommen hatte, haben das gleiche Schicksal erlebt, ohne sich jemals wirklich davon erholt zu haben. Der ehemalige Präsident Nicolas Sarkozy trägt derzeit eine elektronische Fußfessel, nachdem er wegen Korruption verurteilt wurde. Im Zusammenhang mit mutmaßlicher Wahlkampffinanzierung aus Libyen steht er weiterhin vor Gericht. Bei jeder Episode wurde die Justiz beschuldigt, zu viel zu tun und Grenzen zu überschreiten. Die Situation jetzt ist aber für das politische Klima in Frankreich gefährlicher, denn diesmal ist das Feuer, das von der extremen Rechten und einem Teil der Bürgerlich-Konservativen genährt wird, besonders intensiv und droht bis zu den Präsidentschaftswahlen 2027 nachzuhallen.
Neben der Opferstrategie, die das Rassemblement National verfolgt, ist zu erwarten, dass die Partei insgesamt aggressiver auftreten wird, um sich aus der innerparteilichen Krise zu retten. Dies wird sich vor allen Dingen in der Nationalversammlung niederschlagen, wo die Partei zum Beispiel durch Misstrauensvoten die Regierung destabilisieren könnte. Ob sich dieses Szenario realisiert, bleibt abzuwarten, da die Partei bei einer Auflösung der Nationalversammlung vorerst das politische Ende ihrer Fraktionsvorsitzenden bescheinigen würde. Denn mit dem jetzigen Urteil könnte Marine Le Pen noch nicht einmal mehr bei den Parlamentsneuwahlen erneut antreten.
Premierminister François Bayrou äußerte sich am Dienstag in der Nationalversammlung auf Anfrage zum Sachverhalt. Er betonte zwar, dass er als Premierminister die Entscheidung der Justiz nicht kommentiere, wörtlich, dass er dazu nicht befugt sei. Er unterstrich allerdings die bedingungslose Unterstützung der Richter. Er merkte jedoch auch an, dass es „Fragen“ bezüglich der Entscheidung gebe, ohne dies näher zu erläutern. Zudem stellte er in Aussicht, dass die Abgeordneten „Überlegungen anstellen“ müssten, um die geltenden Gesetze zu ändern, die zur sofortigen Unwählbarkeit von Marine Le Pen geführt haben. An dieser Stelle sei angemerkt, dass dem Premierminister selbst eine Verurteilung in der Affäre der parlamentarischen Assistenten seiner Partei MoDem im Europäischen Parlament wegen ähnlicher Vorwürfe wie denen von Marine Le Pen droht – die Staatsanwaltschaft hat gegen seinen Freispruch in erster Instanz im Februar 2024 Berufung eingelegt. Vom Elysée-Palast gab es bisher keine offizielle Stellungnahme.
3https://www.odoxa.fr/sondage/lheure-des-brutus-barnier-et-bardella-ecrasent-macron-et-le-pen/