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Stipendien für ein Masterstudium oder eine Promotion in Deutschland

Bewerbungsfrist: 15. Juli 2024

Die Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. vergibt Vollstipendien für internationale Studierende aus der Ukraine, um an einer von über 400 Hochschulen in Deutschland zu studieren. Unser Stipendienprogramm richtet sich an internationale Studierende und Absolventen, die bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügen und ein Masterstudium, eine Promotion oder einen mindestens viersemestrigen Forschungsaufenthalt an einer Hochschule in Deutschland planen. Die Regelförderdauer beträgt zwei Jahre (Masterstudium) bzw. drei Jahre (Promotion).

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Wir suchen Studierende, die

  • einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor) haben,
  • nachweislich überdurchschnittliche Studienleistungen erzielen,
  • über gute Deutschkenntnisse verfügen (mindestens auf B1-Niveau bei Bewerbung, B2-Niveau bei Stipendienbeginn)[1]
  • sich aktiv ehrenamtlich engagieren,
  • mindestens vier Semester an einer Hochschule in Deutschland studieren werden,
  • über eine breite Allgemeinbildung und ein ausgeprägtes Interesse an politischen Themen verfügen,
  • eine positive Einstellung zu Demokratie und Menschenrechten haben

Was bietet das Stipendium?

Graduierte (Master- oder Aufbaustudium)

  • Sie erhalten monatlich ein Stipendium in Höhe von 934 €. Die Regelförderdauer beträgt zwei Jahre.

Promovierende

  • Sie erhalten monatlich ein Stipendium in Höhe von 1.400 €, sofern Sie den Zugang zur Promotion an einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland ohne Auflagen erfüllt haben. Die Regelförderdauer für Promovierende beträgt drei Jahre.

Ideelle Förderung

Neben der finanziellen Förderung bieten wir ein vielfältiges Seminarprogramm, individuelle Beratung, Mitgliedschaft an einer Hochschulgruppe und die Unterstützung des Netzwerks Internationaler Stipendiatinnen und Stipendiaten (NIS) an. Unsere Studierenden erhalten zudem Zugang zu einem weltweiten Netzwerk von über 14.000 Alumni.

Interessiert?

Bitte laden Sie die vollständige Bewerbung bis zum 15. Juli 2024 hoch

 Weitere Informationen

Kontakt: auslaenderfoerderung@kas.de

Nötige Bewerbungsunterlagen 

Master-Stipendien

Dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Motivationsschreiben (max. 1,5 Seiten),
  • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über Ihre bisherige Ehrenamtsarbeit,
  • Kopien der Hochschulzeugnisse mit Notenauflistung und Leistungsnachweisen sowie deutsche Übersetzungen dieser Dokumente,
  • Nachweis über Deutschkenntnisse (mindestens B1)[2],
  • Ein akademisches Gutachten eines Hochschullehrers, der Ihre fachliche Qualifikation und Ihr Potenzial beurteilt. Das Gutachten sollte spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen verfasst sein. Das Gutachten muss von einem promovierten Hochschullehrer verfasst sein.
  • Ein Empfehlungsschreiben, das Ihre persönliche Eignung beurteilt. Dieses Schreiben sollte sich auf Ihre Persönlichkeit und Interessen sowie Ihre Werte und Ihr ehrenamtliches Engagement konzentrieren. Das Empfehlungsschreiben darf nicht von derselben Person stammen, die das akademische Gutachten verfass hat.
  • Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit,
  • Falls vorhanden, Zulassungs- oder Immatrikulationsbescheinigung einer Hochschule in Deutschland.

Promotionsstipendium

Bei der Bewerbung um ein Promotionsstipendium sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine ausführliche Begründung des Dissertationsvorhabens (Exposé) mit Darstellung und Erläuterung von: Problemaufriss, zentrale Forschungsfrage, wissenschaftliche Relevanz, geplantes methodisches Vorgehen, Arbeits- und Zeitplan, Forschungsstand sowie Beweggründe zur Wahl des Forschungsthemas in deutscher oder englischer Sprache auf 4-5 Seiten,
  • Zweites akademisches Empfehlungsschreiben: Dieses sollte von Ihrem Doktorvater bzw. Ihrer Doktormutter verfasst werden, sofern Sie bereits eine entsprechende Betreuung haben. Dieses Schreiben ersetzt das persönliche Empfehlungsschreiben.
  • Bescheinigung der Fakultät bzw. des Fachbereichs über die auflagenfreie Zulassung zum Promotionsstudium (soweit bereits vorhanden).

 


[1] Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B2) sind für alle Studierenden vor Aufnahme eines Hochschulstudiums in Deutschland verpflichtend.

[2] Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B2) sind für alle Studierenden vor Aufnahme eines Hochschulstudiums in Deutschland verpflichtend.

 

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