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Der Film „Gesicht zur Wand“ porträtiert fünf Menschen, die auf Grund eines Fluchtversuchs in einem Gefängnis der Staatssicherheit inhaftiert wurden. Die unterschiedlichen Beispiele zeigen alle gleichermaßen die Freiheitsberaubung und psychische sowie physische Folter durch das DDR_Regimes. In der Diskussion mit dem Regisseur nach dem Film zeigten sich die Zuhörer tief bewegt von dem Schicksal der Gefangenen. Auch die Gleichgültigkeit und die mangelnde Einsicht der Täter sowie deren fehlende Reue schockierten viele. Weinert selbst kritisierte, dass viele Täter noch immer nicht den autoritären Charakter des DDR-Regimes anerkannt hátten.
Auch die Bedeutung des Wortes „Opfer“ wurde kontrovers diskutiert. Die Passivität des Opfers, die die Opfer-Täter Kausalität hervorrufe, sei irreführend, da die im Film gezeigten DDR-Bürger keinesfalls passiv waren, sondern sich aktiv gegen das SED-Regime mit ihrem bewussten Fluchtversuch gestellt hätten. Die Bezeichnung Opfer würde die Handlungen der Zeitzeugen deshalb nicht genug werten.
In diesem Kontext erklärte der Regisseur Weinert auch, wieso er sich auf eine Darstellung der Opfer im Film beschränkt hätte. Die Täter wären oft im Fokus der Öffentlichkeit, während die Geschichten der ehemaligen Gefangenen oft zu wenig beleuchtet würden. Er betonte die Notwendigkeit, diesen Film an Schulen zu zeigen, oft auch in Verbindung mit einem Zeitzeugengespräch. Dies ermögliche den Schülern eine Begegnung mi Zeitzeugen aus der jüngeren deutschen Geschichte. Die Begleitung und Vorbereitung durch eine Lehrperson sowie die Einordnung und Nachbereitung des Gesehenen seien jedoch unabdingbar für das Demokratieverständnis und den Lerneffekt.
Text: Jana Weidinger