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Seit 12 Jahren, so Hans-Werner Kammer, sei ein massiver Anstieg der Piraterie zu verzeichnen, der sich in Somalia und am Golf von Aden geradezu sprunghaft vollziehe. Im Fadenkreuz der Kriminellen stünden insbesondere Handels- und Kreuzfahrtschiffe. „Rund 90 Prozent des Außenhandels wickelt die Bundesrebublik über den Seeweg ab!“, erläuterte Kammer die Bedeutung dieser Bedrohung. Auf deutschen Schiffen führen fast 16.700 Seeleute, davon etwa 58 Prozent Bundesbürger. Geiselnahmen seien inzwischen noch häufiger als Raubüberfälle. Kammer: „Hier handelt es sich um die Beschaffungskriminalität des Terrors.“ Der Schaden für den Welthandel liege auf der Hand. Manche Reedereien mieden heute den Suez-Kanal und nähmen Umwege von bis zu zwei Wochen Fahrtzeit in Kauf. Auch der Anstieg der Versicherungsprämien verteuere die Waren für die Endkunden.
Thomas Kossendey analysierte die komplexe Rechtslage, die den Einsätzen der Bundeswehr gegen die Piraterie enge Grenzen setze. Wichtigste Rechtsgrundlage sei Artikel 24 des Grundgesetzes, der den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der kollektiven Selbstverteidigung (also in Bündnissen wie der NATO) erlaubt – die Zustimmung des Bundestages vorausgesetzt. Kossendey trat für eine Erweiterung des Grundgesetzartikels 87a ein, damit der Bundeswehr Einsätze „auf Grundlage des Völkerrechts“ möglich seien.
Die Belastung der Bundeswehrsoldaten auf den Schiffen der Marine sei nicht zuletzt aufgrund langer Einsatzzeiten beträchtlich. Die „Operation ATALANTA“, die einen Geleitschutz durch den Golf von Aden bietet, sei außerordentlich erfolgreich. Langfristig müsse jedoch den Menschen in Somalia eine Lebensgrundlage gegeben werden, um der Piraterie die ökonomische Grundlage zu entziehen. Kossendey: „Die Piraten brauchen eine positive Perspektive im eigenen Land!“
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