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Im Jahre 2004 werden in Niger die Mitglieder der Nationalversammlung zum zweiten Mal in der Ära der 5. Republik gewählt. Den Wahlen ging/geht eine politisch-rechtliche Auseinandersetzung um die Änderung des Wahlrechts (”Code électoral”) voraus: den von der Regierung im Parlament Mitte 2003 gegen die Opposition durchgesetzten geänderten Code électoral hat das nigrische Verfassungsgericht für nicht verfassungskonform erklärt. Die vorgeschlagene Maßnahme baut auf Bildungsveranstaltungen auf, die unter anderem auch für die Kommunalwahlen im Dezember 2003 stattfanden und realisiert damit Synergieeffekte. Dabei geht es um eine funktionierende Organisation, Transparenz und den gewaltfreien Ablauf der Wahlen. Bildungsveranstaltungen für die Akteure im Wahlprozess und gleichzeitige Sensibilisierungsmaßnahmen für die Bevölkerung sollen nicht nur zu einer bewußten Teilnahme an den Wahlen führen, sondern auch die Durchführung von freien, transparenten und glaubwürdigen Wahlen fördern. In Anbetracht der Risiken von Wahlmanipulation durch die entsprechenden Verantwortlichen und der Zerissenheit der politischen Klasse kann die Konrad Adenauer Stiftung in Zusammenarbeit mit U.J.P.N. und den politischen Parteien Nigers einen Beitrag zu einem demokratischen Klima bei der Durchführung der Wahlen leisten.