Rund 240 Gäste waren der Einladung der Abteilung Zeitgeschichte und ihrem Kooperationspartner, dem Constantin Filmverleih, zum Filmabend „Der Fall Collini“ im Zoo Palast gefolgt. Am Nachgespräch nahmen der Historiker Professor Dr. Manfred Görtemaker, einer der beiden Leiter der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission zur Erforschung des Umgangs des Bundesministeriums der Justiz mit seiner NS-Vergangenheit in den Anfangsjahren der Bundesrepublik, sowie der Regisseur Marco Kreuzpaintner und der Produzent Christoph Müller teil.
Professor Görtemaker lobte den Film: Obwohl die Romanfigur Fabrizio Collini fiktiv ist, seien die historischen Hintergründe sehr gut abgebildet. Zum Fall des damaligen Abteilungsleiters im BMJ Eduard Dreher, erklärte Görtemaker, dass Dreher selbst ein starkes Motiv gehabt habe, eine Verjährung der Taten von „Mordgehilfen“ aus der NS-Zeit zu erwirken. Durch das vom Bundestag verabschiedete Gesetz seien etliche wegen NS-Verbrechens Verdächtige straffrei davongekommen – unter ihnen auch Dreher, gegen den Ermittlungen anhängig waren. Dass ein Großteil der Funktionseliten der NS-Zeit in die Verwaltung der jungen Bundesrepublik übernommen wurde, sei nicht zuletzt deshalb möglich gewesen, „weil die Bevölkerung das so wollte“. Bereits der Parlamentarische Rat habe diese Entscheidung vorgezeichnet.