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Schura
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Der frühislamisch bezeugte Terminus schura (arab. »Konsultation«, »Beratung«) ist ein Prinzip des islamischen Rechts. Dem Vorbild des Propheten folgend fordert es den Herrscher dazu auf, sich bei wichtigen Entscheidungen mit den gesellschaftlichen Eliten, in der Regel den ulama (→ s. ulama), zu beraten. In der islamischen Staatstheorie hat deren Ratschluss jedoch nur einen empfehlenden Charakter und die alleinige Entscheidungsgewalt obliegt letztlich dem Herrscher, der gemäß der Scharia handeln muss. Grundsätzlich liegt die Souveränität nicht in den Händen des Volkes, sondern ist von Gott an den Herrscher delegiert. In der Moderne standen modifizierte Schura-Ideen zuweilen Pate für die Namensgebung und Organisation staatlicher Institutionen, deren Spannbreite von zumindest in der Theorie demokratisch verfassten Parlamenten (Indonesien, Pakistan) zu beratenden Gremien (Saudi-Arabien) reicht. Der »Schura-Rat« des sog. »Islamischen Staates«, der sich aus neun ulama zusammensetzt, überwacht die Einhaltung der Scharia (→ s. Scharia) durch den »Kalifen« (→ s. Kalifat).
Dr. Christian Funke