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„Reichsbürger“
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Definition
„Reichsbürger“ ist eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Einzelpersonen, Gruppierungen und Organisationen, welche der Auffassung sind, dass die Bundesrepublik Deutschland ein völkerrechtlich nicht legaler und damit nicht existenter Staat sei und das „Deutsche Reich“ mit seinen früheren Grenzgebieten in rechtsgültiger Form, wenn auch gegenwärtig ohne faktische Staatsgewalt, fortbestehe. Da sich die Anhänger und Anhängerinnen derartiger Denkweisen nicht einheitlich organisiert haben, macht die Rede von einer „Reichsbürgerbewegung“ hier Sinn. Diese weist sowohl ideologisch wie organisatorisch Differenzen auf: Bezogen auf den erstgenannten Aspekt kann auf die „Selbstverwalter“ verwiesen werden. Diese meinen, aus der Bundesrepublik Deutschland aufgrund deren Inexistenz austreten zu können, gehen aber nicht notwendigerweise von dem Fortbestehen des Deutschen Reichs aus. Darüber hinaus bestehen verschiedene „Reichsbürger“-Gruppen, die in Konkurrenz miteinander um die Legitimation stehen.
Entwicklung
Ein genaues Gründungsdatum für die „Reichsbürgerbewegung“ kann nicht angegeben werden. Einschlägige Argumentationsmuster kursierten bereits im frühen Nachkriegsrechtsextremismus etwa in der „Sozialistischen Reichspartei“ (SRP), ohne dass daraus aber eine besondere Bewegung in formaler Hinsicht entstand. Als erste feste Organisation in dem genannten Sinne gilt die „Kommissarische Reichsregierung“ (KRR). Gegründet hatte sie 1985 der Eisenbahner Wolfgang G. G. Ebel, der sich selbst als „Reichskanzler des Staates Deutsches Reich“ bezeichnete. Damit einhergehende Ansprüche führten zu Konflikten mit anderen Mitgliedern. Es kam zu Abspaltungen und Neugründungen, wodurch eine Fülle von neuen „Reichsregierungen“ entstand. In all diesen Gruppen beanspruchten Mitglieder, der „Reichskanzler“ oder ein „Reichsminister“ zu sein. Ab Mitte der 2000er Jahre begann eine Art Boom, entstanden dann doch noch weitere Gruppierungen oder Pseudo-Staaten mit unterschiedlichen Namen, Orientierungen und Praktiken.
Ideologie
Da es sich hier um eine Bewegung mit Differenzen handelt, kann, bezogen auf die Ideologie, nur von einem Minimalkonsens gesprochen werden. Dieser besteht zunächst darin, dass der Bundesrepublik Deutschland die Legalität als Staat abgesprochen wird. Als Beleg dafür gilt, dass die Alliierten noch immer Besatzer seien, kein offizieller Friedensvertrag nach 1945 geschlossen worden sei und über das Grundgesetz keine Volksbefragung erfolgte. Gelegentlich kursiert in diesem Kontext auch die Rede von einer „BRD GmbH“, wonach man es mit einer Firma und nicht mit einem Staat zu tun habe. Demgegenüber geht man von der Fortexistenz des „Deutschen Reiches“ aus. Dabei bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, ob damit das Gebiet von 1914 oder 1937 oder einem anderen Zeitpunkt gemeint ist. Auch über die politische Ausrichtung dieses „Deutschen Reiches“ existieren unterschiedliche Optionen: Es gibt sowohl Anlehnungen an das „Dritte Reich“ wie an eine neue Monarchie, aber auch diesbezügliche unklare Vorstellungen.
Manipulationsmethoden
Bei der Begründung ihrer Positionen arbeiten die „Reichsbürger“ mit unterschiedlichen Tricks. Dazu gehört beispielsweise die Berufung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973, worin von einer Fortexistenz des „Deutschen Reiches“ die Rede war. Hier wird meist der entscheidende Satz aus dem Urteil weggelassen. Denn danach ist die Bundesrepublik Deutschland als Staat identisch mit dem „Deutschen Reich“, räumlich aber nur teilidentisch, so dass die Identität keine Ausschließlichkeit beanspruchen könne.1 Demnach belegt der genaue Blick in das Urteil das genaue Gegenteil der von den „Reichsbürgern“ vorgetragenen Unterstellungen. Bei den neueren Behauptungen von einer „BRD GmbH“ wird etwa eine tatsächlich existente Institution, die vom Finanzministerium zur Regelung von Schuldenfragen gegründet wurde, mit dem Staat als solchen manipulativ verwechselt. Hier handelt es sich aber nur um zwei Beispiele für derartige Fehldeutungen und Täuschungsversuche der „Reichsbürger“.
Motivation
Bei den Anhängern und Anhängerinnen der Bewegung können drei Motivationsformen idealtypisch unterschieden werden, wobei sie bei den jeweiligen Gruppen auch kombiniert vorkommen: Zunächst gibt es individuelle Gründe, die mit einer persönlichen Aufwertung oder materiellen Interessen einhergehen. Als „Reichsbürger“ meint man, über einen besonderen Status zu verfügen. Einem Gerichtsvollzieher kann so besser die Tür gewiesen werden, sei er doch nur für die nichtexistierende Bundesrepublik, aber nicht für das „Deutsche Reich“ zuständig. Eine andere Motivation geht mit der Orientierung an diffusen Verschwörungsvorstellungen einher. Denn die Anhänger und Anhängerinnen der „Reichsbürgerbewegung“ meinen, dass hinter den „Kulissen der Politik“ geheime Mächte wirken. Welche dies sein sollen, bleibt meist unklar. Und schließlich gehören zu der Bewegung auch klassische Rechtsextremisten und Rechtsextremistinnen. Die Bundesrepublik Deutschland gilt ihnen als „Diktat der Siegermächte“, das man zugunsten eines „Deutschen Reiches“ im deutsch-nationalistischen oder nationalsozialistischen Sinne überwinden will.
Organisation
Da es sich um eine Bewegung handelt, kann nicht von einer festen Organisation bei den „Reichsbürgern“ gesprochen werden. Es gibt noch nicht einmal abgesicherte Daten bzw. Kenntnisse darüber, wie viele Gruppen bzw. Personen diesem Spektrum insgesamt zugeordnet werden können. Die Anhängerschaft der ‚Reichsbürger‘ (mit den ‚Selbstverwaltern‘) wird von den Verfassungsschutzbehörden in 2020 auf um die 20.000 Personen geschätzt. 1.000 davon rechnet man dem traditionellen Rechtsextremismus zu. Als bekannte Organisationen oder Pseudo-Staaten gelten die „Exilregierung Deutsches Reich“, das „Fürstentum Germania“, „Germanitien“, die „Geschäftsführende Deutsche Reichsregierung“, die „Interimpartei Deutschland“, das „Königreich Deutschland“, die „Reichsbewegung – Neue Gemeinschaft von Philosophen“, die „Republik Freies Deutschland“, „Selbstverwaltung Deutsches Reich“, der „Volks-Bundesrath“ oder das „Volksdeutschland“. Allgemein kann noch darauf hingewiesen werden, dass die genannten Gruppen mitunter konkurrieren, mitunter aber auch kooperieren.
Strategie
Das Agieren der „Reichsbürger“ reicht von Beschwerdeschreiben bis zu Gewalthandlungen, um damit die persönlichen wie politischen Ziele voranzubringen. Die Aktivisten und Aktivistinnen überziehen Behörden mit Briefsendungen, wonach diese um Auskunft zu pseudo-juristisch begründeten Fragen aufgefordert werden. Darüber hinaus bringt man angebliche Dokumente wie „Reichsführerscheine“ oder „Reichspersonalausweise“ in Umlauf. Außerdem gibt es Bemühungen, die Rechtskraft von Bußgeld- oder Steuerbescheiden zu bestreiten, gehen diese doch für die „Reichsbürger“ von einem nicht bestehenden oder nicht legitimen Staat aus. Darüber hinaus werden aber auch fremdenfeindliche und rechtsextremistische Bestrebungen offenbar. Die erwähnte „Reichsbewegung“ verschickte etwa Drohbriefe an jüdische und muslimische Gemeinden, wonach deren Angehörige das Land zu verlassen hätten. Es gab auch mehrfach Gewalthandlungen gegen Gerichtsvollzieher. In einigen Fällen schossen „Reichsbürger“ auf Polizeibeamte, in einem Fall im Jahr 2016 mit tödlichen Folgen.
Wirkung
Da die Anzahl der aktiven „Reichsbürger“ nur geschätzt werden kann, lässt sich noch weniger etwas zu deren Anhängern und Anhängerinnen sowie Sympathisanten und Sympathisantinnen in der Gesellschaft sagen. Einschlägige Umfragen zur Akzeptanz der jeweiligen Auffassungen in der Bevölkerung liegen nicht vor. Gleichwohl lässt sich konstatieren, dass über das Internet die „Reichsbürger“-Vorstellungen größere Verbreitung gefunden haben. Da allgemein Konspirationsauffassungen nicht nur in gesellschaftlichen Nischen boomen, scheint dies in einem eingeschränkten Maße auch für solche Weltbilder zu gelten. Aufgrund der Absonderlichkeit der Positionen bestand lange die Auffassung, dass es sich hier nicht um ein gefährliches, sondern eine spinnertes Phänomen handele. Dabei wurde verkannt: Das Eine schließt das Andere nicht aus. Gerade die Absonderlichkeit macht die Entwicklung hin zur Gewalt wahrscheinlicher. Insofern besteht auf dieser Ebene ein besonderes Gefahrenpotential, auch angesichts des bei „Reichsbürger“ auszumachenden relativ hohen Waffenbesitzes.
Armin Pfahl-Traughber
Lesetipps:
- Jan Freitag, „Reichsbürger“. Eine Bedrohung für die Demokratie oder lächerliche Verschwörungstheoretiker? Das Beispiel Brandenburgs, in: Uwe Backes/Alexander Gallus/Eckhard Jesse (Hrsg.), Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Bd. 26, Baden-Baden 2014, S. 155-172.
- Jan Rathje, „Wir sind wieder da“. Die „Reichsbürger“. Überzeugungen, Gefahren, Handlungsstrategien, herausgegeben von der Amadeu Antonio Stiftung, Berlin 2014.
- Christoph und Sophie Schönberger (Hrsg.), Die Reichsbürger. Verfassungsfeinde zwischen Staatsverweigerung und Verschwörungstheorie, Frankfurt/M. 2020.
- Andreas Speit (Hrsg.), Reichsbürger. Die unterschätzte Gefahr, Berlin 2017.
- Dirk Wilking (Hrsg.), „Reichsbürger“. Ein Handbuch, hrsg. von Demok. Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung, Potsdam 2015.
1 Vgl. BVerfGE 36, 1 ff vom 31.7.1973.