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Der Aufbau der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Die CDU/CSU-Fraktion ist die Gemeinschaftsfraktion von CDU und CSU. Alle Bundestagsabgeordneten dieser Parteien sind in der Fraktion zusammengeschlossen. Sie ist die einzige ständige Klammer zwischen den Unionsparteien und konstituierte sich erstmals am 1. September 1949.
☛ CSU-Landesgruppe und Vollversammlung
☛ Fraktionsvorsitz, Stellvertreter und Parlamentarischer Geschäftsführer
☛ Landesgruppen und soziologische Gruppen
CSU-Landesgruppe und Vollversammlung
Die CSU-Abgeordneten bilden seit der ersten Legislaturperiode innerhalb der Fraktion die CSU-Landesgruppe mit eigener Verwaltung und eigener Geschäftsordnung. Seit 1957 erneuern die CDU- und CSU-Abgeordneten ihre Fraktionsgemeinschaft in jeder Legislaturperiode auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung. Bis 1969 musste die Bildung der Fraktionsgemeinschaft sogar vom Bundestag zu Beginn jeder Legislaturperiode offiziell genehmigt werden.
Nach ihrer Arbeitsordnung, die erstmals im Dezember 1950 beschlossen wurde, ist die Vollversammlung das höchste Gremium der Fraktion. Sie hat die Kompetenz, die politische Linie festzulegen und Personalentscheidungen zu treffen. In der Regel tagt die Vollversammlung einmal pro Plenarwoche auf Einladung des Vorsitzenden. Ihre Sitzungen werden seit Beginn ihrer Arbeit 1949 protokolliert. Diese Protokolle werden von der Kommission für die Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien seit 1998 nach und nach ediert.
Fraktionsvorsitz, Stellvertreter und Parlamentarischer Geschäftsführer
Um die Fraktion nach innen und außen zu vertreten und zur Leitung ihrer Sitzungen wählt die Fraktion einen Vorsitzenden. Außerdem hat der Vorsitzende die Aufgabe, die Fraktion im Plenum zu leiten, die Wünsche seiner Fraktion gegenüber der Bundesregierung durchzusetzen sowie die Arbeit der Fraktion zu koordinieren und voranzutreiben.
Außer dem Vorsitzenden wählen nur die CDU-Abgeordneten stets mehrere stellvertretende Fraktionsvorsitzende (seit 1972). Diese werden zumeist aufgrund landsmannschaftlicher oder soziologischer Kriterien ausgewählt. Die stellvertretenden Vorsitzenden sind für bestimmte Politikbereiche zuständig und koordinieren die Arbeit der Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen der Fraktion. Ihre Zahl schwankt in der Geschichte der CDU/CSU-Fraktion zwischen drei und zwölf. Auf jeden Fall gehört der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe zu den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden. Seit 1976 ist er immer der 1. Stellvertreter. Darüber hinaus stellt die CSU entsprechend ihrer Stärke noch weitere Stellvertreter.
Fraktionsvorstand
Das Amt des Parlamentarischen Geschäftsführers ist in der CDU/CSU-Fraktion seit 1951 nachweisbar. Erster Parlamentarischer Geschäftsführer war Heinrich Krone. Die Geschäftsführer werden zur Erledigung der ständigen organisatorischen, parlamentarischen und juristischen Aufgaben der Fraktion eingesetzt. Die Anzahl der Parlamentarischen Geschäftsführer ist nicht festgelegt und variiert zwischen einem und fünf. Seit jeher zählt der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe zu den Geschäftsführern der Gesamtfraktion.
Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die Parlamentarischen Geschäftsführer sowie die Justitiare bilden den Geschäftsführender Fraktionsvorstand, der früher auch als „Elferrat“ bezeichnet wurde. Der Geschäftsführende Vorstand bereitet die Fraktionssitzungen vor und führt die laufenden Geschäfte.
Der größere Fraktionsvorstand besteht aus den Mitgliedern des Elferrates, den Vorsitzenden der Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen sowie den Vorsitzenden der sozialogischen Gruppen und einer bestimmten Zahl von Beisitzern. Die CSU muss entsprechend ihrer Stärke im Fraktionsvorstand vertreten sein. Zu den Vorstandssitzungen haben auch immer die Parteivorsitzenden von CDU und CSU und die jeweiligen Generalsekretäre sowie die der Union angehörenden Bundesminister und Bundestagspräsidenten bzw. Bundestagsvizepräsidenten Zutritt. Außerdem können die Vorsitzenden und Präsidiumsmitglieder des Europäischen Parlaments und ehemalige Bundeskanzler teilnehmen. Falls die Fraktion einen Ehrenvorsitzenden gewählt hat, gehört dieser sowohl dem geschäftsführenden Vorstand als auch dem Fraktionsvorstand mit Stimmrecht an.
Arbeitskreise und -gruppen
Zu Beginn der zweiten Wahlperiode 1953 wurden innerhalb der Fraktion sechs Arbeitskreise zu verschiedenen Politikbereichen gebildet, um die fachliche Arbeit der Fraktion besser zu organisieren. Erste Arbeitskreise waren bereits ab 1951 eingerichtet worden. Die Aufteilung in sechs Arbeitskreise bewährte sich und blieb bis 1980 bestehen. Die Arbeitskreise setzen sich aus den Abgeordneten der mit ihrem Themenbereich korrespondierenden Bundestagsausschüsse zusammen.
1980 wurden statt der Arbeitskreise 15 Arbeitsgruppen gebildet, die die Aufgabengebiete der entsprechenden Bundestagsausschüsse widerspiegeln. Die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen, die von der Vollversammlung gewählt werden, sind zugleich die Fachsprecher der Fraktion für das Thema.
Schließlich wählt die Vollversammlung noch einen Ehrenrat bzw. Ältestenrat, bestehend aus drei Mitgliedern, die nicht dem Fraktionsvorstand angehören dürfen. Die Aufgaben des Ehrenrates werden vom Vorstand bestimmt.
Zur Aufstellung des Haushaltsplans und eines Stellenplans der Fraktion wird außerdem seit den 1960er Jahren eine fünfköpfige Finanzkommission gewählt. Der Berichterstatter der Fraktion im Haushaltsausschuss für den Haushalt des Bundestages ist stets Mitglied der Finanzkommission. Haushalts- und Stellenplan müssen von der Vollversammlung genehmigt werden.
Landesgruppen und soziologische Gruppen
Seit den 1960er Jahren schließen sich innerhalb der Fraktion neben der CSU-Landesgruppe auch die CDU-Abgeordneten zu Landesgruppen zusammen. Diese tagen in der Regel einmal in jeder Sitzungswoche in den jeweiligen Landesvertretungen.
Neben den Landesgruppen existieren auch verschiedene soziologische Gruppen innerhalb der Fraktion, wie die Frauengruppe, die Arbeitnehmergruppe, der Parlamentskreis Mittelstand oder die Gruppe der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge. Zur besseren Vertretung ihrer Interessen können sich Abgeordnete zu solchen Gruppen zusammenschließen.
Andreas Grau
Vorsitzende seit 1949
01.09.1949-20.09.1949 | Konrad Adenauer |
21.09.1949-30.09.1949 | Friedrich Holzapfel |
30.09.1949-07.06.1955 | Heinrich von Brentano |
15.06.1955-24.11.1961 | Heinrich Krone |
24.11.1961-14.11.1964 | Heinrich von Brentano |
01.12.1964-09.05.1973 | Rainer Barzel |
09.05.1973-17.05.1973 | Kurt Georg Kiesinger (kommissarisch) |
17.05.1973-01.12.1976 | Karl Carstens |
13.12.1976-04.10.1982 | Helmut Kohl |
04.10.1982-25.11.1991 | Alfred Dregger |
25.11.1991-29.02.2000 | Wolfgang Schäuble |
29.02.2000-24.09.2002 | Friedrich Merz |
24.09.2002-21.11.2005 | Angela Merkel |
21.11.2005-25.09.2018 | Volker Kauder |
25.09.2018-15.02.2022 | Ralph Brinkhaus |
seit dem 15.02.2022 | Friedrich Merz |
Mandate: Wie viele Abgeordnete saßen für die CDU/CSU in den Bundestagen seit 1949?
1. Wahlperiode
Bundestagswahl am 14.8.1949
141 Mandate (CDU: 117; CSU: 24)
2. Wahlperiode
Bundestagswahl am 6.9.1953
249 Mandate (CDU: 197; CSU: 52)
3. Wahlperiode
Bundestagswahl am 15.9.1957
278 Mandate (CDU: 225; CSU: 53)
4. Wahlperiode
Bundestagswahl am 17.9.1961
251 Mandate (CDU: 201; CSU: 50)
5. Wahlperiode
Bundestagswahl am 19.9.1965
251 Mandate (CDU: 202; CSU: 49)
6. Wahlperiode
Bundestagswahl am 28.9.1969
250 Mandate (CDU: 201; CSU: 49)
7. Wahlperiode
Bundestagswahl am 19.11.1972
234 Mandate (CDU: 186; CSU: 48)
8. Wahlperiode
Bundestagswahl am 3.10.1976
254 Mandate (CDU: 201; CSU: 53)
9. Wahlperiode
Bundestagswahl am 5.10.1980
237 Mandate (CDU: 185; CSU: 52)
10. Wahlperiode
Bundestagswahl am 6.3.1983
255 Mandate (CDU: 202; CSU: 53)
11. Wahlperiode
Bundestagswahl am 15.1.1987
234 Mandate (CDU: 185; CSU: 49)
12. Wahlperiode
Bundestagswahl am 2.12.1990
319 Mandate (CDU: 268; CSU: 51)
13. Wahlperiode
Bundestagswahl am 16.10.1994
294 Mandate (CDU: 244; CSU: 50)
14. Wahlperiode
Bundestagswahl am 27.9.1998
245 Mandate (CDU: 198; CSU: 47)
15. Wahlperiode
Bundestagswahl am 22.9.2002
248 Mandate (CDU: 190; CSU: 58)
16. Wahlperiode
Bundestagswahl am 18.9.2005
226 Mandate (CDU: 180; CSU: 46)
17. Wahlperiode
Bundestagswahl am 27.9.2009
239 Mandate (CDU: 194; CSU 45)
18. Wahlperiode
Bundestagswahl am 22.9.2013
311 Mandate (CDU: 255; CSU 56)
19. Wahlperiode
Bundestagswahl am 24.9.2017
246 Mandate (CDU: 200; CSU 46)
20. Wahlperiode
Bundestagswahl am 26.9.2021
196 Mandate (CDU: 152; CSU 45)
Quellen und Literatur
Quellen:
- Rechenschaftsbericht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 1971
- Bericht der CDU/CSU-Fraktion über ihre Arbeit in der VI. Legislaturperiode
- Rechenschaftsbericht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 1975
- Arbeitsbericht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 1976-1980
- Arbeitsbericht 1982-1984 der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
- Arbeitsbericht 1987-1990 der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
- Arbeitsbericht 1994-1998 der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
- Karl Dietrich Bracher, Rudolf Morsey, Hans-Peter Schwarz (Hrsg.) (Hrsg.): Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Sitzungsprotokolle 1949–1953. Bearb. v. Helge Heidemeyer. Düsseldorf 1998.
- Karl Dietrich Bracher, Rudolf Morsey, Hans-Peter Schwarz (Hrsg.): Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Sitzungsprotokolle 1953–1957. Bearb. v. Helge Heidemeyer. Düsseldorf 2003.
- Karl Dietrich Bracher, Rudolf Morsey, Hans-Peter Schwarz (Hrsg.): Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Sitzungsprotokolle 1957–1961. Bearb. v. Reinhard Schiffers. Düsseldorf 2004.
- Karl Dietrich Bracher, Rudolf Morsey, Hans-Peter Schwarz (Hrsg.): Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Sitzungsprotokolle 1961–1966. Bearb. v. Corinna Franz. Düsseldorf 2004.
- Karl Dietrich Bracher, Rudolf Morsey, Hans-Peter Schwarz (Hrsg.): Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Sitzungsprotokolle 1966–1969. Eingeleitet und bearbeitet von Stefan Marx. Düsseldorf 2011.
- Winfried Becker, Hans Günter Hockerts, Marie-Luise Reckers, Hans-Peter Schwarz (Hrsg.): Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Sitzungsprotokolle 1969–1972. Bearb. v. Kathrin Zehender. 2 Halbbände, Düsseldorf 2016.
- Winfried Becker, Hans Günter Hockerts, Marie-Luise Reckers (Hrsg.): Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Sitzungsprotokolle 1972–1976. Bearb. v. Joachim Wintzer und Benedigt Wintgens. Düsseldorf 2021.
Online: Editionsprogramm Fraktionen im Deutschen Bundestag der KGParl
Literatur:
Günther Buchstab: Die CDU/CSU-Fraktionsgemeinschaft, in: Hans-Peter Schwarz (Hg.): Die Fraktion als Machtfaktor. Die CDU/CSU im Deutschen Bundestag 1949 bis heute, München 2009, S. 255-274.
Günter Müchler: CDU-CSU. Das schwierige Bündnis, München 1976.
Marie-Luise Recker: Parlamentarismus in der Bewährung. Der Deutsche Bundestag 1949–2020, Düsseldorf 2021.