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Bundes(partei)ausschuss
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Der Bundesausschuss übernimmt die Funktion eines Beschlussorgans der Partei zwischen den Parteitagen. Er ist zuständig für alle politischen und organisatorischen Fragen der Bundespartei, sofern sie nicht dem Bundesparteitag vorbehalten sind. Zunächst wählte er auf Bundesebene den Schatzmeister als geschäftsführendes Vorstandsmitglied, zehn weitere Mitglieder des Vorstands und deren Stellvertreter, bevor 1962 die Wahl des Präsidiums dem Bundesparteitag zugewiesen wurde (§21).
Zusammensetzung des Bundesausschusses nach dem Statut vom 20. Oktober 1950 (§6)
- die Delegierten, die von den Landesverbänden und für die sowjetisch besetzte Zone gewählt werden
- die Vorsitzenden der Landesverbände und der legitimen CDU der sowjetisch besetzten Zone
- der Vorsitzende der Bundestagsfraktion
- die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen im Bundesgebiet und der Stadtverordnetenfraktion Groß-Berlin
- der Bundesparteivorstand
- 5 Vertreter für die Gebiete jenseits der Oder und Neiße, die vom Flüchtlingsausschuss gewählt werden.
... nach dem Statut vom 28. April 1956 (§6)
- die Delegierten der Landesverbände und der besonderen Vertretungen
- der Bundesvorstand
- die Vorsitzenden der CDU-Fraktionen der Landesparlamente
- die Vorsitzenden der Bundesfachausschüsse
- die Landesgeschäftsführer
- die CDU-Bundesminister.
- die Delegierten der Landesverbände und der besonderen Vertretungen
- der Bundesvorstand
- die Vorsitzenden der CDU-Fraktionen der Landesparlamente
- die Vorsitzenden der Bundesfachausschüsse
- die Landesgeschäftsführer.
- 90 Mitglieder, die von den Kreis- oder Landesparteitagen gewählt werden
- der Bundesvorstand
- die Bundesvorsitzenden der Vereinigungen
- die Vorsitzenden der Bundesfachausschüsse (mit beratender Stimme).
- die Delegierten der Landesverbände, die von den Landesparteitagen in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt werden. Die Landesverbände entsenden auf je angefangene 7500 Mitglieder einen Delegierten.
- der Bundesvorstand
- je ein Vertreter der Vereinigungen, der vom jeweiligen Bundesvorstand einer Vereinigung für ein Kalenderjahr geheim gewählt wird
- die Vorsitzenden der Bundesfachausschüsse und der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), sofern er der CDU angehört (mit beratender Stimme).