Título individual
Die KommunalAkademie möchte dies zum Anlass nehmen, anhand einer exemplarischen Auflistung die vielfältigen Aufgaben der Kommunen im föderalen Gefüge der gesundheitlichen (und pflegerischen) Versorgung zu verdeutlichen:
Diese existieren in 5 Bundesländern, darunter NRW und BW, wo sie eine Pflichtaufgabe darstellen.
Zentrale Aufgabe der Kommunalen Gesundheitskonferenzen ist es, auf örtlicher Ebene gesundheitsrelevante Informationen weiterzugeben und Fragen der gesundheitlichen Versorgung zu beraten. Zudem wirkt die Kommunale Gesundheitskonferenz bei der Gesundheitsberichterstattung mit.
Die Kommunale Gesundheitskonferenz setzt sich beispielsweise aus Vertretern folgender Institutionen zusammen: Beigeordnete/r der Kommune für Soziales, Jugend und Gesundheit o.ä. (Leitung), Verwaltung (z.B. Gesundheitsamt, Amt für Soziales und Wohnen u.a.), Politik (Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ausschuss für Migration und Integration u.a.), Akteure des Gesundheitswesens (Pflegekonferenz, Ärztekammer, Krankenhäuser u.a.)
Gesundheits-Berichterstattung
(s. Netzwerk Deutsche Gesundheitsregionen)
Bundesweit existieren ca. 10 MVZ in kommunaler Trägerschaft, z.B. in der Stadt Schwarzenborn in Nordhessen als erstes kommunales MVZ in Hessen. Seit 2011 dürfen Kommunen MVZ gründen, 2015 wurde die Gründung nochmals erleichtert.
nach § 140 SGB V
z.B. Gesundheitskiosk Hamburg Billstedt/Horn, Gesunder Werra-Meißner-Kreis
der Bundesrepublik Deutschland“
Gemeinsamen Bundes-Ausschusses (G-BA)
aus dem Innovationsfond
z.B. Oberbergischer Kreis: Projekt „OBERBERG_FAIRsorgt“
Pflegestärkungsgesetze I - III (SGB XI)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
z.B. „Gesundheitliche Chancengleichheit“ und „Gesund aufwachsen“
Beispiele u.a. aus diesen Programmen finden sich in der Praxisdatenbank der KommunalAkademie „Kommunale Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention“
öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)
„Die Verbindung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit der Wissenschaft soll ausgebaut werden und der Öffentliche Gesundheitsdienst mit seiner Aufgabenvielfalt im Bereich des bevölkerungsbezogenen Gesundheitsschutzes, der Gesundheitsförderung und Prävention sowie des Gesundheitsplanung insgesamt gestärkt werden.“ (web-Seite Bundesgesundheitsministerium)