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Hier stehe ich. Mir ist ganz anders.

Das Kreuz mit dem Gewissen.

Augustinergespräch zum Gedenken an Luthers Reise zum Reichstag nach Worms vor 500 Jahren

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Im April 1521 reiste Martin Luther von Wittenberg zum Reichstag nach Worms. Mit dem Verweis auf sein Gewissen lehnte er vor Kaiser und Hoststaat den Widerruf seiner Thesen ab, oft verkürzt auf die Formel „hier stehe ich, ich kann nicht anders“. Doch wie sieht es heute mit der Freiheit des Gewissens aus? Das Jubiläum von Luthers Zwischenstopp in Erfurt nahm das politische Bildungsforum Thüringen der Konrad-Adenauer-Stiftung zum Anlass, Gewissensfragen zu diskutieren. Hierzu kam die Moderatorin Ulrike Greim mit dem Bundestagspräsidenten a. D. und Vorsitzenden der Konrad-Adenauer-Stiftung, Prof. Dr. Norbert Lammert, und dem Theologen und Vizepräsidenten des Kirchenamts der EKD, Dr. Thies Gundlach, ins Gespräch.

Eröffnet wurde die Veranstaltung durch den Augustinerpfarrer Bernd S. Prigge, der einen Überblick über das Wirken Luthers gab und so die historische Einordnung der Veranstaltung vereinfachte. Die Zwischenstation im Erfurter Augustinerkloster auf Luthers Reise nach Worms am 6. April 1521 war ein Zwischenstopp in der Heimat, hatte er doch sechs Jahre im selben Kloster als Mönch gelebt. Nur durch die Gnade seien wir gerecht vor Gott, so der Predigtinhalt am nächsten Morgen in der völlig überfüllten Augustinerkirche und so Luthers Überzeugung, die er auch in Worms nicht vor dem Kaiser widerrufen wird. Auch wenn wir die dunklen Seiten von Martin Luther kennen, so Prigges Ausführungen, so hätte doch Luthers Berufung auf das eigene Gewissen eine Zeitenwende eingeleitet. An diese Ausführung schlossen sich die Grußworte der Landesbeauftragen in Thüringen, Maja Eib, an. Sie machte darauf aufmerksam, dass die Berufung auf das eigene Gewissen nicht nur wichtig für das Selbstverständnis der politischen Bildung, sondern auch in der Corona-Pandemie ein aktuelles Thema sei. Selbst einfache Alltagsfragen wie „Besuche ich meine Großeltern?“ oder „Kann ich mich mit Freunden treffen?“ seien zu Gewissensfragen geworden.

Unter dem Titel „Mit gutem Gewissen gestalten. Über die Mühsal Demokratie zu leben“ gelang es anschließend Norbert Lammert die Relevanz des Gewissens in einer demokratisch verfassten Gesellschaft herauszuarbeiten. Luthers Berufung auf sein Gewissen, so Lammerts historische Einordnung, sei nicht nur Auflehnung gegen kirchliche Autoritäten, sondern auch die Einsicht, der Mensch könne nicht alle Wahrheiten endgültig bestimmen. Die Erkenntnis, dass die Wahrheitsfrage nicht abschließend geklärt werden könne, sei zum einem ein Grundpfeiler der Aufklärung, zum anderen Voraussetzung für gelingende Demokratie. So handele die Politik von Interessen, die nicht wahrheitsfähig seien und der Glaube von Wahrheiten, die nicht abstimmungsfähig seien. Die Geschichte der Gewissenfrage lasse sich schließlich von Luther bis ins Grundgesetz zeichnen. Finden lasse sich der Rückgriff auf das Gewissen beispielsweise in Artikel 4(1), (3), in welchem die Religions- und Gewissensfreiheit Eingang finden. Man könne zwar, so Lammert, politische Fragen unterteilen in Sachfragen und Gewissenfragen, allerdings sei diese Unterscheidung in der Praxis nicht trennscharf.

Im Anschluss folgte der Impulsvortrag von Thies Gundlach unter dem Titel „Luther ist uns weit voraus. Worms und die Angst vor dem Gewissen“. In einem biografischen Zugriff beschrieb Gundlach wie er als junger Mann, weil er den Wehrdienst verweigerte, sich auf dem Kreiswehrersatzamt einer Gewissensprüfung unterziehen musste. Sowohl Fragen als auch Antworten standen bereits vor der Prüfung fest. Zweck des Rituals sei es nur gewesen, den Prüfern und sich selbst das Gewissen zu erleichtern. Ähnliches beobachte Grundlach auch in der heutigen Gesellschaft, in der es zu oft nur darum gehe, sich innerhalb des eigenen Milieus ein gutes Gewissen zuzusprechen, um sich auf der richtigen Seite fühlen zu können. Wie bereits Eib machte auch Gundlach darauf aufmerksam, dass der Rückgriff aufs eigene Gewissen nicht nur Luther und Staufenberg hervorgebracht habe, sondern auch verbohrte Ideologie und mangelnde Diskursbereitschaft zur Konsequenz haben könne. Gerade in einer Zeit des relativen Wahrheitsbegriffs werde auch das Gewissen relativ. Diese Relativierung stelle aber einen entscheidenden Unterschied zu Luther dar, hatte dieser doch die Bibel als absoluten Wahrheitsrahmen für sein Gewissen.

Im letzten Teil der Veranstaltung hatten die Zuhörerinnen und Zuhörer die Chance sich mit Fragen und Anmerkungen einzubringen. Besprochen wurde unter anderem das Spannungsfeld der Abgeordneten zwischen Gewissensfragen und Fraktionszwang. In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage aufgegriffen, welche Rolle die Parlamente im Umgang mit der Corona-Pandemie spielen können. Lammert äußerte Verständnis für die Kritik, dass Entscheidungen vor allem von der Exekutive und nicht in den Parlamenten getroffen würden. Niemand könne den Bundestag oder die Landtage darin hindern, diese Entscheidungen selbst herbeizuführen. Ebenfalls diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, was Gewissen sei und welche Institutionen dieses schärfen können. Als aktuelle Gewissenfrage wurde auch die Debatte um die Sterbehilfe besprochen.

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