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Am 17. Oktober 2022 veranstaltete die Konrad-Adenauer-Stiftung ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Grüne Gentechnik in der Landwirtschaft: Wundermittel oder Mogelpackung?“ Den Einführungsvortrag in die Thematik hielt Dr. Frank Hartung, stellvertretender Leiter des Instituts für die Sicherheit biotechnologischer Verfahren am Julius Kühn-Institut. Im Anschluss diskutierten der Bundestagsabgeordnete Dr. Oliver Vogt, Vivienne Huwe (Naturschutzbund Deutschland) und Konstantin Marquardt (Bayer AG) über die Potenziale und Risiken der genomischen Verfahren. Gleichzeitig tauschten sich die Expertinnen und Experten darüber aus, ob eine Novellierung der Gentechnikgesetzgebung notwendig wäre.
In seinem Impulsvortrag erläuterte Herr Dr. Hartung die Unterschiede zwischen der klassischen Gentechnik und den genomischen Verfahren. Bei der klassischen Gentechnik wird eine Fremd-DNA zufällig in das Genom integriert und kann neue Effekte verursachen. Die entstandene Pflanze kann immer von herkömmlich gezüchteten Pflanzen unterschieden werden. Beim Genome Editing (SDN 1 und SDN 2) werden kleine Veränderungen im Genom vorgenommen, die auch durch konventionelle Züchtung oder Mutagenese enstehen können. Anders als beim Genome Editing wird keine Fremd-DNA im Genom integriert. Die Pflanze kann oft nicht von herkömmlich gezüchteten Pflanzen unterschieden werden. Ein wichtiger Vorteil der genomischen Verfahren besteht darin, dass normale Züchtungsziele erheblich schneller erreicht werden können.
In der anschließenden Diskussion betonte der Bundestagsabgeordnete Dr. Oliver Vogt, dass es wichtig sei die genomischen Verfahren auf die Tagesordnung zu setzen und eine öffentliche Debatte anzustoßen. Es müsse wertneutral über Chancen und Risiken gesprochen werden. Gleichzeitig sei es Aufgabe des politischen Prozesses über die Unterschiede zwischen alte und neuer Gentechnik aufzuklären. Frau Huwe erläuterte, dass das Gesamtsystem Landwirtschaft bei der Debatte nicht aus den Augen verloren werden dürfe. Ausführlich wurde zudem über die gesetzlichen Rahmenbedingungen diskutiert. Herr Marquardt sprach sich in diesem Zusammenhang für eine solide rechtssichere Regulierung aus und warnte dabei vor einer Überregulierung.
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