Die neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien identifizieren den Personalmangel der Streitkräfte als „eine der zentralen Herausforderungen der Bundeswehr“. Für die angestrebte Re-Fokussierung auf das militärische Szenar Landes- und Bündnisverteidigung wird ein deutlich größerer Personalkörper benötigt, jedoch macht insbesondere der chronische Bewerbermangel der Bundeswehr zu schaffen.
Innerhalb der traditionellen Zielgruppe der militärischen Nachwuchsgewinnung – deutsche Staatsbürger im Alter von 18-25 Jahren – stoßen etablierte Rekrutierungsmaßnahmen an demographische und makroökonomische Grenzen. Die Zulassung ausländischer Staatsbürger in die militärischen Laufbahnen der Bundeswehr und die damit einhergehende Vergrößerung des potentiellen Personalpools stellt eine mögliche Antwort auf die Personalnot der Streitkräfte dar. Selbst bei einer Beschränkung auf EU-Bürger verbliebe ein erheblicher Umfang von 463.000 rekrutierbaren jungen Erwachsenen.
Eine Reform des Soldatengesetzes will jedoch gut überlegt sein. Eine klare Zielbildung, welche den beabsichtigten militärischen Mehrwert einer Öffnung definiert, stellt nur den ersten notwendigen Schritt der Debatte dar. Manpower, Expertise, internationale Einbindung – die möglichen Motive für eine Zulassung von Ausländern in die eigenen nationalen Streitkräfte erweisen sich als vielseitig.
Für eine Planungsumsetzung müssen der notwendige Rechtsrahmen, denkbare Selektionskriterien und passende Anreizstrukturen bedacht werden. Vor allem die Frage, ob der Dienst in der Bundeswehr mit dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft einhergehen sollte, ist für das weitere Vorgehen richtungsweisend.
Abschließend gilt es, rechtliche, politische und soziale Implikation abzuwiegen. Unzweifelhaft hätte die Öffnung der Bundeswehr für Ausländer erhebliche Konsequenzen für das Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“. In der Gesamtbetrachtung sollte daher die Frage handlungsbestimmend sein, inwiefern eine solche Maßnahme die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands stärkt oder auch nicht.
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Die Reihe Monitor behandelt übersichtlich jeweils ein Schwerpunktthema aus der Perspektive der KAS-Expertinnen und -Experten und ordnet es anhand weniger „Punkte zum Mitnehmen“ in den politischen und gesellschaftlichen Kontext ein.
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Derzeitige Themenschwerpunkte sind „Entwicklungspolitik“, „Nachhaltigkeit“ und „Wahl- und Sozialforschung“. Die Beiträge dieser Unterreihen haben wir zusätzlich zur Gesamtreihe auf eigenen Übersichtsseiten für Sie dargestellt.