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Rechtsstaat und Menschenrechte

Internationales Seminar

Vom 17. bis 19. Oktober 2010 fand in Sucre ein Internationales Seminar zumThema “ Rechtsstaat und Menschenrechte” statt, das vom Rechtsstaatsprogrammder Konrad-Adenauer-Stiftung und von der bolivianischen Stiftung TribunaConstitucional organisiert wurde. Der Vorstand dieser Stiftung besteht ausehemaligen Verfassungsrichtern, die nach dem Zusammenbruch des bolivianischenVerfassungsgerichts im Mai 2009 beschlossen, verfassungsrechtliche Themen durch dieStiftungsarbeit in Bolivien in die öffentliche Diskussion zu bringen.

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Auch die Wahl des Themas der Veranstaltung liegt in der bolivianischen Konjunktur

begründet. Im Jahr 2009 erlebte die rechtsprechende Gewalt in Bolivien den Höhepunkt

einer tiefen Krise. Die letzte amtierende Verfassungsrichterin, Silvia Salame, trat im

Mai 2009 zurück, da das Verfassungsgericht bereits seit 2007 ohne Quorum und somit

arbeitsunfähig war. Auch der Oberste Gerichtshof verlor aufgrund von Rücktritten

mehrerer Richter im Jahr 2009 sein Quorum. Im Februar 2010 erließ die bolivianische

plurinationale gesetzgebende Versammlung ein Gesetz, dass den Präsidenten Evo

Morales befähigte, die Vakanzen im Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgericht und

dem Justizrat zu besetzen. Die Ernennungen der höchsten Richter durch den Präsidenten

verursachten massive Kritik in der Zivilgesellschaft, da man um die Unabhängigkeit der

Judikative fürchtete.

Im Februar 2009 trat die neue bolivianische Verfassung in Kraft, die den Bürgern

umfassende Grund- und Menschenrechte zugesteht. In der Verfassung sind nicht nur

individuelle Rechte verbrieft, sondern auch Kollektivrechte der indigenen Völker.

Außerdem besitzt die indigene Justiz den gleichen Verfassungsrang wie die staatliche

Justiz. Im Seminar wurde deswegen aus der bolivianischen und der kolumbianischen

Perspektive das Thema Rechtspluralismus behandelt.

An der zweieinhalbtägigen Veranstaltung nahmen zwölf Redner aus Peru, Bolivien,

Venezuela, Kolumbien, Argentinien und Deutschland sowie über 300 Zuhörer teil.

Es wurden folgende Themen behandelt: Prozessautonomie der Verfassungsgerichte;

die Menschenrechte der Frauen in einem demokratischen Rechtsstaat; Grenzen

in der Ausübung der Menschenrechte; der Prozess der Konstitutionalisierung der

Menschenrechte im Plurinationalen Staat Bolivien; der ideologische Inhalt der

bolivianischen Verfassung und der bolivianische Rechtsstaat; Konvergenzen und

Divergenzen zwischen Normen des indigenen Rechts und den Menschenrechten;

Konstitutionelle Anerkennung des Rechtspluralismus in den Andenländern; der

Schutz der Menschenrechte im interamerikanischen System; die Bedeutung der

Menschenrechte in einem demokratischen Staat; die Gültigkeit des Pluralismus und die

Reichweite seiner konstitutionellen Anerkennung in plurinationalen Staaten; das System

des gerichtlichen Schutzes: das bolivianische Verfassungsgericht.

Das Seminar war ein voller Erfolg und bot die Gelegenheit des Austausches und der

ausführlichen Diskussion vielfältiger Themen. Gelegenheiten zu solch einem pluralen

Ideenaustausch sind in Bolivien leider immer seltener, aber in einem demokratischen

Rechtsstaat unabdingbar.

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