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Die Oberstufenschüler folgten aufmerksam den Erläuterungen zu den verschiedenen Themengebieten der Ausstellung. Die Schautafeln verdeutlichen u.a. die Rolle des MfS als Befehlsempfänger und Machtgarant der SED, als „Schild und Schwert der Partei“ und geben einen Überblick zur Struktur und den Haupthandlungsfeldern der Stasi. Neben dem Selbstverständnis der hauptamtlichen MfS-Mitarbeiter als „Genossen erster Kategorie“ wird die Betroffenenperspektive anhand von Fallbeispielen und dem Thema „Untersuchungshaft“ dargestellt. Die Schülerinnen und Schüler konnten bereits bei einigen Fragen zum Thema „MfS“ mitreden, so war ihnen beispielsweise die Unterscheidung in hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter geläufig. Auch das „Hauptbetätigungsfeld“ der Stasi, also die Überwachung und Bekämpfung potentieller oder tatsächlicher Gegner der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, war ihnen nicht neu.
Verstörende Eindrücke von ihren Erfahrungen und Erlebnissen mit dem MfS und dem Unrechtsstaat DDR vermittelte die Zeitzeugin Birgit Schlicke. Schlicke wusste als überzeugte Christin schon im Alter von 14, dass sie den Einschränkungen des atheistischen Staates DDR entkommen und ausreisen wollte. Nachdem ihre Eltern einen Ausreiseantrag gestellt hatten, wurde sie in Sippenhaft genommen und musste die Oberschule verlassen. Das Abitur blieb ihr in der DDR verwehrt, sie holte es erst nach dem Mauerfall in Baden-Württemberg nach. Aushilfsweise als Briefträgerin beschäftigt stellte sie schließlich im Jahre 1987 selbst einen Ausreiseantrag und verfasste Beschwerdebriefe an Regierungsstellen der DDR, die jedoch ignoriert wurden. Zum Verhängnis wurden ihrem Vater und ihr ein Schreiben an eine Menschenrechtsorganisation aus der Bundesrepublik – ein Spion der Stasi, der diese Vereinigung infiltriert hatte, leitete den Brief an das MfS weiter. Schlicke musste mehrere Monate die demütigenden Prozeduren der Stasi-Untersuchungshaft in Cottbus über sich ergehen lassen, bevor sie wegen „landesverräterischer Nachrichtenübermittlung“ (§ 99 StGB-DDR) zu zwei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus in dem berüchtigten Frauengefängnis Hoheneck verurteilt wurde. Dort musste sich die 19jährige politische Gefangene zwischen Mörderinnen und anderen Schwerverbrecherinnen behaupten. Doch auch die Hafterlebnisse konnten ihren Glauben und ihren Mut zum Widerstand gegen die Diktatur nicht brechen. Nach dem Mauerfall durfte sie das Zuchthaus erst am 17. November 1989 verlassen. Über ihre Erlebnisse mit der Staatssicherheit und ihre Haftzeit in Hoheneck verfasste sie ein Buch – Schreiben, so Schlicke, habe ihr bei der Verarbeitung der traumatischen Erfahrungen sehr geholfen. Nach einer regen Fragerunde appellierte Schlicke an die Schülerinnen und Schülern, Freiheit und Demokratie nicht für selbstverständlich zu halten. Beides seien hohe Güter, über deren Wert man sich bewusst sein und die man zur Not auch verteidigen müsse.