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Am 20. Juni 2020 lud die Konrad-Adenauer-Stiftung Bremen (KAS) zu einem Online-Seminar zum Thema „Grundlagen der Vereinsarbeit“ mit Andreas Staab ein. Schwerpunkte des Seminars waren u.a. die Vereinsarbeit – von der Gründung bis zur Auflösung sowie Haftungsfragen. Andreas Staab, Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe, referierte.
Marcus Oberstedt, Tagungsleiter der KAS, stellte den Teilnehmern zunächst die Arbeit der KAS vor und leitete thematisch in die Veranstaltung ein. Anschließend gab es eine technische Einweisung durch den Tagungsleiter Toretseju Nanna. Die Vorstellungsrunde nutzte Staab, um die Wünsche, Erwartungen, Vorkenntnisse und ehrenamtlichen Engagements der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennenzulernen.
Anhand einer Power Point Präsentation führte Andreas Staab die Teilnehmer durch das Seminar. Im ersten Teil skizzierte Staab die Grundlagen des Vereinsrechts und verwies auf die einschlägigen Rechtsvorschriften. Er unterschied rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine, ging auf das Thema „Gemeinnützigkeit“ ein und gab außerdem einen Überblick über das Registerrecht (insbes. Eintragung des Vereins im Vereinsregister). Des Weiteren wurden Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Vereinssatzung geklärt. Im zweiten Teil standen dann Haftungsfragen im Vordergrund. Staab ging stets auf die aktuelle Rechtsprechung ein, stellte aktuelle Fälle vor und beantwortete die Fragen der Teilnehmer.