Publicador de contenidos

platformaobywatelskarp / flickr / CC BY-SA 2.0

kurzum

Die Justizreform in Polen: Eine Gefahr für den Rechtsstaat

kurzum Die Justizreform in Polen: Eine Gefahr für den Rechtsstaat? Schlussfolgerungen aus dem Bericht des UN-Sonderberichterstatters für richterliche Unabhängigkeit Dr. Diego García-Sayán

Auf Einladung der polnischen Regierung unternahm der UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, Dr. Diego García-Sayán, im Oktober 2017 einen Länderbesuch, um sich ein Bild von der polnischen Justizreform zu machen. Sein im April 2018 veröffentlichter Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Justizreform die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung in Polen gefährdet sind. Das KURZUM fasst sechs Kernaussagen seines Berichts zusammen.

Publicador de contenidos

Compartir

Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaats und trotzdem ist überall auf der Welt zu beobachten, wie in unterschiedlichem Ausmaß in die richterliche Unabhängigkeit eingegriffen wird. Deshalb haben die Vereinten Nationen 1994 das Mandat eines Sonderberichterstatters für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten ins Leben gerufen. Seit 2017 hat Dr. Diego García-Sayán dieses Amt inne. Auf Einladung der polnischen Regierung unternahm er im Oktober 2017 einen Länderbesuch, um sich ein Bild von der polnischen Justizreform zu machen. Sein im April 2018 veröffentlichter Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Justizreform die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung in Polen gefährdet sind. Nachfolgend haben wir sechs Kernaussagen seines Berichts zusammengefasst:


1. Justizreform schafft Einflussnahmemöglichkeiten für andere Gewalten

Nach eigenen Angaben verfolgt Polen mit der Justizreform das Ziel, die Effizienz des Gerichtssystems zu steigern, Verzögerungen bei Gerichtsverfahren zu reduzieren, die Rechenschaftspflicht der Richter zu verbessern und den Korporatismus zu bekämpfen. Obwohl Polen durchaus berechtigt sei, sein Justizsystem zu reformieren, scheinen nach Ansicht des Sonderberichterstatters die eigentlichen Absichten darin zu bestehen, den verfassungsmäßig geschützten Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz zu behindern und der Legislative und Exekutive die Möglichkeit zu geben, in die Judikative einzugreifen. Gerade in der kumulativen Wirkung der verschiedenen von der Regierung angestoßenen Gesetze verfestige sich der Eindruck, dass die Justiz unter die Kontrolle der Exekutive und der Legislative gestellt werden solle.


2. Propagandaangriff auf das Justiz­wesen

Nach Auffassung von Herrn García-Sayán ging die Umsetzung der Reform einher mit einem groß angelegten Propagandaangriff auf das polnische Justizwesen. Einzelne Fehltritte von Richtern wurde instrumentalisiert, um das Bild eines korrupten, ineffizienten und elitären Justizsystems zu zeichnen. Diese Kampagnen seien nach Meinung des Sonderberichterstatters besonders besorgniserregend, da sie ein verzerrtes Bild der Justiz zeichneten.


3. Verletzung regionaler und internationaler Abkommen

Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass Polen durch die Justizreform Gefahr laufe, regionale und internationale Abkommen, die die richterliche Unabhängigkeit garantieren, zu verletzen. Dies seien im Einzelnen: der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Europäische Menschenrechtskonvention, der Vertrag über die Europäische Union sowie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.


4. Autorität des Verfassungsgerichtshofs wird untergraben

Die Weigerung, Urteile öffentlich zu machen und die damit verbundene Behauptung, diese seien rechtswidrig, attackiert laut dem UN-Sonderberichterstatter die Autorität des Verfassungsgerichtshofs als oberster Instanz. Darüber hinaus laufe dies dem Prinzip der loyalen Zusammenarbeit zwischen Staatsorgangen zuwider. Vor allem die Argumentation, es sei Teil der Aufgabe der Exekutive, über das Einhalten der Verfahrensnormen zu wachen, weist Herr García-Sayán entschieden zurück. Dies stelle einen schweren Verstoß gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung dar, der als Basis einer unabhängigen und unparteiischen Justiz fungiert.


5. Herabsetzung des Rentenalters verstößt gegen Beschäftigungsgarantie

Als eine Maßnahme von vielen greift der Bericht das Herabsetzen des Rentenalters auf, das gegen die Beschäftigungsgarantie von amtierenden Richtern verstoße. Zwar erkennt der Sonderberichterstatter an, dass es einem Staat grundsätzlich freisteht, das Rentenalter seiner Richter festzulegen. Die Anwendung dieser Maßnahme auf alle derzeit amtierenden Richter würde jedoch dazu führen, dass rund 40 Prozent der derzeitigen Richter vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden.


6. Neu geschaffene Kammern am Verfassungsgerichtshof de facto Superrevisionsinstanz

Ein weiterer Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit stellt das Auflösen der für Militärangelegenheiten zuständigen Kammer dar, was zahlreiche Richter von heute auf morgen ihrer Arbeitsstelle beraubt. Stattdessen wurden zwei neue Kammern errichtet, die unter anderem mit Laien besetzt werden sollen. Dies bringe durch die Wahl der Kandidaten von Seiten des Senats eine Politisierung des Prozesses mit sich. In Bezug auf ihre sachliche Zuständigkeit werden diese neuen Kammern über besondere Befugnisse verfügen, die sie „über die anderen Kammern“ stellen. Sie werden befugt sein, alle in den letzten 20 Jahren von polnischen Gerichten erlassenen Entscheidungen und Urteile zu überprüfen und daher de facto als eine Art Superrevisionsinstanz fungieren.


Fazit:

Der UN-Sonderberichterstatter für richterliche Unabhängigkeit, Herr Diego García-Sayán, fordert Polen auf, die gegen internationale Standards verstoßenden Maßnahmen aufzuheben, rückgängig zu machen oder durch Änderungen in Einklang mit internationalem Recht zu bringen. Er reiht sich dabei ein in die Empfehlungen der Europäischen Kommission, der Venedig-Kommission und der OSZE. Das Beispiel Polens zeigt, dass auch Länder der Europäischen Union nicht gegen Eingriffe in die richterliche Unabhängigkeit immun sind. Zu den Werten der Europäischen Union gehört nach Artikel 2 EUV auch die Rechtsstaatlichkeit. Die letzten Wochen und Monate haben bewiesen, dass die Organe der Union bereit und in der Lage sind, diesen Wert vehement zu verteidigen.

Publicador de contenidos

comment-portlet

Publicador de contenidos

Sobre esta serie

Conciso, reducido a lo esencial, pero siempre de gran actualidad. En la serie "en breve", nuestros expertos resumen un tema o problema en un máximo de dos páginas.