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de Dr. Olaf Wientzek, Christian E. Rieck

Wie ein Europäischer Sicherheitsrat die EU-Außenpolitik stärken könnte

Im Juni 2018 hat Bundeskanzlerin Merkel einen Europäischen Sicherheitsrat vorgeschlagen. Wie könnten das Design, das Mandat und die Funktionsweise dieses Instruments aussehen?

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1. Warum ist ein Europäischer Sicherheitsrat notwendig?

Die EU leidet an fehlender Handlungsfähigkeit in der Außen- und Sicherheitspolitik: Es mangelt häufig an einer gemeinsamen Strategie in Konflikten, auch gegenüber wichtigen Akteuren der internationalen Politik. Die Entscheidungsfindung nimmt zu viel Zeit in Anspruch. Ursachen sind die unterschiedlichen strategischen, politischen und militärischen Kulturen der Mitgliedstaaten, aber auch das Gebot der Einstimmigkeit. Ein Übergang zu Mehrheitsentscheidungen erscheint noch zu kontrovers. Eine mögliche Lösung wäre die Schaffung eines Europäischen Sicherheitsrats (ESR), bestehend aus einer kleinen, aber repräsentativen Gruppe von Mitgliedstaaten.

2. Welche Rolle könnte ein Europäischer Sicherheitsrat spielen?

Der ESR würde als Plattform für die sicherheitspolitische Debatte in der EU fungieren. So könnte er im Vorfeld wichtiger Verhandlungen das Verhalten der EU-Mitglieder in internationalen Foren (OSZE, UN, etc.) vereinheitlichen helfen. Der ESR wäre mithin ein Ort europäischer Strategiebildung.

Er sollte sich grundsätzlich mit allen Fragen der strategischen Ausrichtung der Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik befassen. Die Umsetzung der Politiken sollte weiterhin den dafür zuständigen Institutionen und Gremien obliegen.

Der ESR könnte ein Forum zur Abstimmung der Haltung der EU in den Vereinten Nationen und im UN-Sicherheitsrat bieten. Im Falle der Europäisierung der nichtständigen Sicherheitsratssitze von EU-Ländern zu einem Europäischen Sicherheitsratssitz, sollten diese Mitgliedstaaten die im ESR beschlossene Haltung verbindlich vertreten.

Der ESR könnte die Europäische Kommission oder die jeweiligen EU Mitgliedstaaten in internationalen Konfliktlösungsformaten verbindlich vertreten. Repräsentanten des ESR (z.B. Außenminister der darin befindlichen Länder) könnten in Vertretung des Hohen Vertreters als Entsandte der EU in Formaten der Konfliktprävention fungieren.

Einzelne EU-Mitgliedstaaten könnten als „lead nations“ den ESR zu Fragen, in denen diese Staaten besonders viel Erfahrung haben, vertreten.

Angelehnt an die Leitlinien der European Union Global Strategy (EUGS) sollte der ESR Positionen gegenüber den strategischen internationalen Partnern der EU formulieren.

Unbenommen bliebe den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, sich anders als der ESR zu positionieren. Ein solches vom ESR abweichendes Verhalten wäre dann aber klarer als jetzt international sichtbar.

Themen, die nicht in die Zuständigkeit des ESR fallen sollten, wären u. a. die EU-Erweiterungspolitik oder der Beschluss von GSVP-Missionen und die Zusammenarbeit mit der NATO bei Einsätzen.

3. Wie würde der Sicherheitsrat zusammengesetzt?

Der Sicherheitsrat müsste repräsentativ und gleichzeitig effektiv sein. Aufgrund ihrer Funktion sollten folgende Mitglieder dem ESR angehören

  • der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik
  • die EU-Mitgliedstaaten, welche die Troika der Ratspräsidentschaft bilden
  • jeder EU-Mitgliedstaat, der einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat innehat
Aus Gründen der politischen und geographischen Balance könnten Sitze für die folgenden Gruppen reserviert werden, deren Inhaber jeweils alle 18 Monate rotieren würden

  • ein Mitgliedstaat, der nicht zugleich Mitglied in der NATO ist
  • ein Land aus den elf postkommunistischen Staaten in Mittel- und Südosteuropa
  • einer der drei bevölkerungsreichsten EU-Mitgliedstaaten: Deutschland, Frankreich und Italien.
Der ESR sollte in zwei Konfigurationen tagen: Am Rande der Europäischen Ratsgipfel könnten sich die Staats- und Regierungschefs der im ESR vertretenen Länder treffen; die Außenminister sollten am Rande der EU-Außenministertreffen zusammenkommen. Der Hohe Vertreter würde an beiden Formaten teilnehmen.

4. Wie würden die Entscheidungen gefällt?

Entscheidungen im ESR sollten per Einstimmigkeit erfolgen. Gleichwohl sollte es Mitgliedstaaten möglich sein, sich von der Positionierung des ESR zu distanzieren, wenn sie der Ansicht sind, eine solche Entscheidung verstoße gegen ihre Kerninteressen. Damit würde allerdings deutlich, dass es sich hier um Sondervoten einzelner EU-Mitglieder handelte.

Sollten sich innerhalb einer kurzen Frist neun EU-Mitgliedstaaten gegen die Position des ESR aussprechen, so könnte der ESR eine bestimmte Position nicht mehr vertreten (a posteriori Veto). Alternativ wäre auch ein gewichtetes Veto denkbar, in Abhängigkeit vom Haushaltsanteil der Verteidigungs- und Entwicklungshilfeausgaben oder der Beteiligung in GSVP-Missionen.

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Dr. Olaf Wientzek

Olaf Wientzek bild

Leiter des Multinationalen Entwicklungsdialogs Brüssel

olaf.wientzek@kas.de +32 2 669 31 70
Análisis y Opiniones
13 de agosto de 2018
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