Die Botschafter der sogenannten Geberländer in Guatemala – das sind: Deutschland, Frankreich, Schweden, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Kanada und die Vereinigten Staaten – haben auf die Entlassung des Leiters der Sonderstaatsanwaltschaft gegen die Straflosigkeit (Fiscalía Especial Contra la Impunidad, FECI), Juan Francisco Sandoval, mit ausdrücklichem Bedauern reagiert und erklärt: „Diese Tatsache (der Entlassung) erweckt den Eindruck, Bestandteil eines Musters der Instabilität und institutionellen Schwächung des Rechtsstaats in Guatemala zu sein.“ Die Erklärung erfolgte sechs Tage nachdem die verantwortliche Generalstaatsanwältin Consuelo Porras den Botschaftern im Außenministerium die neue Leiterin der FECI vorgestellt, bei diesem Termin aber dem Vernehmen nach keine Fragen der Teilnehmenden zugelassen hatte. Die USA hatten bereits zuvor in drei sich jeweils verschärfenden Schritten reagiert. Zunächst hatte es auf Beamtenebene Kritik an der Entscheidung der Generalstaatsanwältin gegeben. Am Montag wurde dann eine persönliche Mitteilung von US-Außenminister Antony Blinken bekannt, in der er sich hinter den entlassenen Leitenden Sonderstaatsanwalt stellt. Dessen Entfernung aus dem Justizdienst untergrabe den Kampf gegen die Korruption und die Straflosigkeit. Tags darauf schließlich verkündete die US-Administration, sie habe das Vertrauen in die Generalstaatsanwältin verloren und werde die Zusammenarbeit mit ihr vorübergehend einstellen. Betroffen davon sind vier Programme in Millionenhöhe, in denen es um Transparenz in der Rechtsprechung, innere Sicherheit sowie die effektivere Verfolgung von Straftaten gegen Frauen, Kinder und die Umwelt geht. Generalstaatsanwältin Porras hingegen versucht, ihre Entscheidung dadurch zu rechtfertigen, dass sie immer wieder die Integrität von Sandoval infrage stellt. Am Donnerstag formulierte sie dies gar in einem Schreiben an Blinken. Darin behauptet sie auch, gemäß dem guatemaltekischen Arbeitsrecht gehandelt zu haben, was von neutralen Experten einhellig bestritten wird. Porras soll auch die zuständige Staatsanwaltschaft für Verwaltungsdelikte beauftragt haben, eine Anklage gegen Sandoval vorzubereiten. Sandoval wurde unterdessen Ende der Woche sowohl im US-Außenministerium als auch im Weißen Haus zu Gesprächen empfangen. Die von ihm in einer Pressekonferenz direkt nach der Entlassung gegen Präsident Alejandro Giammattei erhobenen Korruptionsvorwürfe hat dieser am Dienstag zurückgewiesen und erklärt, er werde bei deren Aufklärung mit der Generalstaatsanwaltschaft kooperieren und ihr alle dazu nötigen Informationen zur Verfügung stellen. Zu dieser Zusammenarbeit ist der Präsident ohne Aufhebung seiner Immunität eigentlich nicht gezwungen. In derselben Erklärung beendete Giammattei den Ausnahmezustand im Land, den er zwar mit der Eindämmung der Corona-Pandemie begründet, in Wahrheit aber zur Unterbindung unliebsamer Demonstrationen verhängt hatte. Am Donnerstag schließlich ließ Giammattei verlauten, die Einstellung der Zusammenarbeit durch die USA mache ihm Sorgen und er habe das Finanzministerium und das Außenministerium gebeten, im In- und Ausland nach anderen Quellen zur Finanzierung der betroffenen Programme zu suchen.
Wie angekündigt kommt es seit Donnerstag landesweit zu unzähligen größeren und kleineren Protestaktionen. Meist werden wichtige Verkehrswege stundenlang blockiert. Vor dem Gebäude des Justizministeriums in der Hauptstadt fordern Demonstranten den Rücktritt von Porras und Giammattei. Dort wurden am Donnerstag von Vermummten auch Reifen und andere Gegenstände in Brand gesetzt; ansonsten blieb es jedoch ruhig. Die größten Kundgebungen finden auf dem Platz vor dem sog. Kulturpalast statt, wo sich mehrere tausend Demonstrierende versammeln. Rücktrittsforderungen an den Präsidenten und die Generalstaatsanwältin gibt es auch von zahlreichen Prominenten des Landes sowie der katholischen Kirche, die ihre Stellungnahme sogar über den Nachrichtendienst des Vatikan verbreiten ließ, dem der guatemaltekische Kardinal Ramazzini auch ein Interview zu den Vorgängen gegeben hat.
Sowohl die Regierung von Guatemala als auch der russische Staatsfond haben in dieser Woche bestätigt, dass man sich auf eine Änderung des Vertrages über die Lieferung des Impfstoffs Sputnik V geeinigt habe. Statt zu einer Halbierung der Kosten ist es aber tatsächlich zu einer Halbierung der Liefermenge gekommen, die jetzt acht Millionen Dosen umfasst, die bereits vollständig bezahlt sind und bis Jahresende auch geliefert werden sollen. Tatsächlich sind gerade einmal zehn Prozent davon angekommen. Für die frei gewordenen Mittel in Höhe von rund 70 Millionen Euro will Guatemala jetzt bei den anderen Herstellern, vorzugsweise bei BionTech/Pfizer und Moderna, Impfstoff einkaufen.
In Honduras wurde Anfang der Woche die Politikerin der Liberalen Partei und Kämpferin für die Rechte des indigenen Volkes der Miskiten, Carolina Echeverria Haylock, in ihrem eigenen Haus von einem bewaffneten Überfallkommando ermordet; ihr Mann wurde bei dem Attentat schwer verletzt. Die Hintergründe der Tat sind bislang unbekannt. Echeverria war von 2006 bis 2010 Kongressabgeordnete und kandidierte auch in diesem Jahr wieder für ihre Partei im Bezirk Gracias a Dios für das honduranische Parlament; ihr wurden gute Aussichten auf einen Sitz eingeräumt.
Im Streit zwischen Nationalem Wahlrat CNE und Kongress über die Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Beschaffung der Technologie für die Übertragung der vorläufigen Ergebnisse aus den Wahllokalen in die Zentrale sowie andere Streitpunkte in Bezug auf die technische Durchführung der Wahlen zeichnet sich hingegen ein Kompromiss ab. Demnach soll in dieser Woche das Sonderbudget verabschiedet werden; unklar ist jedoch noch, ob darin auch die Gelder zum Kauf von Tablet-Computern für die Registrierung der Fingerabdrücke der Wählerinnen und Wähler enthalten sein werden. Auch die Initiative zur Änderung des Wahlgesetzes aus den Reihen der Nationalpartei scheint vom Tisch zu sein. Die beiden von den Oppositionsparteien gestellten Mitglieder des CNE erkennen an, dass das turnusmäßige vorsitzende Ratsmitglied von der Nationalpartei die alleinige Sprecherrolle hat; im Gegenzug bedarf es für dessen öffentliche Äußerungen eines Konsenses unter den drei Mitgliedern des Wahlrates.