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Testigo acusa al Presidente

de Dr. Rudolf Teuwsen

Noticias semanales de Guatemala, Honduras y El Salvador

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Ein Erdbeben der Stärke 6,2 hat am 16. Februar um 1:12 Uhr das Zentrum von Guatemala einschließlich der Hauptstadt erschüttert. Ihm folgten bis 7:26 Uhr desselben Tages drei Nachbeben mit Stärken zwischen 4,2 und 4,7. Das Epizentrum des Hauptbebens lag im Bezirk Escuintla an der Pazifikküste. Zu erheblichen Sach- oder Personenschäden kam es zwar nicht, aber einige Gebäude, darunter eine Kirche, mussten wegen Einsturzgefahr gesperrt werden. Unabhängig von den starken seismologischen Aktivitäten kommt es derzeit im Durchschnitt dreimal pro Stunde zu Ausbrüchen des Vulkans Fuego, rund 60 Kilometer von Guatemala-Stadt entfernt, bei denen tonnenweise Asche in Luftschichten bis zu fünf Kilometern Höhe geblasen werden.

Das in El Salvador erscheinende und in ganz Mittelamerika bekannte Online-Medium El Faro (Der Leuchtturm) sowie die Zentralamerika-Redaktion des US-Senders CNN haben unabhängig voneinander unter Berufung auf einen anonymen Zeugen Berichte veröffentlicht, in dem der Präsident von Guatemala, Alejandro Giammattei, beschuldigt wird, seinen Wahlkampf im Jahr 2019 mit Bestechungsgeldern in Höhe von 20 Millionen Quetzales (rund 2,3 Millionen Euro) finanziert zu haben. Giammattei hat die Anschuldigungen zurückgewiesen.
Das Geld soll von einem Bauunternehmer stammen, der sich mit den Bestechungsgeldern Aufträge des Ministeriums für Kommunikation, Infrastruktur und Wohnungsbau (CIV) gesichert haben sollen. Der damalige Minister, José Luis Benito, so die Berichte, habe Giammattei das Geld angeboten und besorgt, und zwar im Tausch gegen das Versprechen, nach dessen Amtsantritt noch mindestens ein Jahr lang Minister bleiben zu dürfen, um in dieser Zeit weitere korrupte Geschäfte machen zu können. Benito wurde nach dem Fund von fast 14 Mio. Euro Bargeld in einem Haus in Antigua Guatemala im Oktober 2020 zur Fahndung ausgeschrieben und stellte sich ein knappes Jahr später den Behörden.
Inzwischen liegt nach Aussagen von Generalstaatsanwältin Consuelo Porras von dem anonymen Zeugen, den El Faro und CNN zitieren und dessen Name Porras veröffentlichte, angeblich eine Anzeige gegen mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sonderstaatsanwaltschaft gegen die Straflosigkeit FECI vor, in der er behauptet, zu seiner Aussage gezwungen worden zu sein. Gleichzeitig erklärte jedoch der Leiter der FECI, den Namen des Zeugen nicht zu kennen, da die zuständige Richterin sich weigere, der Staatsanwaltschaft die Identität des Zeugen zu offenbaren. Die zuständige Richterin ist Erika Aifán, deren Immunität aufzuheben die Generalstaatsanwaltschaft nun bereits zum dritten Mal beantragt hat. Außerdem ließ sie vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FECI festnehmen, ein fünfter befindet sich mit seiner Familie bereits im Exil und hat inzwischen Strafanzeige gegen Porras gestellt. Die VN, die EU, die USA und das Vereinigten Königreich haben in verschiedenen Stellungnahmen wegen der Vorgänge ihre Sorge über die schwindende Rechtsstaatlichkeit in Guatemala zum Ausdruck gebracht.

In Auslieferungshaft sitzt inzwischen der gerade aus dem Amt geschiedene frühere Präsident von Honduras, Juan Orlando Hernández. Ihm wird schon seit längerer Zeit von den USA eine Beteiligung am Handel mit 500 Tonnen Kokain vorgeworfen. Hernández bestreitet zwar die Anschuldigungen, ließ sich aber widerstandslos in Gewahrsam nehmen. Für den 16. März hat der zuständige Richter eine Anhörung darüber angesetzt, ob die Auslieferung des Ex-Präsidenten an die USA rechtmäßig ist oder nicht. Es ist jedoch nicht sicher, dass er in der ersten Anhörung bereits eine Entscheidung fällt. Sollte der Richter das Auslieferungsersuchen für zulässig erklären, kann Hernández sich noch in einem Berufungsverfahren an den Obersten Gerichtshof CSJ wenden, dessen Urteil dann endgültig ist.
Dass Hernández sich noch am Tag, an dem seine Nachfolgerin Xiomara Castro die Amtsgeschäfte übernahm, als Abgeordneter im Zentralamerikanischen Parlament PARLACEN vereidigen ließ, schützt ihn nicht vor einer möglichen Auslieferung. Denn Mitglieder des PARLACEN genießen nur insoweit Immunität, wie ihnen diese von ihrem Heimatland gewährt wird. In Honduras aber besitzen ehemalige Präsidenten keinen solchen Schutz vor Strafverfolgung.
Der Außenminister von Honduras, Eduardo Reina, ließ unterdessen verlauten, dass Präsidentin Castro bereits ein formales Gesuch zur Einrichtung einer internationalen Kommission gegen die Straflosigkeit in Honduras (CICIH) an die Vereinten Nationen (VN) gerichtet hat. Stimmen die VN zu, muss noch der Kongress dem Abkommen über die Einrichtung der Kommission zustimmen. Castro ist offenbar der Ansicht, sich mit der oppositionellen Nationalpartei (PNH), der auch ihr Vorgänger angehört, auf die Modalitäten einer solchen Kommission einigen und so die notwendige Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Abgeordneten des Kongresses (86 von 128 Stimmen) zur deren Einsetzung erzielen zu können. Der parlamentarische Führer der PNH, Tomas Zambrano, hat bislang als einzige Bedingung für eine Zustimmung eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren für das Mandat der CICIH genannt.

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