Das Ziel des Berichts ist die Darstellung der Fortschritte der Ukraine bei der Erfüllung von Verpflichtungen, die in den Kapiteln ІІ, ІІІ, IV, V und VI des Assoziierungsabkommens festgelegt wurden, die innerhalb 2020 und im ersten Halbjahr 2021 zu verzeichnen waren.
Eine ausführliche Beschreibung der Fortschritte 2014-2019 wurde im letzten Monitoringbericht «Ukraine und das Assoziierungsabkommen: Monitoring der Umsetzung 2014-2019» dargestellt. Der Monitoringbericht 2014 – erstes Halbjahr 2021 umfasst 24 vollwertige Sektoren, die ein Hauptstrukturteil des Monitoringberichts sind und ihrerseits in 111 Themenschwerpunkte geteilt werden. Als Struktureinheit gilt eine Verpflichtung, die gewisse Handlungen oder Aufgaben von Seiten der ukrainischen Behörden festlegt, welche auf die Transposition (allmähliche Annäherung von Normen der nationalen Gesetzgebung) und Implementierung (Gewährleistung ihrer praktischen Anwendung) im Einklang mit Forderungen einer oder mehrerer Regelungen des EU-Rechts gerichtet sind, die in Artikeln des Assoziierungsabkommens mit der EU und in entsprechenden Anlagen definiert sind.
Im ersten Teil des Berichts werden die Fortschritte bei der Erfüllung durch die Ukraine von Verpflichtungen bewertet, die im Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der EU 2014 – erstes Halbjahr 2021 vorgesehen sind.
Im zweiten Teil des Berichts werden zentrale Schlussfolgerungen und Empfehlungen hinsichtlich der Kapitel ІІ, ІІІ, ІV, V, VI des Abkommens für deren effizientere Erfüllung gemacht.
Also, mit Stand zum zweitem Halbjahr 2021 beträgt der allgemeine Fortschritt der Erfüllung von Verpflichtungen, die im Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der EU vorgesehen sind, 49 %.
Diese Bewertung umfasst sowohl vollständig erfüllte Verpflichtungen als auch erzielte vorläufige Ergebnisse. „Perfekte“ Umsetzung, d. h. komplette Erfüllung der mit Verpflichtungen vorgesehenen Aufgaben, beträgt 25,6 %. 22,4 % wurden „fortgeschritten“ erfüllt (gesetzgeberische Arbeit wurde durchgeführt, es wurden aber nicht alle notwendigen Durchführungsverordnungen verabschiedet und/oder umgesetzt). 24,9 % befinden sich in der Startphase der Erfüllung (die Regelungen und/oder die Umsetzung befinden sich in der Anfangsphase der Entwicklung). Bei 24,9 % der Verpflichtungen wurde die Erfüllung nicht einmal eingeleitet. Im Vergleich zur vorangegangenen Studie in Bezug auf die Erfüllung des Abkommens ist die Erhöhung des Werts der allgemeinen Fortschritte (von 41,6 % auf 49 %), insbesondere des Werts der perfekten Erfüllung (von 12,4 % auf 25,6 %) hervorzuheben.
Momentan kann man behaupten, dass über ein Viertel der Verpflichtungen, die im Assoziierungsabkommen vorgesehen sind, von der Ukraine vollständig erfüllt worden sind. Führend sind die früheren Sektoren (in welchen über 55 % der allgemeinen Fortschritte erfüllt sind). Besonders viele Bewertungen „perfekt“ haben die folgenden Sektoren erhalten: technische Handelshindernisse; öffentliche Beschaffungen; Tätigkeit von Unternehmen; Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik; Energie; Besteuerung und Verbraucherschutz sowie die Sektoren Telekommunikation und Zusammenarbeit zu Fragen interner Reformen.
Quantitative Bewertungen der Fortschritte werden durch Experten vorgenommen und in der Datenbank des Online-Monitorings „Navigator des Assoziierungsabkommen“ gespeichert und auf der Website der Internetzeitung „Europäische Wahrheit“ veröffentlicht.