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Jürgen Gansäuer, ehemaliger Präsident des niedersächsischen Landtags, nahm eine Einordnung der Reformation in die Geschichte des Christentums vor. In seinem medial untermalten Vortrag begann er zunächst, die Bergpredigt zu erläutern und stellte sie als Definition des Christentums heraus.
Geschichte des Christentums
Laut Gansäuer habe es das Christentum im Kaiserreich in Rom geschafft, eine Attraktivität auf die Leute auszustrahlen, was unter anderem auch vom Märtyrertum herrühre. Die Christen wären in Rom anfangs nur eine von über 200 Religionen gewesen, weshalb sie auch verfolgt und ermordet wurden. Unter Konstantin dem Großen, der die Religionsfreiheit einführte, avancierte das Christentum zu einer der privilegierten Religionen im Reich. Theodosius I. habe das Christentum schließlich zu einer Staatsreligion gemacht, sodass die Christen anfingen, Religionen zu verfolgen, von denen sie einst selbst unterdrückt wurden. Unter Karl dem Großen wurde die Kirche weiterhin zum wichtigsten Herrschafts- und Machtinstrument, fuhr der Referent fort. Eheschließungen, Absolutionen und die letzte Ölung wurden daher nur von Priestern durchgeführt. Kaiser Otto der Große hätte dies noch weiter ausgeführt, indem er hohe administrative und ökonomische Posten mit Geistlichen besetzte.
Herr Gansäuer nannte mehrere Faktoren, welche zur Reformation führten und sie begünstigten: Zunächst wurden die Städte ab dem 13. Jahrhundert selbstbewusster, was sich in Partizipationsbewegungen äußerte. Gleichzeitig konnte das städtische Bildungsbürgertum lesen und schreiben und trug damit zur Verbreitung des Reformationsgedanken bei. Somit habe die Reformation in den Städten begonnen. Die Pest, die vermehrten Unwetter und die strengen Winter wären als Strafe Gottes gesehen worden und hätten damit den Ablasshandel befördert. Schuldige wären oftmals Juden oder vermeintliche Hexen gewesen, sodass es im Mittelalter zu größeren Pogromen kam. Gansäuer führte aus, dass ohne die Erfindung der Buchdruckerei die Reformation ebenfalls nicht so eine große Reichweite hätte erlangen können.
Die Reformation im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel
Birgit Hoffmann, Leiterin des Landeskirchlichen Archivs der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, ordnete die Reformation in Norddeutschland in drei Phasen ein.
Zunächst hätten sich in den 1520er Jahren die Bürger gemeinsam mit den Obrigkeiten nach anfänglichen Widerständen für eine Übernahme der Reformation entschieden. In Braunschweig und Goslar ist dies etwa zeitgleich passiert und man riskierte damit mögliche Repressionen durch Herzog Heinrich den Jüngeren, welcher der Reformation ablehnend gegenüberstand. Dabei wäre seine Haltung eher herrschafts- und wirtschaftspolitisch motiviert gewesen, da er Kaiser Karl V. besonders verpflichtet war, führte Hoffmann aus.
Die Referentin erläuterte, dass die Reformation anschließend durch die Fürsten übernommen wurde. So habe Herzog Ernst der Bekenner von Braunschweig-Lüneburg die Reformation in seinem Fürstentum vergleichsweise früh übernommen, während Herzog Julius für das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel sie erst spät übernahm. Julius habe eine umfassende Neuordnung des Kirchenwesens angeordnet, womit er von einer bischöflichen Stellung des Landesherrn ausging, welcher nur im Auftrag Gottes neben dem weltlichen auch das geistliche Regiment wahrzunehmen habe. Diese Einstellung war aber konträr zu der von Luther, da dieser die Landesherren nur als weltlicher Herrscher und nicht als Kirchenführer sah. Der Einfluss der weltlichen Obrigkeiten auf die Gestaltung der reformierten Kirchen ist dennoch gewachsen, sodass sich insbesondere nach dem Augsburger Religionsfrieden 1555 endgültig die (quasi-)bischöfliche Stellung der Landesherren herausbildete.