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Bei dem Wochenendseminar „60 Jahre Bundesrepublik Deutschland“ und „20 Jahre Friedliche Revolution in der DDR“ im Caroline Mathilde Hotel in Celle referierten ausgewählte Experten und Zeitzeugen über fundamentale Ereignisse und Grundlagen aus den letzten 60 Jahren Bundesrepublik. Die Seminarteilnehmer hatten dadurch die Möglichkeit, mehr über diese Ereignisse zu erfahren und anschließend mit den Referenten darüber zu diskutieren.
Die Veranstaltung, vorgestellt und geleitet von Dr. Klaus Jochen Arnold von der Konrad-Adenauer-Stiftung, beinhaltete fünf Vorträge. Der Politikberater und Dozent Peter Bauch hielt einen Vortrag über die „Erfolgsgeschichte Bundesrepublik Deutschland“. Ihm folgte Matthias Schäfer, Leiter des Teams Wirtschaftspolitik der Konrad-Adenauer-Stiftung, mit dem Thema „Wirtschaftswunderland ohne Perspektive? Die Soziale Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert“. Nach diesem Vortrag nahm die Gruppe an dem durch das Bildungswerk Hannover der Konrad-Adenauer-Stiftung organisierten Abendvortrag „60 Jahre Bundesrepublik Deutschland – eine Erfolgsgeschichte?“ des Historikers und Publizisten Prof. Dr. Arnulf Baring im Europasaal der Congress Union in Celle teil.
Das Seminar wurde am Samstag mit dem Vortrag, „Die friedliche Revolution 1989 aus der Sicht einer Bürgerrechtlers“, vom Pfarrer, Polizeiseelsorger und DDR-Bürgerrechtler Stephan Bickhardt fortgesetzt. Oberstaatsanwalt Dr. Hans-Jürgen Grasemann gab anschließend den letzten inhaltlichen Beitrag zum Thema „Die Verfolgung von Straftaten des SED-Regimes nach der Wiedervereinigung“.
Der Vortrag von Herrn Bauch begann mit einer Illustration der brisanten Vorgeschichte der BRD vom Zweiten Weltkrieg bis hin zu der in den USA frühzeitig einsetzenden Planung einer Besetzung des Deutschen Reiches sowie der Rahmenbedingen für den Wiederaufbau eines neuen Staates. Dabei nannte er interessante Fakten, die vielen der Seminarteilnehmer nicht bewusst gewesen sind, u.a. dass für die Gründung der Bundesrepublik die französische Entscheidung zur zukünftigen Kooperation mit Westdeutschland wesentlich gewesen sei. Die Erläuterung der Grundlagen der Bundesrepublik gliederte er in fünf Teile: Grundgesetz, Außenpolitik, Wirtschaft und Soziales, Finanzpolitik und Integration. Sein Vortag endete mit einem kurzen Ausblick auf die Probleme der heutigen Zeit, wie die noch andauernde Finanz- und Wirtschaftskrise oder die Bedeutung der Migration für die demographische Entwicklung Deutschlands. Die Zuhörer hörten diesem Vortrag sehr interessiert zu und beteiligten sich anschließend mit einigen Fragen und Kritikpunkten, wie zu dem Status der Integration von 17 Millionen ehemaligen DDR Bürgern oder zu der Parteien- und Politikverdrossenheit in Deutschland. Durch die Abstimmung dieses Vortrags auf die spätere Abendveranstaltung konnten die Seminarteilnehmer ihre gewonnenen Einblicke dort gleich zuordnen und in einem Zusammenhang sehen.
Matthias Schäfer gab seinen Zuhörern einen Überblick über die Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft, der Faktoren, die dieses System auszeichnen und zuletzt wie sich das System innerhalb der letzten 60 Jahre verändert hat. Dabei ging er u.a. auf die Verantwortung des Staates und seine Funktion als regulierendes Element in der Sozialen Marktwirtschaft ein. Das Fundament der Sozialen Marktwirtschaft bilde die moralisch-kulturelle Orientierung der Gesellschaft, die Schere zwischen „reich“ und „arm“ dürfe nicht zu weit auseinandergehen. Sein Vortrag endete mit einem Ausblick auf die Zukunft und auf mögliche und nötige Veränderungen. In der anschließenden Diskussion wurde nach der Rolle von Konzernen und dem Mittelstand in der Wirtschaft gefragt. Darüber hinaus gab es Fragen zu der „Initiative neue Soziale Marktwirtschaft“.
Diesem Vortrag folgte ein gemeinsames Abendessen im Hotel und danach der gemeinsame Transfer zum Abendvortrag von Prof. Dr. Baring in der Congress Union Celle. Gut gelaunt ging es nach diesem Vortrag zurück ins Hotel, wo die Gruppe noch gesellig zusammen saß und den Abend ausklingen ließ.
- Siehe den Bericht zum Vortrag von Prof. Baring
Als letzter Referent war Dr. Grasemann zum Thema „Verfolgung von Straftagen des SED-Regimes“ eingeladen. Er referierte über die Grundlagen und Instrumente und konnte diese immer wieder anhand von zahlreichen Fallbeispielen zur juristischen Verfolgung von SED-Verbrechen nach 1989 erklären. Die Erläuterung des Grundgesetzartikels 103, Absatz 2 (Nulla Poena sine Lege – keine Strafe ohne Gesetz) hob die Brisanz zwischen Gesetz und moralischem Recht und damit die Schwierigkeit im Umgang mit Verbrechen des SED-Regimes besonders hervor. Anschließend wurden Fragen zu konkreten Fällen wie den Verbrechen von DDR-Grenzsoldaten an Flüchtlingen und nach weiterführender Literatur gestellt.
In der Abschlussdiskussion wurden vom Seminarleiter noch einmal die Kernthesen aller Vorträge gesammelt und abschließend von allen Teilnehmern diskutiert. Die Referenten haben den Seminarteilnehmern Einblicke in viele spannende Prozesse und Ereignisse aus den letzten 60 Jahren bundesdeutscher Geschichte gegeben. Die lebhaften Diskussionen spiegelten das Interesse der Teilnehmer an den Themen wieder.
Nach einem Gruppenfoto endete das Seminar mit einem gemeinsamen Mittagessen und herzlichem Dank an die Konrad-Adenauer-Stiftung.