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Im Mittelpunkt standen daher die Koordination und Kooperation zwischen den nationalen Verfassungsgerichten und dem IAGMR, die Umsetzung des sozialen Rechtsstaats im Wege der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte, staatsorganisatorische und politische Herausforderungen für die Verfassungsgerichtsbarkeit sowie rechtspolitische Fragen im Bereich des Schutzes der Umwelt und indigenen Rechte.
Methodisch wurde in diesem Jahr besonderer Wert auf die Erneuerung der Konferenzformate gelegt. Einige Rundtische wurden von einem impulsgebenden Moderator eher im Stile einer TV-Debatte geführt, um eine bessere Fokussierung auf relevante Problemstellungen zu erreichen. Ein anderes, von allen Seiten als äußerst erfrischend empfundenes Format bestand in der Verknüpfung eines Panels des Verfassungsrichtertreffens mit dem Finale des in den Monaten zuvor vom Rechtsstaatsprogramm durchgeführten Moot-Court-Wettbewerbs "Die Menschenrechte in der verwaltungsrechtlichen Praxis". Sie gab den Gewinnerteams aus den Vorauswahlen in Argentinien, Honduras und Mexiko Gelegenheit, ihre "Urteile" den versammelten Verfassungsrichtern vorzustellen und mit diesen zu diskutieren.
Schließlich wurde die Fachkonferenz dafür genutzt, die jüngsten Publikationen und die Arbeit der vier Studiengruppen des Rechtsstaatsprogramms vorzustellen.
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