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Wie schafft Europa mehr Sicherheit für Kinder (im Netz)?

Die EU-Strategie zur wirksamen Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern

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Wie schafft Europa mehr Sicherheit für Kinder (im Netz)? Die EU-Strategie zur wirksamen Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern

YouTube, KAS

Der sexuelle Missbrauch von Kindern und der Online-Handel mit dem entsprechenden Bildmaterial ist seit Jahren ein wachsendes Problem. Die Coronapandemie und die damit verbundene Isolation vieler Kinder, aber auch Täter hat die Nachfrage für Kinderpornografie noch einmal deutlich befeuert. Um diesem grenzüberschreitenden Problem zu begegnen, hat die EU-Kommission im Sommer 2020 im Rahmen der Initiativen für die Sicherheitsunion eine Strategie zur wirksamen Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern vorgestellt. Im Europa-Talk vom 26.05.2021 hat das politische Bildungsforum Thüringen deshalb konkret nachfragt: Was beinhaltet die neue Strategie zur Bekämpfung von sexueller Gewalt, online wie offline? Wie können Provider stärker in die Pflicht genommen werden? Und welche Optionen bietet das Netzdurchsetzungsgesetz? Den Fragen der Moderatorin Diana Peuker stellte sich dazu die EU-Abgeordnete für Thüringen und Juristin Marion Walsmann, sowie die Cybercrimespezialistin im LKA Thüringen Ramona Guth.

Zu Beginn berichtete Walsmann über den aktuellen Stand des Verfahrens der neuen EU-Initiative zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs. Grundlage dafür so Walsmann, sei die Feststellung, dass viele EU-Mitgliedsländer eine vorhergehende Richtlinie zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch aus dem Jahr 2011 noch nicht umgesetzt hätten. Auch die stark ansteigenden Fallzahlen der vergangenen Jahre seien Motivation für die Kommission gewesen, das Thema neu auf die Agenda zu setzen. Beinhalten würde das Maßnahmenpaket unter anderem die weitere Ertüchtigung von Europol und nationalen Behörden mit der benötigten technischen Ausstattung. Außerdem sollen die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden, kinderpornografisches Material zu registrieren und an die Behörden zu melden während weitere Präventionsmaßnahmen gefördert werden sollen. Guth konnte aus der Praxis berichten, dass für die Strafverfolgungsbehörden die ausgesetzte Datenvorratsspeicherung unerlässlich sei. So würden ohne die Vorratsdatenspeicherung 1000 Fälle nicht aufgeklärt, weil die Polizei nicht mehr die IP-Adresse zuordnen könne. Auch sei die internationale Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden oft noch zu schwerfällig, was Strafverfahren stark in die Länge ziehe. Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz, so Guth, würde dazu führen, dass noch mehr Fälle den Behörden gemeldet, diese aber aufgrund fehlenden Personals nicht bearbeitet werden könnten. Guth berichtete, dass auch in Thüringen die Verfahren gegen Kinderpornografie stark ansteigen. So hätten die Behörden allein im vergangenen Jahr 125 Terabytes ausgewertet und es werde mit einem weiteren Wachstum in den kommenden Jahren gerechnet. Deswegen wünscht sich Guth eine Anpassung der Personalstärke, aber auch eine angemessene Weiter- und Fortbildung der Beamten. Als weitere Herausforderung beschrieb Guth, dass durch die neuen Verschlüsselungstechnologien bei Messenger-Diensten zwar die Privatsphäre gestiegen sei, diese aber gleichzeitig auch zu sichereren Kommunikationskanälen für Täter geführt hätte. In ihrem Schlussstatement bekräftigte Walsmann, dass der Datenschutz nicht zum Täterschutz werden dürfe. Deswegen müsse das Entdeckungsrisiko für Täter deutlich erhöht werden. Ebenfalls warb sie für einen weiteren Ausbau von Präventionsmaßnahmen. So sollen mehr Anlaufstellen für Eltern und Lehrer geschaffen werden.

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