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Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.

Länderberichte mal anders

Europawahl 2024

Barrierefrei?

In der Europäischen Union ist die fehlende Gleichstellung von Menschen mit Behinderung noch immer allgegenwärtig. Zur Europawahl 2019 zeigte ein Bericht des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, dass etwa 800.000 EU-Bürgerinnen und -Bürger aus 16 Mitgliedstaaten, aufgrund nationaler Vorschriften wegen ihrer Behinderungen oder psychischen Erkrankung vom Recht auf Teilnahme an den Europawahlen ausgeschlossen waren. Anlässlich der Europawahl im Juni 2024 ist das Thema wieder virulent, denn es geht auch um mangelnde politische Teilhabe. Hier eine kleine Einschätzung unserer KAS-Kolleginnen und Kollegen, die sich die aktuellen Bedingungen in ihren Einsatzländern angesehen haben.

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Schweden

In Schweden ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Wahllokale barrierefrei zugänglich sein müssen. Falls der Zugang zu einem Wahllokal dennoch am Wahltag nicht möglich ist, kann eine Stimme auch vor dem Wahllokal abgegeben werden. In Schweden ist die Briefwahl nur aus dem Ausland möglich. Man kann jedoch auch im Voraus ab dem 2. Mai bis zum 9. Juni im Inland abstimmen. Wahlunterlagen können in BrailleSchrift oder großer Schrift zum eigenständigen Wählen am Wahltag im Vorhinein angefordert werden. Alle wichtigen Informationen auf der Website zum Wählen in Schweden sind auch in Leichter Sprache verfügbar und in Videos mit Untertiteln erklärt. Außerdem sind Informationen zum Wählen in Schweden in einer Vielzahl von Sprachen abrufbar.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Assistenz beim Wählen. Wenn eine Person eine Behinderung oder Einschränkungen hat, kann sie Hilfe von einem Wahlhelfer, einer Wahlhelferin, einer Begleitperson oder eines persönlichen Assistenten beim Setzen des Kreuzes oder Stecken des Stimmzettels in den Wahlumschlag erhalten.

Eine weitere Option ist die Abstimmung per Kurier. Dies bedeutet, dass eine andere Person als der Wähler oder die Wählerin die Stimme zum Wahllokal oder zu einem Ort für die vorzeitige Stimmabgabe bringt. Gründe für die Stimmangabe per Kurier können Krankheit, Alter, Behinderung, Einsitzen in Gewahrsam oder Justizvollzugsanstalten, sowie das Wohnen oder Aufhalten an einer ländlichen Postbotenlinie sein. In letzterem Fall kann man mit Hilfe des ländlichen Postboten per Kurier abstimmen. In jedem Fall sind hierbei ein Kurier, ein Zeuge und spezielle Materialien für die Stimmabgabe per Kurier nötig. Dies kann bei der Gemeinde beantragt werden. Falls es weder möglichist zu einem Wahllokal zu kommen noch jemand als Kurier helfen kann, kann die jeweilige Gemeinde ein mobiles Wahllokal einrichten. Die Abgabe der Stimme muss dafür genauso vorbereitet werden, wie bei der vorzeitigen Stimmabgabe in einem normalen Wahllokal.

Die gesamte Publikation "Europawahl 2024 - Barrierefrei?" finden Sie hier.

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Kontaktisikud

Barbara Bergmann

Barbara Bergmann bild

Referentin für Inklusionsfragen in der Europäischen und Internationalen Zusammenarbeit

Barbara.Bergmann@kas.de +49 30 26996-3528 +49 30 26996-53528

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