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„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue der Verfassung.“ Eben diesem Art. 5 III GG widmete sich die in diesem Jahr zum vierten Mal abgehaltene Bonner Rede zur Demokratie. Um der Verabschiedung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 zu gedenken, referiert jedes Jahr ein namhafter Jurist über einen Grundgesetzartikel und lässt Verfassungskonzeption mit Verfassungswirklichkeit gegeneinander laufen. Anlässlich des 200-jährigen Universitätsjubiläums der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist es nicht verwunderlich, dass in diesem Jahr die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre im Mittelpunkt stand.
Zu Beginn begrüßte Dr. Ulrike Hospes, Leiterin Büro Bundesstadt Bonn, Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., die anwesenden Gäste und führte in das Thema der Wissenschaftsfreiheit ein. Aktuellen Bezug zum Thema stellte sie hierbei mithilfe des „March for Science“ her. Am 22. April 2017 gingen zehntausende Menschen auf die Straßen, auch im Bonner Hofgarten, um gegen eine Einschränkung der Wissenschaft zu demonstrieren. Im Anschluss richtete auch Prof. Dr. Andreas Zimmer, Prorektor für Forschung und Innovation an der Universität Bonn, das Wort an die trotz der warmen Temperaturen zahlreich erschienenen Zuhörer. Beispielhaft erwähnte er Negativbeispiele wie die Türkei, China und Ungarn, in denen die Wissenschaftsfreiheit stark eingeschränkt werde.
Mit Interesse erwarteten die Anwesenden schließlich die von Prof Dr. Wolfgang Löwer, Präsident der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste, gehaltene Bonner Rede zur Demokratie. Löwer, selbst ehemaliger Richter am Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, zeichnete zu Beginn die historischen Entwicklungslinien zum Grundsatz der Wissenschaftsfreiheit nach. Dabei würdigte er die Freiheit der Wissenschaft und der Forschung als deutschen Beitrag zur Menschenrechtskultur. Sowohl in der Paulskirchenverfassung von 1848 als auch in der Weimarer Verfassung von 1919 sei es zu einem Schutz der Universitäten und der Wissenschaft gekommen, welcher sich schlussendlich ebenso im Grundgesetz wiederfindet. Dieser Schutz impliziere gleichermaßen, dass die Wissenschaft vor Eingriffen des Staates geschützt werde und somit ihre Unabhängigkeit behaupten könne. Im Umkehrschluss heiße dies jedoch nicht, dass die Freiheit der Forschung dazu berechtige, in Drittrechtsgüter einzugreifen, fuhr Löwer fort. Dieser folgenschwere Irrtum sei während der NS-Zeit begangen worden. Die historische Entwicklung der Wissenschaftsfreiheit gleiche in der Geschichte der Bundesrepublik einem Pendelmodell: Anfangs sei das Pendel weit in Richtung der Gruppenuniversität ausgeschlagen, anschließend gegenläufig in Richtung der hierarchischen Universität. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der damit einhergehenden Überprüfung der Landeshochschulgesetze sei das Pendel zur Ruhe gekommen. Zum Abschluss widmete sich Löwer dem brisanten Thema der Hochschul- und Forschungsfinanzierung. Besonders betonte er die Aufstellung wissenschaftsadäquater Verfahren bei der Vergabe projektbezogener Forschungsmittel, um ein höchstmögliches Maß an Chancengleichheit, aber auch gewissenhafter wissenschaftlicher Vorbereitung zu gewährleisten.
Auf Löwers inhaltlich umfassende Erklärung des Art. 5 III GG folgte Dr. Stefan Bergers Antwort der Politik auf die aktuelle Situation der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland, genauer gesagt in Nordrhein-Westfalen. Berger, aktueller wissenschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, gab einerseits einen Rückblick über die Hochschulgesetzgebung der letzten Jahre und stellte andererseits die zukünftigen Pläne der nordrhein-westfälischen Landesregierung vor. Während seiner Meinung nach in der Vergangenheit unter der letzten Landesregierung ein „ideologisches Forschungsprogramm“ etabliert wurde, solle den Hochschulen in Zukunft ein höherer Grad an Selbstverwaltung eingeräumt werden. Die Wissenschaft sei ein ergebnisoffener Prozess, der eine Augenhöhe zwischen Politik und Wissenschaft bzw. Hochschule voraussetze. Die Digitalisierung als verändernde Größe aller Lebensbereiche könne hierbei zu einer Erweiterung der Wissenschaftsfreiheit beitragen, so Berger. Dennoch liege noch ein weiter Weg vor der aktuellen Landesregierung, um die Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Hochschulen und Wissenschaft zu erhöhen.
In der direkt daran anschließenden Podiumsdiskussion äußerten sich Löwer und Berger sowie Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Hoch, Rektor der Universität Bonn, zur Verfassungs-wirklichkeit, sprich der aktuellen Situation der Wissenschaftsfreiheit. Moderiert von Dr. Moritz Küpper, NRW-Landeskorrespondent des Deutschlandradios, ging es neben der Planung auch um die Finanzierung von Hochschulbildung. In diesem Zusammenhang bezeichnet Löwer Geld als „Treibstoff des Systems“. Die Debatte um die Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer sowie die selbstständige Entscheidung von Hochschulen über Bauvorhaben war in diesem Zusammenhang Thema. Ebenso setzten sich die Referenten mit den Chancen und Risiken einer stärkeren Integration der Digitalisierung in den Hochschulalltag auseinander. Hoch betonte hierbei die durch die Digitalisierung hervorgerufene Veränderung der Wissensrezeption. Ferner führte Hoch aus, dass die Bundesrepublik als Standort in Zukunft weiterhin attraktiv sei, was die Wissenschaft betreffe, da Deutschland den strategischen Vorteil eines sicheren Landes besitze.
Gegen Ende bot sich dem Publikum die Gelegenheit, selbst Fragen an die Referenten zu stellen. Die darauffolgende Debatte tangierte u.a. den Bologna-Prozess sowie die Freiheit, aber auch die Verantwortung der Wissenschaft. Löwer betonte, es müsse eine Trennlinie zwischen der Verantwortung der Wissenschaft und der Verantwortung für die Ergebnisse der Wissenschaft gezogen werden. Erstere beschrieb er auf der einen Seite mit den Worten methodengerecht und wissenschaftsadäquat, während auf der anderen Seite die Wissenschaft keine Verantwortung dafür übernehmen kann, was Dritte mit den Ergebnissen anstellen. Dies sei eine Gratwanderung, die nicht immer leicht sei, sollten ethische Wertmaßstäbe nicht verletzt werden.
Das Wechselspiel zwischen der Wissenschaftsfreiheit, wie sie in Art. 5 III GG festgelegt ist, und der wissenschaftlichen Verantwortung in unserer Demokratie bleibt ein wichtiges Thema.
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