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- Bereits seit einigen Jahren wird in Deutschland über ein Verbot des sog. Kinderkopftuchs diskutiert. Diesbezügliche Initiativen wurden bislang vor allem aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht weiter verfolgt. Ein neues Gutachten stuft ein solches Verbot allerdings jetzt als juristisch möglich ein.
- Befürworter eines Verbots betonen vor allem das Kindeswohl und den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Darüber hinaus stelle das Kinderkopftuch eine geschlechtsspezifische Diskriminierung dar und gefährde den Schulfrieden.
- Gegner eines Verbots verweisen demgegenüber auf die Religionsfreiheit und das religiöse Erziehungsrecht der Eltern. Zudem impliziere ein pauschales Verbot Vorurteile gegenüber Muslimen und missachtet das Gleichheitsgebot.
- Ein Verbot von Kopftüchern für junge Mädchen an öffentlichen Schulen in Deutschland betrifft somit wichtige Rechtsgüter und müsste erhebliche rechtliche Hürden überwinden. Einfache und kurzfristige Lösungen sind daher nicht in Sicht.
- Diskussionen über Kindeswohl, Schulfrieden und die richtige Erziehung sollten nicht nur juristisch geführt werden. Sie brauchen die öffentliche Debatte und die Einmischung und Positionierung von Eltern, Lehrern, Schülern, Schulbehörden und Vertretern der Zivilgesellschaft
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À propos de cette série
Cette série informe de manière concentrée sur les positions importantes de la Fondation Konrad-Adenauer sur les questions d'actualité. Les différents numéros présentent les principales conclusions et recommandations, offrent de brèves analyses, expliquent les projets futurs de la Fondation et désignent les personnes de contact du KAS.
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Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
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