Comptes-rendus d'événement
Am 24. November 2020 lud die Konrad-Adenauer-Stiftung Bremen ein zu einer Online-Veranstaltung zum Thema „Der Vorwurf der Islamophobie in Deutschland. Gerechtfertigte Kritik oder Blindheit vor der Terrorgefahr?“ mit Dr. Susanne Schröter, Professorin an der Goethe-Universität Frankfurt sowie Direktorin des dortigen Forschungszentrums Globaler Islam. Es moderierte Abdul-Ahmad Rashid, Journalist der ZDF-Hauptabteilung Kultur und Wissenschaft. Diese Veranstaltung fand online über die Plattform Zoom statt.
Zu Beginn stellte Ralf Altenhof, Leiter des Politischen Bildungsforums Bremen, die Referenten und den Moderator vor. Danach führte er in die Thematik ein und erklärte, dass der Anlass der Veranstaltung eine Reihe islamistischer Anschläge in den letzten Wochen, in Wien, Dresden, Nizza und Paris, sei. Dabei sei es einerseits wichtig zwischen dem Islam als Religion und dem Islamismus als Ideologie zu differenzieren. Andererseits sei hier auch die Frage von Bedeutung, ob es Überschneidungen der beiden Bereiche gibt. Innerhalb einer offenen Gesellschaft ließe sich Islamfeindlichkeit, unter anderem als Bestandteil rechtsextremistischer Ideologie, ausmachen. Gleichzeitig müsse Kritik am Islam möglich sein. Altenhof warf die Fragen auf: Weshalb wird mitunter Islamkritik mit Islamfeindlichkeit gleichgesetzt? Wieso wird immer wieder der Vorwurf der Islamophobie, als eine krankhafte Angst vor dem Islam, erhoben?
Schröter ging in ihrem Vortrag auf die Fragen ein und erläuterte, wieso Islamkritiker mitunter als islamophob oder islamfeindlich denunziert werden. Sie erklärte, dass es Feindschaft gegenüber Muslimen gäbe und sie Ziel von u. a. rechtsextremistischen Anschlägen seien. Das Konzept hinter der „Islamophobie“ sei es jedoch, jede Kritik am Islam als Krankheit zu deklarieren. Der Vorwurf komme von internationalen islamischen Verbänden und sei von Linken übernommen worden.
Die Diskussion um das Kopftuch habe mit den rechtlichen Spannungen zwischen Neutralität des Staates und der Freiheit des Tragens eines Kopftuches in Beamten Berufen wie Lehrer oder Richter begonnen. Die Klägerinnen sollen Angehörige von Organisationen des politischen Islams gewesen seien. Das Kopftuch sei hier zum Symbol der Freiheit gemacht worden und sollte als Zeichen der Selbstbestimmung der Frau dienen. Schröter erklärte, dass das Leitbild hinter dem Kopftuch nicht Freiheit, sondern die Ehrenhaftigkeit der Frau sei.
Schröter hatte eine Konferenz zum (Thema) Kopftuch anlässlich einer Ausstellung organisiert, die die Verhüllung des weiblichen Körpers als Mode präsentierte und nicht beachtete, dass die Kleiderwahl oft keine freiwillige Entscheidung der Frauen sei. Die Konferenz habe trotz unterschiedlicher Redner, die sich für und gegen das Kopftuch aussprachen, sehr negative Reaktionen online erhalten. Die Aktivisten, die sich gegen die Konferenz und gegen Schröter persönlich aussprachen, seien kaum Studierende der entsprechenden Universität gewesen, stattdessen habe es sich auch um professionelle Kampagner gehandelt.
Schröter stellte heraus, dass der von der EU geförderte „Europäischer Islamophobie Report“ von einer AKP nahen Stiftung mit herausgebracht werde. In diesem Report sei der Begriff der „Islamophobie“ als Denunzierung liberaler Muslime und Kritiker mit konstruiert und eingeführt worden.
Samuel Paty, der französische Lehrer, der Mohammed Karikaturen zum Thema der Meinungsfreiheit in seinem Unterricht zeigte, sei Opfer der Islamophobie-Anklage geworden. Es gäbe in Frankreich (aber auch in Deutschland) eine Allianz von Linken und Muslimen, die Anklage gegen kritische Intellektuelle erheben.
In der Diskussionsrunde stellte Rashid die Frage aus dem Chat, ob der Einfluss des politischen Islams auf Muslime unausweichlich sei oder sie sich wehren können? Darauf antwortete Schröter, dass erwachsene Muslime sich natürlich wehren können und nur Kinder stärker unter dem Einfluss stünden. Daran anknüpfend stellte Rashid die Frage, wer Druck in muslimischen Gemeinschaften ausübe. Darauf antwortete sie, dass hauptsächlich die älteren Muslime die jüngeren kontrollierten. Es gäbe aber auch junge Ideologen, die versuchen, ihre liberalen Eltern zu islamisieren.
Eine weitere Frage war, ob mit dem „politischen Islam“ Muslime gemeint seien, die sich politisch betätigen. Schröter antwortete mit „Nein“, mit dem politischen Islam sei die Vermischung von Religion und Politik gemeint, mit dem Ziel, die fundamentalistischen Normen des Islams gesamtgesellschaftlich durchzusetzen. Die fundamentalistische Lesart des Korans sehe diesen als uneingeschränktes Wort Gottes an, das wörtlich genommen werden müsse.
Altenhof schloss die Diskussionsrunde mit der Anregung, dass die Aufmerksamkeit einerseits stärker auf die Themen Meinungsfreiheit und Wertevermittlung gesetzt werden müsse. Andererseits solle der Rechtstaat ganz klar gegen jemanden vorgehen, der einen Mord wie an Samuel Paty relativiert oder sich der Volksverhetzung schuldig mache.
Altenhof machte darauf aufmerksam, dass der Fall in Dresden nach der Genfer Flüchtlingskonvention hätte verhindert werden können. Denn bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, wenn also beispielsweise die Gefahr bestehe, dass ein Mord- oder Terroranschlag verübt werde, dürfe ein Asylsuchender abgeschoben werden und zwar auch in ein unsicheres Land wie Syrien. Das unterscheide die Genfer Flüchtlingskonvention von der europäischen Menschenrechtskonvention, welche dies untersagt. Hier müsse auf europäischer Ebene nachgearbeitet werden und eine Angleichung an die Genfer Flüchtlingskonvention erfolgen.
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Mis à disposition par
Politisches Bildungsforum Bremen
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