Vorab stellte Nadine Schön in einem Impuls fest, dass das NetzDG ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Hass im Netz sei. Gleichwohl oder gerade deshalb sei es aber nicht in Stein gemeißelt. Als Mitglied der CDU lege sie Wert darauf, dass reichweiten- und umsatzstarke Plattformen ihrer Verantwortung gerecht werden und der demokratische Diskurs in den Netzwerken gestärkt werde.
Dr. Moritz Hennemann, Akademischer Rat an der Universität Freiburg und Autor des im Dezember 2018 erschienenen Kurzgutachten zu Reformvorschlägen des NetzDG "Soziale Netzwerke in der Pflicht! Meinungsfreiheit in Gefahr" bescheinigte dem Gesetz ein legitimes Ziel: Die Bekämpfung von Hate Speech im Internet und die Inpflichtnahme der Betreiber sozialer Netzwerke waren die zentralen Zielsetzungen des Anfang 2018 in Kraft getretenen NetzDG; das Regelwerk müsste jedoch in einigen Bereichen nachjustiert werden.
Kein übermäßiges Löschen legaler Inhalte („overblocking“)
„Overblocking ist eine unbegründete Sorge“, das zeige die Bilanz nach einem Jahr, so Nadine Schön. Dem widersprach Sabine Frank, Leiterin des Bereiches Regulierung, Jugendschutz und Medienkompetenz bei Google Deutschland. Die Berichte seien nicht aussagekräftig in Bezug auf overblocking, da sie nur einen allgemeinen Überblick über den Umgang mit Beschwerden der Anbieter gäben. Sie forderte, dass die zeitlichen Fristen für die Überprüfung und Entfernung von Beschwerden gelockert werden müssten. Aufgrund der Komplexität sei jeder Fall anders zu bewerten. Manche Inhalte müssten sehr viel schneller gelöscht werden, andere bräuchten Zeit für die Überprüfung. Google habe ein sehr vorbildliches System für das Beschwerdemanagement, lobte Schön. Bei Facebook dagegen sei es sehr kompliziert eine Beschwerde abzugeben. „Das ist nicht das, was die Nutzer erwarten“ sagte Schön und forderte ein transparenteres Beschwerdesystem.
„Die sozialen Netzwerke dürfen nicht Richter über wahr und falsch werden“
Alle stimmten überein, dass das Gesetz zwar Wirkung zeige, es aber dennoch Reformbedarf an mehreren Stellen gebe - beispielsweise bei der Selbstkontrolle oder bei den Kriterien für die Halbjahresberichte. Die Teilnehmer waren sich auch einig darüber, dass ein System von regulierter Selbstregulierung etabliert werden müsse um das Beschwerdemanagement noch weiter zu verbessern. Der Antrag zur freiwilligen Selbstkontrolle durch die FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.) liegt derzeit beim Bundesamt für Justiz wartet noch auf die Freigabe. Mehr Kooperationen mit Anwaltsverbänden zur Überprüfung von rechtswidrigen Inhalten könnten außerdem hilfreich sein, damit die sozialen Netzwerke nicht wie Richter über wahr und falsch agieren. Fazit von Daphne Wolter, Koordinatorin für Medienpolitik, die das Expertengespräch veranstaltete und moderierte: „Der nächste Schritt sollte eine kluge Weiterentwicklung des NetzDG sein, wie sie auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, insbesondere im Hinblick auf eine regulierte Selbstregulierung“.
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Hauptabteilung Analyse und Beratung
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