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Telemedizin – ein Beitrag zur Reduzierung räumlicher Disparitäten?

Chancen und Restriktionen im ländlichen Raum

Ein föderaler Staat zeichnet sich immer durch eine heterogene Raumstruktur und daraus resultierend regionale Unterschiede aus. Setzt sich die gegenwärtige Entwicklung jedoch fort, so drohen einige Gebiete von einer Mindestausstattung mit Angeboten der Daseinsvorsorge abgehängt zu werden.

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Im September 2018 hat der Bund die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ eingesetzt. Zunächst ist dieser lang etablierte Begriff der Raumordnung und Landesplanung neu mit Inhalt zu füllen. Sodann sind die heute wichtigen und notwendigen Angebote der Daseinsvorsorge und ihre Voraussetzung zu diskutieren.

Vorbedingung ist in den meisten Fällen eine qualitativ ausreichende räumliche Ausstattung mit Breitbandnetzen und Mobilfunkdiensten. Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung, mehr Möglichkeiten im Bildungsbereich und neue Chancen der Nahversorgung sind, so der Deutsche Landkreistag, sodann Schwerpunkte digitaler Anwendungen. Auf Kreis-Ebene sind im Gesundheitswesen neben einer Digitalisierung des Rettungsdienstes und sog. E-Health-Anwendungen im stationären Bereich die telemedizinischen Anwendungen in der ambulanten Versorgung von Interesse.

Hierzu zählen Instrumente wie die Telediagnose und telekonsiliarische Befundbeurteilungen von z.B. Röntgenaufnahmen sowie online-Videosprechstunden („Virtuelle Visite“). Diese unterstützen die ambulante Versorgung vor Ort, verbessern die ärztliche Versorgung in der Fläche und sparen unnötige Krankenhaustransporte; so der Deutsche Landkreistag in seiner Studie „Der digitale Landkreis, Bd. 135“.

Ziele von Digitalisierungsprojekten sind demnach:

  • Unterstützung der Hausärzte,
  • Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und Nachsorge im ländlichen Raum,
  • schnellere Behandlungen und Verbesserung der Rettungszeiten,
  • weniger Krankenfahrten,
  • bessere Dokumentation und Datenerfassung, auch mobiler Art,
  • Transparenz, Effizienz und Fehlervermeidung,
  • erhöhte Sicherheit bei der Arzneimittelversorgung,
  • Optimierung der stationären Patientenversorgung durch Vernetzung mit Hausärzten,
  • Optimierung des Datenflusses im Landkreis, Überwindung starrer Sektorengrenzen,
  • Umsetzung des E-Calls,
  • Kosteneinsparungen durch ressourcenschonendes und effizientes Arbeiten,
  • Einbindung privater Ersthelfer in die Rettungskette.

Bundesweite Praxisbeispiele finden sich in der Folgeveröffentlichung „Der digitale Landkreis, Bd. 136“.

Schlussfolgernd wird hier für den Bereich der Telemedizin festgestellt, dass diese Ansätze eine Ergänzung zur Präsenzzeit des Arztes darstellen, jedoch keine alleinige Lösung für unterversorgte Gebiete darstellen. Damit Telemedizin tatsächlich vermehrt als Unterstützung eingesetzt werden kann, muss die Nutzung verstärkt ermöglicht werden. Dies bezieht sich, so die Autoren, zum einen auf die Technik und Fragen des Breitbandausbaus, zum anderen auch auf berufsrechtliche Grundlagen.

Der Deutsche Ärztetag hat Mitte 2018 das Fernbehandlungsverbot gelockert. Viele Landesärztekammern haben ihre jeweiligen Berufsordnungen entsprechend angepasst, so dass von dieser Seite her online-Behandlungen möglich sind und insoweit ein Beitrag zur Reduzierung räumlicher Disparitäten geleistet wird.

Ein Anwendungsbeispiel stellt das Projekt „Hausarzt mit Telemedizin (HaT)“ dar, das von Sept. 2017 bis Ende 2018 in Stadt und Landkreis Osnabrück lief und das sich nun in der Ausweitung auf ganz Niedersachsen befindet.

Damit eine Region attraktiv bleibt, sind - selbstredend - nicht nur telemedizinische Angebote, sondern ist insgesamt eine gute Versorgung im medizinischen und pflegerischen Bereich erforderlich. Ein diesbezüglich umfassendes Konzept ist gerade angesichts des demographischen Wandels von hoher Bedeutung. Aus Mitteln des Innovationsfonds erarbeitet derzeit der Oberbergische Kreis, NRW, im Projekt „OBERBERG_FAIRsorgt“ ein solches Konzept. Durch Veränderungen von Strukturen und Prozessen im Pflege- und Gesundheitssystem sollen ältere und pflegebedürftige Menschen in Zukunft bedarfsgerecht medizinisch, pflegerisch, geriatrisch, präventiv sowie subsidiär (also primär im Familienverbund) versorgt werden.

 

Weitere Veröffentlichungen der KommunalAkademie
im Themenfeld Gesundheit und Pflege:

Kommunale Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention               Nov. 2018

Arbeitsplatz Privathaushalt - Kommunen in der Verantwortung   Nov. 2018

Kooperatives Wohnen Juni 2018  

Gesundheitswirtschaft als Standort- und Imagefaktor einer Region                   Dez. 2017

Barrierefreiheit ist mehr als die Beseitigung von Stufen  März 2017

Mehrgenerationenhäuser im Kontext einer wohnortnahen Versorgung                    Aug. 2016

Begegnungs- und Beratungszentren im Kontext einer wohnortnahen Versorgung  Juli 2016

Die neue Rolle der Kommunen im - öffentlichen - Gesundheitswesen                           Dez. 2015

Zuhause bleiben im Alter   Aug. 2015

Arbeitskräftemangel in der Pflege – was können Kommunen tun?      Okt. 2014

Menschen würdig pflegen? Das Recht auf qualifizierte Pflege  Handreichung zur Politischen Bildung, Band 10       Jan. 2013

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Interlocuteur

Dr. Mechthild Scholl

Dr

Referentin KommunalAkademie

Mechthild.Scholl@kas.de +49 2241 246-4427 +49 2241 246-54427

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