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Amenaza a la libertad de prensa por fallo de alta corte

de Dr. Rudolf Teuwsen

Noticias semanales de Guatemala, Honduras y El Salvador

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Der Oberste Gerichtshof von Guatemala (Corte Suprema de Justicia, CSJ) hat in gleich drei verschiedenen Entscheidungen mehrere Anträge zur Aufhebung der Immunität von Generalstaatsanwältin Consuela Porras zurückgewiesen. Die Anträge waren von zivilgesellschaftlichen Organisationen gestellt worden, nachdem Porras den Leiter der Sonderstaatsanwaltschaft gegen die Straflosigkeit (Fiscalía Especial Contra la Impunidad, FECI) entlassen, aus dem Justizdienst entfernt und gegen ihn sogar einen Haftbefehl erwirkt hatte.
Nicht genug damit, die Immunität der Generalstaatsanwältin zu bestätigen, ohne sich mit den Anträgen überhaupt näher zu befassen, nutzte der CSJ eine der Entscheidungen, um einen Angriff auf die freie Presse im Land zu starten. Die Tageszeitung El Periódico hatte nämlich das Protokoll einer Zeugenvernehmung durch die FECI veröffentlicht – einschließlich des Namens des Zeugen, in der gegen Porras und die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft insgesamt schwere Vorwürfe von Korruption und Rechtsbeugung erhoben werden. Auf Grundlage dieser Veröffentlichung hatte daraufhin eine zivilgesellschaftliche Organisation mit dem Namen Acción Ciudadana einen der Anträge auf Aufhebung der Immunität von Porras gestellt. Der CSJ wies diesen Antrag mit dem Argument zurück, das Dokument, sofern es überhaupt existiere, sei als Begründung des Antrags wertlos. Zugleich forderte das Gericht die Generalstaatsanwaltschaft auf der Grundlage eben dieses, als wertlos eingeordneten Dokumentes, aber auf, Ermittlungen gegen El Periódico aufzunehmen, da eine so gewichtige Zeugenaussage hätte geheim bleiben müssen. Lediglich zwei Richterinnen des CSJ erklärten in einem Sondervotum, hier würde sich das Gericht ganz offensichtlich selbst widersprechen. Sie unterstützten daher zwar das Votum, mit dem die Aufhebung der Immunität von Porras abgelehnt werde, nicht aber ein Vorgehen gegen die genannte Tageszeitung.
Die Acción Ciudadana will gegen das Urteil des CSJ beim Ombundsman und beim Verfassungsgericht vorgehen. Sowohl der guatemaltekische als auch der amerikanische Presseverband bezeichneten es in ihren Stellungnahmen als Angriff auf die Pressefreiheit. Verschiedene Kommentatoren weisen außerdem darauf hin, dass das Urteil in einem offensichtlichen Widerspruch zu Artikel 35 der Verfassung von Guatemala steht, der die Veröffentlichung von Informationen über möglicherweise korruptes Verhalten von Amtsträgern ausdrücklich schützt.

In Honduras herrscht auch knapp zwei Monate vor den Wahlen weiterhin Unsicherheit über deren geordnete Durchführung. Der seit September turnusmäßig amtierende Vorsitzende des Nationalen Wahlrates (Consejo Nacional Electoral, CNE), der Politiker Kelvin Aguirre von der Nationalpartei, hatte versucht zu verhindern, dass ein in Argentinien ansässiges Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen für das System der Übertragung der Auszählungsergebnisse aus den Wahllokalen an den CNE berücksichtigt wird. In einer Kampfabstimmung sorgten dann seine beiden Kollegen von der Liberalen Partei und der Linkspartei Libre dafür, dass die Aufträge doch vergeben werden konnten, so dass die Installation des Systems nun gesichert erscheint.
Unklar ist aber weiterhin, wie sich die Wählerinnen und Wähler am Wahltag ausweisen können. Die vor einiger Zeit eingeführten neuen Personaldokumente sind immer noch nicht ausgeliefert. Daher sollen nun sowohl die alten als auch die neuen Ausweise akzeptiert werden, was von Experten für die Durchführung von Wahlen kritisch gesehen wird, da es eine mehrfache Stimmabgabe erleichtert. Eine Lösung dieses Problems ist derzeit noch nicht in Sicht.

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27 septembre 2021
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