Comptes-rendus d'événement
„Die Pflege hat in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben in der Qualitätsentwicklung gemacht.“ Dennoch sehe sie sich mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert. Der demographische Wandel und die knapper werdenden finanziellen Ressourcen beeinflussen auch die Situation in der Pflege. Der Anteil pflegebedürftiger Menschen in der Gesellschaft steige Prognosen zu Folge bis 2030 auf 3,4 Millionen an. Heute seien 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Ebenso wie die anderen Sozialversicherungssysteme sehen sich auch die Pflegeversicherungen mit der Tatsache konfrontiert, dass einer immer geringeren Zahl von Beitragszahlern ein wachsender Anteil von Zahlungsempfängern gegenüberstehe. Finanzielle Engpässe seien daher absehbar.
Erkennbar sei ferner, dass sich der Fachkräftemangel in den Pflegeberufen in den kommenden Jahrzehnten weiter verschärfen werde.
Schon heute werde die Qualität der pflegerischen Versorgung als nicht optimal betrachtet, die fehlende Zeit für persönliche Kontakte zu den zu Pflegenden beklagt und die Finanzierung der Pflegetätigkeit rein nach auszuführenden Tätigkeiten bemängelt.
Abschließend ging Höfert auf rechtliche Probleme ein und erläuterte das Instrument der Patientenverfügung. Mit ihrer Hilfe solle dem Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr äußern könne. Hierdurch würde Rechtsklarheit und Rechtssicherheit herbeigeführt. Dabei gehe es um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, gerade in einer Phase schwerster Krankheit. Die Patientenverfügung richte sich an Ärzte, Pflegende und Betreuer.