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1. Kontakte, Netzwerkbildung
Im ersten Jahr des Rechtsstaatsprogramms konnte dessen Leiter die Länder Südafrika, Namibia, Malawi, Tansania, Burundi, Rwanda, Uganda und Äthiopien besuchen, wo er das neue Rechtsstaatsprogramm führenden Vertretern von Justiz, Regierung, Parlament, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwaltschaft, Wissenschaft, NROen und Medien vorstellen und erläutern konnte. Hinzu kamen ständige Kontakte und Gespräche mit führenden Rechtsstaatsakteuren in Kenia, wo das Büro des Programms beheimatet ist. In allen besuchten Ländern war das Interesse an dem neuen Programm der KAS groß und sehr ermutigend. Das belegt auch Teilnahme sehr hochrangiger Rechtsstaatsakteure an den bisher durchgeführten drei Konferenzen (siehe nachstehend unter 4.).
Anläßlich des Treffens der Staatschefs der Afrikanischen Union (AU) im Juli 2006 in Banjul/Gambia hatte der Leiter des Programms auch die Gelegenheit, die 11 neuen Richter des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte (AGHMR) nach Ihrer Vereidigung dort kennen zu lernen und zu sprechen. Eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit konnte bei dieser Gelegenheit erzielt werden. Die Richter nahmen u.a. eine Einladung zu einem Studien- und Informationsprogramm beim Inter-Amerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte in San José/Costa Rica, dem Supreme Court in Washington, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Juni 2007 an. Prof. Dr. George Kanyeihamba, einer der Richter des AGHMR, war einer der Redner bei unserer Konferenz zum Thema „Rechtsstaat in Subsahara-Afrika“ im Oktober dieses Jahres. Es bestehen auch gute Kontakte zum Sekretariat der AU in Addis Ababa/Äthiopien.
2. Studien- und Informationsprogramme
Im Juni des Jahres fand ein Studien- und Informationsprogramm in Washington (Supreme Court u.a.) und Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht u.a.) statt, an dem teilgenommen haben: Die Chief Justices von Südafrika, Malawi, Tansania und Uganda, der Präsident des Obersten Bundesgerichtes von Äthiopien und drei höchste Richter in Vertretung der Chief Justices von Namibia und Kenia und der Präsidentin des Obersten Gerichtes von Ruanda. Die Teilnehmer haben sich über die Gerichtsbarkeit in den USA und Deutschland, Verfassungsrechtsprechung und Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz informiert.
Im September haben dann die Minister für Ostafrikanische Angelegenheiten aus Kenia, Tansania und Uganda sowie die Staatsministerin im Außenministerium Ruandas und der Staatssekretär im Außenministerium von Burundi an einem weiteren Studien- und Informationsprogramm in Deutschland und Brüssel teilgenommen. Die Gäste haben sich über Föderalismus und Europäische Integration informiert – vor dem Hintergrund, daß inzwischen alle diese Länder Mitglieder der Ostafrikanischen Gemeinschaft sind, und diese beschlossen hat, sich in eine Ostafrikanische Föderation umzuwandeln.
3. Forschung, Analyse und Publikationen
Das Rechtsstaatsprogramm arbeitet mit der „International Commission of Jurists – Kenya Section“ zusammen. Gemeinsam wird die Publikation „Judiciary Watch Report“ erarbeitet und herausgegeben, die alle 6 Monate erscheint. Diese Publikation befaßt sich mit Analysen und Berichten über den Stand der Rechtsstaatlichkeit in Afrika. Im September 2006 erschien der Band „The African Human Rights System: Towards the Co-existence of African Commission on Human and Peoples’ Rights and the African Court on Human and Peoples’ Rights“. Autoren waren Experten aus Kenia, Tansania und Südafrika.
Der nächste Band ist in Vorbereitung. Er wird sich mit dem Stand der Integration und der Rechtsstaatlichkeit in der Ostafrikanischen Gemeinschaft befassen.
Gemeinsam mit der Media Development Association in Kenya wird die monatliche Zeitschrift „Katiba News“ („Katiba“ heißt auf Kisuaheli „Verfassung“) herausgegeben. Diese Zeitschrift befaßt sich mit der Verfassungsreform in Kenia. Es werden die strittigen Fragen im Verfassungsreform-Streit untersucht und die Ergebnisse Entscheidungsträgern und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht in der Hoffnung, den ins Stocken geratenen Verfassungsreformprozeß voran zu bringen.
4. Veranstaltungen
Im ersten Jahr konnten drei internationale Konferenzen für führende Rechtsstaatsakteure aus Äthiopien, Kenia, Uganda, Ruanda, Burundi, Tansania, Malawi, Namibia und Südafrika durchgeführt werden. Diese Konferenzen befaßten sich mit den Themen „Unabhängigkeit der Justiz“, „Rechtsstaatlichkeit“ und „Gewaltenteilung“ in Subsahara-Afrika. Teilnehmer waren führende und höchste Vertreter von Justiz, Regierung, Parlament, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwaltschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Medien.
Die Konferenz „Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit in Subsahara-Afrika“ fand vom 03. bis 07. Oktober 2006 in Kenia statt. Sie wurde eröffnet von Herrn Evans Gicheru, Chief Justice von Kenia. Teilgenommen haben über 50 Rechtsstaatsakteure, darunter 15 höchste Richter, aus den genannten Ländern. Hauptthemen der Konferenz waren:
- Überblick über den Stand der Unabhängigkeit der Justiz in Subsahara-Afrika
- Internationale Standards für die Unabhängigkeit der Justiz
- Kontinentale Fallbeispiele und Herausforderungen hinsichtlich Ernennung, Entlassung, Beförderung, Disziplinierung, Versetzung und Fortbildung von Richtern
- Die Rolle von Schlüsselakteuren zur Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz in Afrika
- Leitende Grundsätze für Rechtsreform mit dem Ziel der Erreichung der Unabhängigkeit der Justiz in Afrika.
- Die Rolle von Legislative, Exekutive und Justiz, sowie anderer Akteure, bei der Errichtung von Rechtsstaatlichkeit in Afrika
- Korruption in Afrika – Nichtahndung und die katastrophalen Folgen in Afrika
- Rechtsstaatlichkeit als eine Vorbedingung für Demokratie und Entwicklung.
- Überblick über die Zuständigkeiten der drei Staatsgewalten in Afrika
- Präsidiale und Parlamentarische Systeme und Gewaltenteilung in Afrika
- Die Rolle der Justiz zur Sicherung der Gewaltenteilung in Afrika
- Herausforderungen und Lösungen zur Erreichung effektiver „checks and balances“ in Afrika
- Schlüsselinstitutionen zur Erreichung von Gewaltenteilung in einem demokratischen Staat.
Auf nationaler Ebene hat das Programm in Kenya mit der „Catholic Justice and Peace Commission“ zusammen gearbeitet. Durchgeführt wurden landesweit Workshops, deren Ziel es war eine Bestandsaufnahme des nach dem gescheiterten Verfassungsreferendum stagnierenden Verfassungsreform-Prozesses in Kenia zu machen und Lösungsmöglichkeiten aus der Krise aufzuzeigen. Gleichzeitig sollten diese Maßnahmen das Interesse an und die Diskussion über Verfassungsreform in Kenia aufrecht erhalten.