Comptes-rendus d'événement
Ein effektives und unabhängiges Justizsystem ist unverzichtbare Voraussetzung für ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen organisiertes Gemeinwesen und damit für jegliche nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung wie auch für sozialen Frieden und politische Stabilität.
Institutionelle Garantien, vor allem solche im Verfassungsrang, sind unverzichtbar, jedoch, wie leider viele Beispiele zeigen, für sich alleine noch keine Garantie einer Unabhängigkeit der Justiz. Es stellt sich daher die Frage: was ist jenseits von gesetzlichen Verankerungen notwendig, was kann getan und welche Kräfte können mobilisiert werden, um den Justizsektor in seiner Unabhängigkeit zu stärken und ihn zu fördern? Diesen Fragen gehen die Teilnehmer der internationalen Konferenz nach. Eröffnet wurde die Konferenz durch den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs von Uganda, Chief Justice Benjamin Odoki.
Die Konferenz möchte einem interessierten afrikanischen Fachpublikum in Entscheidungspositionen ein Forum bieten, Erfahrungen und Ideen auszutauschen und zu diskutieren sowie Strategien zu entwickeln, die Unabhängigkeit der Dritten Gewalt in Afrika vorwärts zu bringen. So möchte die Konferenz die Rolle der staatlichen Akteure wie auch der Zivilgesellschaft, von Vereinigungen, NGOs, Anwaltskammern oder anderen nicht-staatlichen Akteuren, bei der Entwicklung einer unabhängigen Justiz beleuchten und ihre Aktionsmöglichkeiten einer Diskussion zuführen. Dies beinhaltet, sowohl einen Blick auf bisherige Ergebnisse zu werfen und diese kritisch zu analysieren und zu würdigen wie auch Konzepte für die Zukunft zu entwerfen. Thematisiert werden die Lage der Justiz und die Möglichkeit von Innovationen und Veränderungen unter dem Gesichtspunkt von Ländern und Regionen des subsaharischen Afrika.
Teilnehmer sind Präsidenten und Richter hoher und höchster Gerichte aus den verschiedenen Ländern Afrikas und der panafrikanischen oder regionalen Gerichte, hochrangige Vertreter von Justizministerien, Generalstaatsanwälte, Chefs nationaler und supranationaler Menschenrechts- und Antikorruptionskommissionen, Mitglieder nationaler Parlamente und des panafrikanischen Parlaments, Vertreter von Anwaltskammern und -vereinigungen und von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie der Medien und Repräsentanten aus Forschung und Lehre.