Stručna konferencija
Detalji
Die Pflegestärkungsgesetze sowie weitere gesetzliche Änderungen haben bereits etliche Defizite beseitigt: sog. Übergangspflege nach einem Krankenhausaufenthalt erleichtert die Rückkehr in die häusliche Umgebung; die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird die Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven Einschränkungen besser berücksichtigen.
Je differenzierter jedoch die Bestimmungen, umso schwieriger sind sie - insbesondere von Laien - zu durchschauen. Pflegeberatung und Einzelfall-bezogene, passgenaue Auswahl von Hilfen und Unterstützung sind wichtige Felder, in denen die Kommunen koordinierend tätig werden können und sollten.
Material zur Veranstaltung:
Beschluss/Vorlage Rat der Stadt Duisburg zur Finanzierung der 23 Begegnungs- und Beratungszentren (BBZ) mit Anlagen:
- Einwohnerentwicklung in Duisburg
- Gesetzliche Grundlagen der Senioren b e r a t u n g
- Gesetzl. Grundl. der offenen Seniorenarbeit (B e g e g n u n g)
- Die Entwicklung von Seniorenbegegnungsstätten in Duisburg
- Die BBZ als sozialer Stabilisator in den Quartieren
- Aspekte zur Entscheidungsgrundlage für die weitere Förderung der Seniorenarbeit und -beratung
- Tätigkeitsbericht der BBZ 2014
- Kosteneffektivität der finanzierten Maßnahmen
- Ausgabenentwicklung Hilfe zur Pflege, Pflegewohngeld etc.
- die 23 BBZ und ihre Einzugsgebiete
Bericht des AK Pflege der Frauen-Union NRW
- zur Diskussion einer Pflegekammer als "Emanzipation" von der Medizin
- zur Entwicklung des Pflegequotienten als Anzahl der potentiell Pflegenden
- zu "Pflege als Querschnitts-Aufgabe" und zum Schnittstellenmanagement
- dabei insbes. zur Aufgabe und Rolle der Kommunen