Das Wahlalter unterlag in Deutschland in den vergangenen 150 Jahren sowohl beim aktiven als auch dem passiven Wahlrecht mehrfach Reformen mit der eindeutigen Tendenz, es herabzusetzen. Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre würde aber zu einer dauerhaften Entkopplung von Volljährigkeit und Wahlrecht führen.
Im vorliegenden Text analysiert Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, gesellschaftliche Implikationen der geplanten Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre sowie deren Auswirkungen auf die deutsche Rechtsordnung.
Demnach habe sich in der juristischen Praxis das Prinzip der Feststellung persönlicher Reife mit Erreichen der Volljährigkeit mit 18 Jahren bewährt, sodass eine einseitige Absenkung des Wahlalters diesem Grundsatz der deutschen Rechtsordnung zuwiderlaufen würde. Auch stelle eine Herabsetzung des Wahlalters keine nachhaltige Lösung für das durch den demographischen Wandel zuungunsten der jungen Generation verstärkte Kräfteungleichgewicht zwischen Alt und Jung dar. Stattdessen sei eine bessere Einbindung der Jugend in die Politik gefragt.
témák
erről a sorozatról
Die Reihe informiert in konzentrierter Form über Analysen der Konrad-Adenauer-Stiftung zu relevanten aktuellen Themen. Die einzelnen Ausgaben stellen zentrale Ergebnisse und Empfehlungen eigener und externer Expertinnen und Experten vor, bieten Kurzanalysen von rund fünf Seiten und nennen KAS-Ansprechpartnerinnen.
Die Auswirkungen von COVID-19 auf Cyberkriminalität und staatliche Cyberaktivitäten
Wie das Internet uns (und unsere Demokratie) rettet
Corona haucht Gewaltakteuren weltweit neues Leben ein
Cyber-Kriminalität begegnen – Hemmschwellen in der Bevölkerung abbauen und auf Gefahren hinweisen
„Deutschland ist das Rückgrat Europas und das Rückgrat zukünftiger europäischer Sicherheit“
Bitte melden Sie sich an, um kommentieren zu können