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In Deutschland nehmen die Fälle zu, in denen Menschen in Form einer organisierten
Dienstleistung eine schnelle und effiziente Möglichkeit für einen Suizid angeboten werden.
Gegenwärtig ist in Deutschland die aktive Sterbehilfe verboten, nicht aber die gewerbs- und
geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid. Vor diesem Hintergrund wird sich voraussichtlich auch der
Deutsche Bundestag mit einem Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe befassen. In Belgien,
den Niederlanden, in Luxemburg und der Schweiz sind die Regelungen sehr viel freizügiger. Die
Kirchen, die Ärzteschaft und viele christdemokratische Politiker lehnen jedoch eine Öffnung ab
und wollen „Sterbehilfeorganisationen“ verbieten. Über die unterschiedlichen Aspekte des
Themas wollen wir mit Ihnen unter Beteiligung von Experten aus den Bereichen Medizin,
Rechtswissenschaften, Theologie und Diakonie ins Gespräch kommen.Wir laden Sie herzlich ein
zu einer
Podiumsdiskussion
Dienstag, 26. August 2014, 18.00 – 20.00 Uhr,
Diskussionspartner:
Angelika Behm, Geschäftsführerin des Diakonie-Hospizes Wannsee
Prof. Dr. Gerhard Seher, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafverfahrensrecht, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Notger Slenczka, Lehrstuhl für Systematische Theologie, Humboldt-Universität zu Berlin
Dr. Jürn von Stünzner-Karbe Facharzt für Innere Medizin, Briesen
Moderation:
Dr. Matthias Kamann Politik-Redakteur der Tageszeitung DIEWELT
Veranstaltungsort:
Hotel PESTANA, Raum Atlantic, Stülerstr.6, 10787 Berlin
Anmeldung: anmeldung-berlin@kas.de