Rendezvénybeszámolók
In Zusammenarbeit mit der Multivision e.V. haben sich 700 Schülerinnen aus Oberhausen, Wuppertal und Ratingen vom 26. – 29. Oktober im Rahmen von drei Projekttagen mit diesen und weiteren Fragen auseinandergesetzt.
Mit einem Quiz zu den Artikeln 1 bis 19 des GG wurde gleich zu Beginn das Wissen der Jugendlichen getestet. Mit großem Enthusiasmus stellten sich die jungen Menschen den Fragen, konnten aus verschiedenen Antwortmöglichkeiten wählen und mit Hilfe einer Geste die nach ihrer Auffassung korrekte Antwort anzeigen. Insbesondere nach der Frage zur Präambel lichteten sich die Reihen (es wurde im Stehen begonnen, nach einer falschen Antwort galt es Platz zu nehmen) bei allen drei Veranstaltungen schnell. Denn die Vervollständigung des Lückentextes stellte sich als besonderes herausfordernd dar:
„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor _ und _ , von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“ (Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland).
Die Antwortmöglichkeit „Gott und den Menschen“ identifizierte jeweils nur ein kleiner Teil der jungen Menschen als korrekte Vervollständigung des Auszuges. Was hat Gott eigentlich mit dem Grundgesetz zu tun? Und welcher Gott ist hier eigentlich gemeint? So wurden über das Quiz schon die ersten Informationen spielerisch transportiert und Ansatzpunkte für die spätere Diskussion geliefert.
Im Rahmen der Projekttage wurden verschiedene Kurzfilme eingesetzt, welche zur vertiefenden Auseinandersetzung mit ausgewählten Artikeln des Grundgesetztes dienten.
Dass Verfassungsanspruch und die (gefühlte) Verfassungswirklichkeit im Alltäglichen nicht immer deckungsgleich sein müssen, ist anhand des Artikels 3"Gleichheit vor dem Gesetz“ deutlich geworden. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau wurde mit Blick auf das Berufsleben nicht von allen Schülerinnen und Schülern als Verfassungswirklichkeit eingeschätzt.
Großes Interesse zeigten die Jugendlichen aller beteiligten Schulen an Artikel 16a zum Asyl. Die Einführung in die verfassungsmäßigen Grundsätze und Rechte war Kernbestandteil jeder Veranstaltung. Es zeigte sich eine große Betroffenheit und Sensibilität vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsströme. Aber auch Artikel 5 und das damit verbundene Grundrecht der freien Meinungsäußerung wurden intensiv diskutiert.
Die drei Projekttage mündeten jeweils in einer Podiumsdiskussion mit unterschiedlichen Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft. Die Gäste trafen auf kritische und diskussionsfreudige junge Menschen, die das Gelernte in eine kontroverse Diskussion einbrachten.
Eine Schülerin in Ratingen äußerte ihren Unmut im Hinblick auf die Demonstrationen und Äußerungen von Pegida. Ihre Frage an die Diskussionsgäste lautete wie folgt: „Müssen solche Demonstrationen von Pegida nicht verboten werden? Hier hat die Meinungsfreiheit doch Grenzen“, so die Schülerin.
Florian Braun; Landesvorsitzender der Jungen Union Nordrhein-Westfalen antwortete darauf: „Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Reibung und Auseinandersetzung ist Teil des demokratischen Prozesses. Das müssen wir als Demokraten aushalten und Stellung beziehen“. Dr. Kraft, MdL a.D. ergänzte „Bei Gewalt oder dem Aufruf zu Straftaten sind selbstverständlich die Grenzen erreicht. Das muss strafrechtlich untersucht werden“.
Grundrechte seien Ausdruck eines Wertegefüges, darin waren sich die Gäste in Ratingen einig. Mit Blick auf die vielen Flüchtlinge, die aktuell nach Deutschland kommen, bedeute dies eben auch, dass neben der Sprache auch die Grundrechte und Werte vermittelt werden müssten, so Dr. Kraft.
Das Jahresmotiv der Konrad-Adenauer-Stiftung lautet „Demokratie braucht Demokraten“. Diese Veranstaltungen haben einen Beitrag dazu geleistet, dass sich junge Menschen mit dem Herzstück der Demokratie, der Verfassung und den Grundrechten auseinandergesetzt haben.
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