Aktuelle Zahlen und Entwicklungen
Am 30. Juni 2020 betrug die Gesamtzahl der am Corona-Virus Erkrankten 4.155 (davon 48% in Budapest), darunter 585 Verstorbene (60% in Budapest) und 2.692 Genesene (48% in Budapest). Die aktiven Fälle beziffern sich auf 878 Personen (38% in Budapest). Es wurden bisher 274.945 Tests durchgeführt und gegenwärtig befinden sich 1.783 Personen in häuslich angeordneter Quarantäne. Die Zahlen sind seit dem 4. Mai 2020 stark rückläufig. Auf der vorerst letzten Pressekonferenz des Corona-Einsatzstabs am 17. Juni wurde auch darüber informiert, dass 57% aller Erkrankten weiblich seien. Nach Budapest wären die Komitate Zala, Komárom-Esztergom, Pest und Fejér am stärksten betroffen. Nur 93 Personen hätten sich im Ausland angesteckt und bis auf 24 Patienten hätten alle anderen Todesopfer ernsthafte Vorerkrankungen gehabt. 45% aller Fälle beträfen Menschen ab 65, aber 90% aller Todesfälle. Eine landesweit durchgeführte repräsentative Kontrolle der Bevölkerung ermittelte unter 71.350 Getesteten nur 146 Infizierte, damit beträgt die Durchseuchungsquote 0,2%. Diese Zahlen sprechen für eine nur geringe Dunkelziffer möglicher Erkrankter. Die Tests wurden von vier Universitäten durchgeführt, verantwortlich hierfür war Prof. Béla Merkely, Rektor der renommierten Semmelweis Universität. Mittlerweile sind fast alle Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit Ausnahme des Einreiseverbots aus Nicht-EU-Ländern und des bis Mitte August geltenden Verbots von Großveranstaltungen aufgehoben. Das Leben beginnt sich wieder zu „normalisieren“. Prof. Merkely wies darauf hin, dass es im Herbst zur Vermeidung einer zweiten Welle entscheidend darauf ankomme, die Erkrankten schnell zu finden und die „Superspreader“ ausfindig zu machen.
Aufhebung der Gefahrenlage und „Gesundheitskrisenlage“
Am 16. Juni forderte die Ungarische Nationalversammlung die Regierung durch ein Gesetz auf, die Gefahrenlage für beendet zu erklären. Die Regierung kam der Aufforderung zwei Tage später nach. Zudem annulliert das Gesetz das viel diskutierte Corona-Eindämmungsgesetz vom 30. März 2020. Damit verlieren alle im Rahmen des „Corona-Gesetzes“ beschlossenen Regierungsverordnungen automatisch ihre Gültigkeit. Ausgenommen sind solche Regelungen, die vom Parlament eigens durch neue Gesetzte ordnungsgemäß ersetzt worden sind.
Das Gesetz über die Gesundheitskrisenlage umfasst 247 Seiten mit umfangreichen Änderungs- und Übergangsbestimmungen für die während der Gefahrenlage erlassenen Regierungsverordnungen. Es wird u.a. das Gesundheitsgesetz modifiziert. Besonders relevant ist die sogenannte „Gesundheitsbereitschaft" sowie der in Zukunft mögliche „Gesundheitskrisenzustand“, der auf Empfehlung des Landesamtsarztes vom Minister für Humanressourcen der Regierung vorgeschlagen und dann von dieser beschlossen werden kann. Die üblicherweise in einer Gefahrenlage getroffenen Entscheidungen verlieren automatisch nach 15 Tagen ihre Wirkung. Die neue Regelung erlaubt nun über diese Periode hinaus einen effektiven Gefahrenschutz, da nach 15 Tagen nun nicht wieder ein Parlamentsbeschluss erforderlich ist. Diese eingeführte Neuerung bezieht sich nur auf die “Gesundheitskrisenlage“. Diese besteht für zunächst maximal sechs Monate, falls sie nicht von der Regierung verlängert wird. Dies entspricht vom Grundgedanken her dem deutschen Verfahren und regelt die zu treffenden Maßnahmen im allgemeinen Gesundheitsgesetz.
Im Vergleich zu vielen anderen Ländern hat Ungarn die Herausforderungen der Corona-Krise bisher gut bewältigt. Die Zahl der bis dato knapp 4.000 Erkrankten ist bei einer Einwohnerzahl von 10 Millionen im internationalen Kontext eher gering. Die Infektionskurve war flach und die Pandemie ebbt immer mehr ab. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind bis auf einige wenige Ausnahmen alle beendet, auch während der Hochzeit der Krise stand das öffentliche Leben nicht komplett still. Als Gründe dieser - trotz aller zu berücksichtigen belastenden Umstände - positiven Entwicklung werden allgemein das solide Krisenmanagement, das schnelle und effektive Handeln der Behörden und der Regierung sowie die Disziplin der Bevölkerung genannt. Die neuen gesetzlichen Möglichkeiten sollen gerade diese schnellen Reaktionsmöglichkeiten der offiziellen Stellen auch für die Zukunft sicherstellen.
Es bleibt zu hoffen, dass es nicht zu einer zweiten Corona-Welle kommen wird, die dann Grundlage einer neuen „Gesundheitskrise“ mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen und Einschränkungen werden könnte.
Nationale Konsultation
Die Regierung bewertet das Management der Corona-Krise grundsätzlich als erfolgreich. Sie möchte im Rahmen des bereits mehrfach angewandten Verfahrens der sog. „Nationalen Konsultation“ die Bevölkerung zu ihrer Meinung nach wichtigen gesellschaftspolitischen Themen auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen der jüngsten Krise befragen. Es werden nun an alle Bürger Fragebögen versandt, die kostenfrei retourniert werden können. Diese Umfrageaktionen wurden schon in der Vergangenheit von Kritikern wiederholt wegen ihres „suggestiven Charakters“ bemängelt. Die Befürworter betonen hingegen, dass die Bevölkerung somit unmittelbar Einfluss auf die Entscheidungen der Politik nehmen könne.
Die diesjährige „Nationale Konsultation über den Corona-Virus und den wirtschaftlichen Neustart“ steht unter dem Motto „Dein Land – Deine Stimme“ und beinhaltet die folgenden Fragen:
- Welche der empfohlenen Maßnahmen (Ausgangsbeschränkungen; Abstandhalten; Maskenpflicht; Schließung der Landesgrenzen; Schließung der Bildungseinrichtungen und Umstellung auf e-learning; Einschränkungen von Veranstaltungen; spezielle Einkaufszeiten für Senioren ab 65; Exporteinschränkungen von medizinischem Material; kostenfreies Parken) würden Sie in einer zweiten Welle der Epidemie unterstützen?
- Stimmen Sie darin überein, dass die sog. „Epidemiebereitschaftslage“ im Gesundheitswesen solange aufrechtzuhalten ist, bis das Risiko der Rückkehr der Epidemie nicht mehr gegeben ist?
- Ist es Ihrer Meinung nach notwendig, den Epidemieschutz der Seniorenheime weiter zu stärken?
- Stimmen Sie mit der Aussage überein, dass die Regierung bestrebt sein sollte, für den Schutz vor der Epidemie medizinische Ausrüstungen in Ungarn herstellen lassen zu können und so unser Ausgeliefertsein zu senken?
- Pflichten Sie der Forderung bei, während der Epidemie Familien mit schulpflichtigen Kindern sowie den Lehrern das Internet kostenfrei zugänglich zu machen?
- Denken Sie, dass es in Ungarn zwecks der zeitnahen Wahrnehmung der Epidemie und zwecks der Vorbereitungsmaßnahmen zum Schutze der Bevölkerung notwendig ist, einen ständigen epidemiologischen Beobachtungsdienst einzurichten und so unser Ausgeliefertsein zu senken?
- Sollen Ihrer Meinung nach auch die Banken und die multinationalen Unternehmen zu den Kosten des Kampfes gegen das Corona-Virus einen Beitrag leisten?
- Sind Sie damit einverstanden, dass man den Kauf der heimischen Produkte und Dienstleistungen sowie den Binnentourismus fördern soll?
- Soll die Regierung Ihrer Meinung nach auch nach dem Ende der Corona-Krise die Programme zum Schutz und zur Schaffung von Arbeitsplätzen aufrechterhalten?
- Lehnen Sie den Plan von George Soros ab, der unser Land für unvorhersehbar lange Zeit in Verschuldung bringen würde?
- Was denken Sie, soll Ungarn die ungarischen Unternehmen vor feindlicher Übernahme aus dem Ausland schützen?
- Sind Sie damit einverstanden, dass die Regierung weiterhin gegen Einwanderung auftritt und die Staatsgrenzen von Ungarn weiterhin streng beschützt?
- Sind Sie damit einverstanden, dass die ungarische Regierung auch wenn dies ein einen offenen Konflikt mit Brüssel heraufbeschwören sollte, an den Antimigrationsregelungen festhält?
Einsendeschluss ist der 15. August 2020, die Ergebnisse werden erfahrungsgemäß einige Wochen später bekanntgegeben. Politische Beobachter gehen davon aus, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung die Fragen im Sinne der Regierung beantworten wird. Diese Initiative der Regierung soll auch die umfassende Unterstützung ihrer Entscheidungen durch die Bevölkerung aufzeigen. Auf diese Legitimierung wird gerade im internationalen Diskurs immer wieder verwiesen.
Erholung der Wirtschaft
Die Regierung hat ein umfassendes Paket zur Wiederbelebung der Wirtschaft auf den Weg gebracht. Dieses umfasst ein Maßnahmenbündel mit Nullprozentkrediten, Steuererlassen, Steuersenkungen und staatlichen Hilfen bei Kurzarbeit. Daneben gilt bis Jahresende ein Kreditmoratorium. Weitere Informationen über die wirtschaftspolitischen Maßnahmen sind im Länderbericht vom 18. Mai 2020 des Auslandsbüros Ungarn der Konrad-Adenauer-Stiftung aufgeführt:
https://www.kas.de/de/web/ungarn/laenderberichte/detail/-/content/wirtschaftspolitische-massnahmen-ungarns-in-der-coronakrise
Bis Mitte Juni haben 14.000 Unternehmen einen Antrag auf Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter eingereicht. Insgesamt sind 170.000 Beschäftigte betroffen und im Durchschnitt wurde pro Arbeitnehmer eine Summe von etwa 480 Euro monatlich beantragt. Die Arbeitslosenquote sprang auf 6%, die Zahl der Arbeitssuchenden betrug im Mai 363.000 Personen, während vor der Corona-Krise im Januar nur 250.000 Menschen ohne Beschäftigung waren.
Die ungarische Notenbank stellte sehr schnell einen Kreditrahmen von knapp 4 Mrd. Euro für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) zur Verfügung und senkte am 23. Juni 2020 den Leitzins von 0,90% um 15 Basispunkte auf 0,75%.
Die Meinungen darüber, wie stark die ungarische Volkswirtschaft von der Corona-Krise getroffen sein wird, gehen weit auseinander. Anfang April veröffentlichte der Internationale Währungsfonds (IWF) eine Prognose, nach der Ungarn mit einem Wirtschaftseinbruch von etwa 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) relativ glimpflich durch die Krise kommen werde. Nach den Anfang Mai publizierten Berechnungen der Europäischen Kommission wird ein BIP-Rückgang von ca. 7% erwartet. Die Ungarische Zentralbank geht davon aus, dass die ungarische Wirtschaft 2020 unter Umständen sogar ein minimales Wachstum erzielen könne. Ausgehend von einem BIP-Zuwachs von 2,2% im ersten Quartal und einem antizipierten Rückgang von 10% im zweiten Quartal hofft sie auf den ersehnten „V-förmigen“ Aufschwung in der zweiten Jahreshälfte. Die ungarische Regierung rechnet für das Jahr 2020 hingegen mit einem BIP-Rückgang von etwa 3%.
Sonderwirtschaftszonen
Mitte Juni wurde ein Gesetz zu den Sonderwirtschaftszonen von der Ungarischen Nationalversammlung verabschiedet. Demnach können nach entsprechender Regierungsverordnung in eigens ausgewiesenen Gewerbegebieten ab einer Investitionssumme von knapp 14 Millionen Euro die Planungsbefugnisse von der Kommune auf die Komitatsverwaltung – vergleichbar mit einem Bezirk oder Landkreis in Deutschland – übergehen und somit auch die Gewerbesteuereinnahmen. Diese Regelung geht auf eine in der Corona-Zeit getroffene Regierungsverordnung zurück, die im Falle der Stadt Göd im Komitat Pest das Gebiet um das dortige Samsung-Werk als Sonderwirtschaftszone auswies – als erste und bisher einzige im ganzen Land (siehe dazu KAS-Länderbericht vom 18. Mai 2020). Begründet wird dies mit der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung von größeren Investitionsvorhaben, die Kommunalangelegenheiten eindeutig übersteigen und denen überregionale Bedeutung zukommen und deswegen auch die Planungs- und Mitspracherechte auf eine höhere Ebene zu stellen seien. Die kreisfreien Komitatsstädte und die in der ungarischen Kommunalverfassung ebenso zu behandelnde Hauptstadt Budapest sind dabei ausgenommen. Kritiker bemängelten die weitere Beschneidung der Rechte der Kommunen und dass Planungsbefugnisse und Territorialhoheit in einer Hand liegen müssten.
Familienpolitik
Die in der ersten Jahreshälfte 2019 angekündigten großzügigen familienpolitischen Maßnahmen scheinen Anfang 2020 erste Früchte zu tragen. Im Januar 2020 wurden etwa 10% mehr Kinder geboren als zwölf Monate zuvor. In der Corona-Zeit wurde das Elterngeld auch nach Ablauf der Elternzeit bis Ende Juni 2020 weitergezahlt. In den Beruf zurückkehrende Mütter erhalten das Elterngeld nach wie vor auch neben ihrem regulären Gehalt. Ab Juli 2021 soll als Elterngeld der Mütter in der Elternzeit bis zum 6. Bezugsmonat sogar ein Betrag gezahlt werden, der knapp 30% höher als das reguläre Gehalt ist. In den Beruf zurückkehrende Eltern erhalten ein mit 480 Euro maximiertes Elterngeld vom 6. bis zum 24. Bezugsmonat zusätzlich zu ihrem regulären Gehalt. Darüber hinaus gibt es großzügige Baugelder und einen beachtlichen Zuschuss bei drei Kindern zum Kauf eines Familienautos. Mütter von mindestens vier Kindern sind von der Einkommenssteuer befreit. Die Familienpolitik gilt als ein Erfolg der ungarischen Regierung. Dies wird auch international zunehmend anerkannt.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Mitte Juni urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die Vorkehrungen des im Juni 2017 beschlossenen „Gesetzes über die Transparenz von Nichtregierungsorganisationen (NRO)“ (auch „Zivilgesetz“ genannt) diskriminierende Wirkung entfalten und somit mit EU-Recht nicht kompatibel seien. Das Gesetz sieht vor, dass sich NRO bei Erreichen von Zuwendungen aus dem Ausland ab 7,2 Millionen Forint (etwa 20.000 EUR) registrieren und in öffentlichen Erscheinungen und Publikationen dies angeben müssen. Einzelzuwendungen ab 500.000 Forint (etwa 1.400 EUR) müssen getrennt aufgeführt und der Zuwendungsgeber muss benannt werden. Sollte dies nicht erfolgen, kann die zuständige Justizverwaltungsstelle (in Ungarn der Staatsanwalt) ein Bußgeld verhängen. Zuwendungen aus dem Inland sind nicht zu deklarieren. Ausdrücklich ausgenommen sind NRO des Sports, der Religionsausübung oder der Nationalitäten. Außerdem gelten Parteien, Gewerkschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Politische Stiftungen oder Stiftungen des öffentlichen Rechts nicht als NRO, daher ist das Gesetz auf sie nicht anwendbar. Justizministerin Judit Varga erkläre als Reaktion auf das Urteil, dass die „Gesellschaft zu Recht erwartet, dass die Nichtregierungsorganisationen auch was ihre Finanzierung anbelangt transparent arbeiten“. Die ungarische Regierung werde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs berücksichtigen, so die Ministerin. Sie erklärte aber auch, dass der Zweck des Gesetzes, mehr Transparenz zu fördern, vom Europäischen Gerichtshof bestätigt worden sei. Diese werde bei dem weiteren Vorgehen berücksichtigt.
Ausblick
Nach einer Mitte Juni vorgelegten Umfrage des regierungsnahen Nézőpont Instituts sind 78% der Befragten mit den von der ungarischen Regierung im Zuge der Pandemie getroffenen Maßnahmen zufrieden, 19% sind unzufrieden. Dasselbe Institut stellte Anfang Mai fest, dass bei den Parteipräferenzen die Listenverbindung von Fidesz und KDNP auf 54%, während Momentum 13%, die Demokratische Koalition (DK) 11%, Jobbik 9% und die Satirepartei „Hund mit den zwei Schwänzen“ 6% erzielen würden. Die Ungarische Sozialistische Partei (MSZP) und LMP würden die Fünfprozenthürde nicht überspringen. Ähnliche Ergebnisse mit Bezug auf die Regierungsparteien ermittelte das regierungskritische Publicus Institut. Hier kommen Fidesz-KDNP auf 50%, die Oppositionsparteien würden auf folgende Werte kommen: DK 16%, MSZP 12%, Momentum 11%, Jobbik 8%. Auch bei diesem Institut würde die grüne Partei LMP den Einzug in die Ungarische Nationalversammlung verpassen.
Ungarn hat bisher die direkten Folgen der Corona-Pandemie im internationalen Maßstab gut bewältigt. Die Maßnahmen der Regierung und das disziplinierte Verhalten der Bevölkerung haben zunächst Schlimmeres verhindern können. Hingegen werden der Einbruch bei den Wirtschaftsdaten und vor allem die steigende Arbeitslosigkeit das Auto- und Tourismusland Ungarn hart treffen. Die Menschen im Land bewerten das Krisenmanagement der Regierung - trotz der nationalen und internationalen massiven Kritik an dem „Corona-Gesetz“ - und insbesondere die Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft weitgehend als positiv, die Regierungsparteien gehen daher gestärkt in die Sommerpause. In der zweiten Jahreshälfte stehen im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wichtige Entscheidungen an, die auch die politische Diskussion in Ungarn wesentlich mitbeeinflussen werden. Ab Herbst werden auch schon die Vorbereitungen auf die nächsten regulären Parlamentswahlen im April 2022 die politische Debatte Ungarns beleben.