Առանձին հրապարակում
Auf internationalen Regierungskonferenzen treten private NROs heute nicht mehr nur als kritische Beobachter, sondern als Teilnehmer auf – mit je nach formalem Status unterschiedlichen Mitwirkungsmöglichkeiten bei der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung. Sie agieren im Umfeld von UNO, OSZE oder Europarat ebenso wie auf der Ebene der Europäischen Union und besetzen dabei eine gleichsam unüberschaubare Vielzahl von Themen. Die Entwicklungshilfe, der Menschenrechtsschutz oder der Umweltschutz sind hierfür nur besonders öffentlichkeitswirksame Beispiele. Und sie bieten Problemlösungen an - oftmals mit innovativen und unkonventionellen Konzepten. Manche NRO bemühen sich sogar, an der völkerrechtlichen Normsetzung mitzuwirken.
Sie üben Einfluss aus, definieren ihren Auftrag und ihre Ziele selbst, ohne jemals dazu durch eine demokratische Wahl oder eine völkerrechtliche Vereinbarung ermächtigt worden zu sein. Viele NRO nutzen neu entstandene Spielräume. Unter dem Banner eines moralisch begründeten Kampfes gegen ungerechte und unsoziale Folgen der Globalisierung entwickeln manche von ihnen nicht selten ein beachtliches Mobilisierungspotenzial und damit letztlich politische Macht. Trotz unterschiedlicher materieller Ausstattung sind NRO heute ein Faktor, mit dem national und international zu rechnen ist. Aber nach welchen Spielregeln?
Auch der wachsende Einfluss multinationaler Unternehmen bewegt sich völkerrechtlich häufig in einer Grauzone. Ihr Einflusspotenzial ist nicht allein auf ihre Wirtschaftskraft zurückzuführen. Weitere wichtige Faktoren sind zum einen ihr hoher Organisationsgrad (v.a. im Rahmen von Interessenverbänden), zum anderen ihre Konfliktfähigkeit.
Die Drohung mit der Verlagerung von Produktionsstandorten kann für nationale und internationale Politikgestalter ein gewichtiges Argument im Entscheidungsprozess sein. Den damit aufgeworfenen Fragen widmet die Konrad-Adenauer-Stiftung ihre diesjährige Völkerrechtskonferenz am 19. und 20. November 2007 auf dem Bonner Petersberg. Welche Nachteile und Gefahren ergeben sich aus einer fortschreitenden „Entstaatlichung“ der Politikgestaltung? Und bezogen vor allem auf die Aktivitäten innovativer und einflussreicher NROs: welche Chancen bringt diese Entwicklung mit sich? Diskutiert werden wird auch, wie die Staaten (und internationalen Organisationen) auf den zunehmenden Verlust an Gestaltungsmacht reagieren bzw. welche Reaktionen denkbar sind.
Experten wie der frühere Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Carl-Dieter Spranger, der insbesondere den teilweise massiven Einfluss von NROs in der Entwicklungspolitik thematisieren wird, sowie Völkerrechtler, Rechtspolitiker und renommierte Vertreter aus vier Kontinenten und sechs Ländern wollen versuchen, bestehende Regulierungsinstrumente auf ihre Tauglichkeit zu untersuchen und Vorschläge für neue Initiativen zu erarbeiten.